Diehl Stiftung & Co KG

Diehl Stiftung & Co KG
Diehl Stiftung & Co. KG
Unternehmensform Stiftung
Gründung 1902
Unternehmenssitz Nürnberg, Deutschland
Unternehmensleitung

Thomas Diehl (Vorstandsvorsitzender)

Mitarbeiter 11.242 (2007)
Umsatz 2,217 Mrd Euro (2007)
Branche Halbzeug,
Hausgeräteindustriezulieferer,
Luftfahrtausrüstung,
Wehrtechnik
Website

www.diehl.de

Die Diehl Stiftung & Co. KG ist eine deutsche Unternehmensgruppe mit Sitz in Nürnberg, die sich vollständig in Familienbesitz befindet. Sie erwirtschaftete 2007 mit 11.242 Beschäftigten einen Umsatz von 2,217 Milliarden Euro, wobei nach Angaben des Unternehmens ein Anteil von 35,3 Prozent auf die Wehrtechnik entfällt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Unternehmen wurde am 5. September 1902 von Margarete geb. Schmidt (* 25. August 1880 in Nürnberg) und Heinrich Diehl (* 3. August 1878 in Kölschhausen (heute zu Ehringshausen), † 1938 in Nürnberg) als Kunstschmiede in Nürnberg gegründet. Nachdem bereits 1917 der Bau eines eigenen Metall-, Guss- und Presswerks erfolgt war, wurde in den 1920ern eine Strangpresse errichtet, mit der das Unternehmen auch über die Region hinaus Bedeutung erlangte.

Nach der Aufnahme der industriellen Fertigung von feinmechanischen Erzeugnissen 1934 wird 1938 ein neues Halbzeugwerk in Röthenbach an der Pegnitz gebaut und kurz darauf die Firma als kriegswichtiger Betrieb eingestuft. Nach dem Tod von Heinrich Diehl übernimmt sein Sohn Karl Diehl (1907–2008) die Firmenleitung. Während des Krieges setzte das Unternehmen auch Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter ein[1].

Trotz schwerer Zerstörungen durch Luftangriffe und Demontage wird nach dem Zweiten Weltkrieg sehr bald die feinmechanische Fertigung wieder aufgenommen und 1947 kommt die erste Diehl-Uhr auf den Markt. Nach dem Aufbau der Bundeswehr steigt Diehl wieder in das Wehrtechnikgeschäft ein und beliefert auch andere NATO-Staaten.

Die Diehl Hauptverwaltung

In den 1980ern entwickelt sich Diehl durch die Montage des Artillerieraketensystems MLRS zu einem bedeutenden Systemanbieter, diese Stellung wurde durch die Übernahme der Bodenseewerk Gerätetechnik, dem Generalunternehmer für das europäische Produktionsprogramm des Luft-Luft-Flugkörpers Sidewinder AIM-9B und führendem Systemhaus für Lenkflugkörper, weiter ausgebaut.

In den 1990er-Jahren wird das Unternehmen in eine Familienstiftung umgewandelt. 1994 übernimmt Diehl die AKO-Werke GmbH & Co.KG in Wangen. Diese operieren jedoch zunächst weiterhin unter dem traditionsreichen Namen AKO. Erst 2001 erfolgt die Zusammenführung unter dem Namen Diehl AKO Stiftung & Co.KG beziehungsweise DiehlControls mit mehreren Niederlassungen im Ausland.

1998 übernimmt der Enkel des Firmengründers, Thomas Diehl, die Leitung des Unternehmens. Karl Diehl übergab im Juli 2002 den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden an seinen Sohn, Werner Diehl. Karl Diehl war bis zu seinem Tod beratend im Unternehmen tätig.

Die Diehl Aerospace beliefert zum Beispiel Airbus und Boeing mit Beleuchtungstechnik für sämtliche Flugzeugprogramme einschließlich der Boeing 787. Diehl AKO produziert beispielsweise Steuerungen und Zubehör für Haushaltsgeräte und Solar-Anlagen.

Mit seinem 62. Geburtstag am 1. Juni 2008 gab Werner Diehl den Vorsitz des Aufsichtsrates an Claus Mänz-Siebje ab.

Beteiligungen

Diehl ist u. a. an folgenden Firmen beteiligt:

Kontroverse um Herstellung von Landminen und Streubomben

Die Tochterfirma Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG ist mit ihrer Landminen-, Streubomben- und Munitionsproduktion in die Kritik geraten. Weltweit führen nach Angaben von landminen.de von Diehl und anderen deutschen und internationalen Unternehmen hergestellte Minen in Kriegen und Bürgerkriegen zu schwersten Verletzungen und Toten auch bei Unbeteiligten.[2]

Rechtsstreit um die Bezeichnung der Munition

In einem Kommentar hatte der Regensburger Journalisten Stefan Aigner am 25. Juli 2008 in einem Onlinemagazin geschrieben: „Heute ist das Unternehmen Diehl einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus der Rüstungsproduktion. Unter anderem produziert man Streumunition.“

Darauf haben Anwälte von Diehl durch eine einstweilige Verfügung mit einem Streitwert von 50.000 Euro eine Entfernung des letzten Satzes erwirkt. In einer im Oktober 2008 eingereichten Klagen fordern die Anwälte von Diehl eine endgültige Unterlassungserklährung und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Anwälte berufen sich auf die im Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben gemachten Ausnahmen für Streubomben, die keine Gefahr für Zivilisten darstellen.

Das Landgericht München hat am 2. März 2009 entschieden, daß die vom Unternehmen Diehl hergestellte Munition von Stefan Aigner [3] nicht als Streumunition bezeichnet werden darf.[4] Hierbei handelt es sich allerdings um einen Vergleich, der nichts über die Rechtmäßigkeit dieser Aussage urteilt. Aigner selbst führt an, dass er den Vergleich zwischen den Parteien nur angenommen hat, um nicht die wirtschaftliche Basis seiner Redaktion zu gefährden. Der Richter hat allerdings ausgeführt, dass SMArt 155 als Streumunition bezeichnet werden darf, soweit hierbei von anderen Typen von Streumunition differenziert wird.[3]

Streubombe oder Submuntion

Ausgehend von den Diskussionen um die Einteilung der Munition nach dem Oslo-Abkommen, stellt beispielsweise die SMArt 155 keine Streubombe im „klassischen Sinn“ dar, bei denen eine möglichst große Anzahl von ungelenkten Klein- oder Kleinstbomben ungerichtet gegen ein Flächenziel gerichtet wurde. Sie stellt vielmehr eine spezialisierte Weiterentwicklung dar und kann zur dritten Generation („intelligente Submunition“) gerechnet werden. Auch bei einer derart weitentwickelten Munition ist die Bekämpfung eines Falschzieles (beispielsweise eines Fahrzeuges mit Zivilisten oder Krankentransportes) nicht ausgeschlossen. Trotz der weiterentwickelten Sensoren zur Zielerfassung und redundanten Selbstzerlegungssystemen können „Begleitschäden“ nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Von anderen Stellen wird hierzu allerdings angeführt, dass diese Bezeichnung keine völkerrechtliche Definition des Begriffes „Streumunition“ ist, da sie ausdrücklich nur für diesen Vertrag getroffen wurde.[5] Weiterhin wird von Kritikern auf die ähnlichen Wirkungen wie bisherige Streumunition auf die Zivilbevölkerung wie zum Beispiel bei Blindgängern oder bei der Fehlzielerfassung hingewiesen.[6]

Die offizielle Bezeichnung der SMArt 155-Munition im Jargon des Bundesministeriums der Verteidigung ist Punktzielmunition, was in erster Linie die Funktionsweise beschreibt.[6] Die österreichische Regierung definiert SMArt 155 als Streumunition und hat die Verwendung deshalb verboten.[3]

Literatur

  • Gregor Schöllgen: Diehl - Ein Familienunternehmen in Deutschland. 1902 - 2002, Berlin: Propyläen, 2002, 336 S., ISBN 3-549-07170-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. diehl.de: Von der Kunstschmiede zum Technologiekonzern
  2. Webseite von landminen.de (dt., abgerufen am 4. März 2009)
  3. a b c Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: "Vergleich in Prozess um Streumunition" (dt., abgerufen am 4. März 2009)
  4. „Punktzielmunition trifft Pressefreiheit“: Artikel auf Heise.de vom 3. März 2009 (dt., abgerufen am 3. März 2009)
  5. Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: „Waffen bauen, Sprache säubern“ (dt., abgerufen am 3. März 2009)
  6. a b Landmine.de: Alternative Streumunition - Problem oder Lösung? (dt., pdf-Datei, abgerufen am 3. März 2009)

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