Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (kurz Deutscher Verein) mit Sitz in Berlin (früher Frankfurt am Main) ist der Zusammenschluss u. a. der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Der Deutsche Verein hat über 2.500 Mitglieder. Hierzu gehören Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Bundesministerien und -behörden, Länderverwaltungen, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, soziale Einrichtungen, Ausbildungsstätten, Einzelpersonen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Gegründet wurde er 1880. Nach seiner geltenden Satzung fördert er Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland. Praktische Sozialarbeit ist nicht Aufgabe des Vereins, sondern die seiner Mitglieder.

Präsident des Vereins ist derzeit der Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, Wilhelm Schmidt. Vorstand ist Michael Löher.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Hauptaufgaben des Deutschen Vereins sind:

  • Anregung und Beeinflussung der Sozialpolitik
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit
  • Gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts
  • Ständige Information der auf diesem Gebiet tätigen Personen und die Förderung des Erfahrungsaustausches
  • Fort- und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeiter/innen des sozialen Bereiches
  • Förderung der für die soziale Arbeit bedeutsamen Wissenschaften
  • Beobachtung und Auswertung der Entwicklung der sozialen Arbeit in anderen Ländern
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit
  • Internationaler Sozialdienst
  • Herausgabe von Schriften und sonstigen Veröffentlichungen zu Fragen der sozialen Arbeit

Der Deutsche Verein ist eine Koordinationsstelle für alle Bestrebungen und Entwicklungen in den Bereichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Familienpolitik sowie der Sozial- und Jugendhilfe, Alten- und Gesundheitshilfe, Rehabilitation und Behindertenhilfe, Pflege, soziale Berufe sowie der internationalen sozialen Arbeit.

Der Deutsche Verein gibt zahlreiche Materialien heraus, u.a. eigene Buchreihen, die Zeitschriften Nachrichtendienst (NDV) und Rechtsprechungsdienst (NDV-RD) sowie das Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit des Deutschen Vereins. Er ist des Weiteren Herausgeber des Fachlexikons der sozialen Arbeit und veranstaltet neben dem alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Fürsorgetag, dem großen Fachkongress des Sozialen in Deutschland, Fachtagungen, Workshops und zahlreiche Weiterbildungen für Personen in der sozialen Arbeit.

Zur Unterstützung seiner internationalen Arbeit kooperiert der Deutsche Verein mit internationalen und europäischen Organisationen. Unter anderem ist er Mitglied im Internationalen Rat für Soziale Wohlfahrt (ICSW).

Empfehlungen und Stellungnahmen des Deutschen Vereins

Der Deutsche Verein erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen zu vielen sozialrechtlichen Themen. Beispiele aus der jüngeren Zeit sind die „Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes[1] sowie zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs[2] aus dem März 2009 oder die Empfehlungen zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen[3] aus dem Juni 2009.

Ein Beispiel dafür, wie sich die Arbeit des Deutschen Vereins in der Praxis auswirkt, sind die Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe[4] von Oktober 2008, die die früheren Empfehlungen aus dem Jahr 1997 ersetzen.

Ebenfalls im Oktober 2008 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Vereins Empfehlungen zur Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen,[5] in denen er sich dafür einsetzt, dass die Unterhaltsleistungen der Jugendämter an Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien im Jahr 2009 um drei Prozent erhöht werden.

Im Oktober 2009 veröffentlichte der Verein Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben.[6]

Ein Beispiel für die europapolitische Arbeit des Deutschen Vereins sind die „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur sozialen Ausgestaltung der sogenannten Post-Lissabon-Strategie ab 2011“.[7]

Kritik

Der Deutsche Verein hat 2008 neue „Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe“ gegeben,[8] die die früheren Empfehlungen aus dem Jahr 1997 ersetzen und teilweise kontrovers diskutiert wurden.[9] Sie beruhen u. a. auf dem „Rationalisierungsschema 2004“ des Bundesverbandes Deutscher Ernährungsmediziner und anderer Fachverbände[10] sowie einer wissenschaftlichen Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.[11]

Die Empfehlungen kommen auf diesen Grundlagen zu dem Schluss, dass bei Diabetes, erhöhten Fettwerten und weiteren ‚Volkskrankheiten‘ nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Diät erforderlich und eine gesunde Ernährung ausreichend sei. Aus diesem Grund seien zusätzliche finanzielle Leistungen nicht erforderlich.[12] Da also die Notwendigkeit der Einhaltung einer bestimmten Diät nicht mehr gegeben ist, fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen. Die Kosten für eine gesunde Ernährung seien mit dem normalen Regelsatz zu decken, „wenn äußerst sparsam gewirtschaftet wird.“[13] Bei anderen Krankheiten wie z. B. Zöliakie wird ein Mehrbedarf weiterhin bejaht.[14]

Der Deutsche Verein betont, dass er ausdrücklich keinerlei Aussage darüber getroffen habe, ob die Regelsätze insgesamt als solche angemessen sind und er sich lediglich zu einer klar umrissenen Fragestellung geäußert habe.[15]

Die Empfehlungen wurden von der Bundesagentur für Arbeit im Kerngehalt in deren „fachliche Hinweise“ zu § 21 Abs. 5 SGB II[16] übernommen. Die Rechtsprechung folgt den Empfehlungen.[17][18]

In jüngerer Zeit hat der Verein u.a. eine Stellungnahmen beim Bundesverfassungsgericht zur Höhe der Regelsätze von Leistungen zur Grundsicherung abgegeben. In seinem Urteil vom 9. Februar 2010, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, wird der Verein wiederholt zitiert. Die Ermittlung dieser Regelsätze beruhte maßgeblich auf Erhebungen und Berechnungen des Vereins.[19] Das Gericht führt darin aus:

„Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge weist darauf hin, dass die Bemessung einer fürsorgerechtlichen Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts so eng mit politischen Anschauungen und Wertungen verbunden sei, dass sich aus der Verfassung selbst kaum ein bestimmter Bezifferungsmaßstab ergeben könne. Er ist der Auffassung, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei eine geeignete Basis für die Bemessung sozialstaatlicher Mindestleistungen. Das Statistikmodell der Regelsatzverordnung 2005 greife auf das Verbrauchsverhalten der untersten Einkommensgruppe ohne Sozialhilfeempfänger zurück. Durch den Ausschluss von Hilfeempfängern aus dieser Gruppe sei eine taugliche Grundlage für die Regelsatzbemessung vorhanden. Bei der Weiterentwicklung des Statistikmodells sei darauf zu achten, dass Bedarf nicht unterschätzt und ein sachgerechter Fortschreibungsfaktor gefunden werde.“ [19]

Dennoch hatte der Verein ausweislich des Urteils nichts daran auszusetzen, dass maßgebliche Teile der Regelsätze und insbesondere jener für Kinder gerade ohne Berücksichtigung oder gar unter Missachtung der Ergebnisse der Erhebungen und Berechnungen des Vereins festgesetzt worden waren. Diesen Umstand hat das Bundesverfassungsgericht gerügt und den Gesetzgeber zur Änderung aufgefordert.[19]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes[1]
  2. Stellungnahme des Deutschen Vereins zu den Ergebnissen und Beratungen des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs [2]
  3. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen [3]
  4. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe[4]
  5. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2009[5]
  6. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben. 30. September 2010, abgerufen am 1. November 2010.
  7. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur sozialen Ausgestaltung der sogenannten Post-Lissabon-Strategie ab 2011[6]
  8. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe[7]
  9. Vgl. z. B.[8]
  10. [9]
  11. Lebensmittelkosten im Rahmen einer vollwertigen Ernährung[10]
  12. Pressemitteilung des Deutschen Vereins von Oktober 2008[11]
  13. Focus-Meldung vom 5. Oktober 2008[12]
  14. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe[13]
  15. Newsletter des Deutschen Vereins von November 2008[14]
  16. [15]
  17. [16]
  18. [17]
  19. a b c BVerfG, 1 BvL 1/09 Urteil vom 9. Februar 2010. Website des Bundesverfassungsgerichts. Abgerufen am 11. Februar 2010.

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