Deutscher Brauer-Bund

Deutscher Brauer-Bund

Der Deutsche Brauer-Bund e. V. (DBB) mit Sitz in Berlin ist ein „Verband der Verbände“, in dem grundsätzlich nicht die einzelnen Brauereien, sondern nur Fach- und Regionalverbände Mitglieder sind. Lediglich große Braugruppen mit einem Jahresausstoß von mehr als 3 Millionen Hektolitern können Direktmitglieder beim Deutschen Brauer-Bund werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In Dresden wurde im Juli 1871, kurz nach der Ausrufung des Deutschen Reiches, der Deutsche Brauer-Bund (DBB) gegründet. Sein Gründungszweck war – wie es in der ersten Satzung hieß – die „Beratung der gemeinschaftlichen gewerblichen Interessen, Wahrung derselben sowie Vervollkommnung und Hebung des Gewerbes selbst im Wege freier Diskussion“.

Aufgaben

  • Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der gesamten Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
  • Förderung eines fairen und der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
  • Förderung des Erfahrungsaustausch insbesondere auf wirtschaftlichem, rechtlichem, betriebswirtschaftlichem und technischem Gebiet
  • Erhaltung und Förderung des guten Rufs des deutschen Bieres und Einsetzung für den Erhalt des Reinheitsgebotes

Die Mitglieder des DBB agieren auf einem seit vielen Jahren schrumpfenden Markt: 112 Liter Bier trank jeder Deutsche im Jahr 2007 durchschnittlich, in den 90er Jahren waren es noch über 140 Liter.[1]

Mitglieder

Der Deutsche Brauer-Bund ist ein "Verband der Verbände", d.h. dass grundsätzlich nicht die einzelnen Brauereien , sondern regionale und Fachverbände Mitglied sind. Lediglich große Braugruppen mit einem Jahresausstoß von mehr als 3 Millionen Hektolitern können Direktmitglieder beim Deutschen Brauer-Bund werden. Dem Deutschen Brauer-Bund gehören derzeit sieben Mitglieder an, davon fünf Regionalverbände bzw. Societäten, ein Fachverband und ein Direktmitglied. In den Mitgliedsverbänden sind Brauereien aller Größenordnungen organisiert, deren Interessen der Deutsche Brauer-Bund unabhängig von Größe und Unternehmensform gleichermaßen vertritt.

Regionalverbände

  • Bayerischer Brauerbund e.V.
  • Brauersozietät Mitte
  • Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände e.V.
  • Süd-Westdeutsche Brauersocietät
  • Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e.V.

Fachverband

  • Verband der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e. V.

(Der Verband bayerischer Ausfuhrbrauereien e. V. hat im Herbst 2007 mit dem Bayerischen Brauerbund e. V. fusioniert und wird nun unter dem Namen Bayerischer Brauerbund e. V. weitergeführt.)

Präsidium

Das im Juni 2011 neugewählte Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung des Deutschen Brauer-Bundes. Es besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und weiteren Mitgliedern. Die Wahl des Präsidiums erfolgt in dreijährigem Turnus durch die Delegiertenversammlung.[2] Mitglieder:

  • Dr. Hans-Georg Eils, Homburg/Saar (Präsident)
  • Roland Tobias, München (Vizepräsident)
  • Michael Hollmann, Korschenbroich (Vizepräsident)
  • Lothar Gauß, Einbeck (Schatzmeister)
  • Heinrich Becker, Köln
  • Chris Cools, Bremen
  • Steffen Dittmar, Löbau
  • Friedrich Düll, Volkach
  • Wolfgang Koehler, Darmstadt
  • Georg Schneider, Kelheim
  • Matthias Schürer, Karlsruhe

Vorstand

Der Vorstand entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Deutschen Brauer-Bundes, soweit diese nicht zum Zuständigkeitsbereich der Delegiertenversammlung oder des Präsidiums gehören. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem von der Delegiertenversammlung gewählten Präsidium, den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände bis zu drei Personen, die von der Delegiertenversammlung hinzugewählt werden können.

Neben den bereits Vorgenannten sind Mitglieder:

  • Heinz Beekmann, Bremen
  • Dr. Sven Bischoff, Winnweiler
  • Udo Helfgen, Homburg
  • Frank Maßen, Hamburg
  • Dr. Michael Möller, München

Die Botschafter des Bieres

Seit dem Jahr 2002 ernennt der Deutsche Brauer-Bund e. V. am "Tag des Deutschen Bieres" am 23. April die "Botschafter des Bieres". Diese Auszeichnung erhalten Personen, die ein außergewöhnliches Engagement an den Tag gelegt haben. Dieses Engagement kann zum Beispiel ein energischer und beispielhafter Einsatz für das deutsche Bier sein oder besondere ehrenamtliche, berufliche, soziale oder politische Aktivitäten oder zukunftsweisende Initiativen.

Mitgliedschaften

Der Deutsche Brauer-Bund ist Mitglied im Europäischen Brauereiverband und im Netzwerk Europäische Bewegung. [3]

Sonstiges

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar.[4] Der Deutsche Brauer-Bund e.V. hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, da nach seinem Dafürhalten die Hinweise auf die positiven gesundheitlichen Wirkungen eines maßvollen Bierkonsums nicht als Werbung zu verstehen sind, sondern als eine reine Information.[5]

Einzelnachweise

  1. sueddeutsche.de: Das neue Allheilmittel? - Des Deutschen liebstes Gesöff in der Krise: Der Gerstensaftkonsum sinkt. Darum lassen sich die Bierbrauer etwas einfallen - und setzen auf den Wellness-Wahn.
  2. Pressemitteilung vom 22. Juni 2011
  3. Mitgliedseite im EBD. Abgerufen am 6. Oktober 2010.
  4. Pressemitteilung vom 1. August 2011. Urteil 16 O 259/10 vom 10. Mai 2011
  5. Pressemitteilung DBB vom 2. August 2011

Weblinks


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