Deutscher Anwaltverein

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwälte gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin.[1]

Der DAV ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwälten auf der Basis der Vereinigungsfreiheit, wobei die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer Voraussetzung ist. Im DAV sind 247 inländische örtliche und 7 ausländische Anwaltvereine organisiert, die zusammen rund 68.000 Mitglieder haben.[2] Das sind knapp die Hälfte der insgesamt gut 155.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand Juni 2011).

Zunächst war der Sitz zehn Jahre in Berlin und bis 1932 war der Deutsche Anwaltverein am Sitz des Reichsgerichts in Leipzig ansässig,[3] unter anderem aus Missbilligung des Umzugs nach Berlin 1932 legte der seit 1924 amtierende Präsident Martin Drucker sein Amt nieder. Nachfolger wurde Rudolf Dix. Letzter Präsident in der Zeit des Nationalsozialismus war Hermann Voß, bevor der Verein im Jahre 1934 durch Walter Raeke aufgelöst und auf Befehl von Hans Frank gleichgeschaltet wurde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte die Wiedergründung des DAV auf Initiative des Hamburger Rechtsanwalts und ersten Nachkriegspräsidenten Emil von Sauer mit Sitz in Hamburg bis 1977. Seit diesem Zeitpunkt sind nicht mehr die einzelnen Rechtsanwälte Mitglieder des DAV, sondern jeweils die örtlichen Anwaltvereine, die teilweise in Landesverbänden organisiert sind. Der DAV hatte zwischenzeitlich dann seinen Sitz in Bonn und seit 2000 wieder in Berlin.

Seit Mai 2009 ist Wolfgang Ewer als Nachfolger von Hartmut Kilger Präsident des Deutschen Anwaltvereins; Hauptgeschäftsführer ist Cord Brügmann.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Zweck des Deutschen Anwaltvereins ist nach seiner Satzung die Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats. Die Pflege von Gemeinsinn und wissenschaftlichem Geist hat sich der Berufsverband ebenso auf die Fahnen geschrieben. Eine intensive Beschäftigung mit der Gesetzgebung findet in den Gesetzgebungs- und Fachausschüssen statt, die diese durch regelmäßige Stellungnahmen begleiten. Die Ausschüsse sind ehrenamtlich mit Persönlichkeiten aus der Anwaltschaft besetzt. Die Gesetzgebungsausschüsse erarbeiten Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesentwürfen, die Fachausschüsse sind Unterstützung für Vorstand und Geschäftsführung bei verbandsinternen Fragestellungen.

DAV-Ausschüsse bestehen für die Bereiche: Anwaltliche Berufsethik, Anwaltsnotariat, Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Außergerichtliche Konfliktbeilegung, Ausländer- und Asylrecht, Berufsrecht, UIA, DAV-Pressepreis, Deutsche CCBE-Delegation, Erbrecht, Europäisches Vertragsrecht, Familienrecht, Gebührenrecht/Gebührenstruktur, Gefahrenabwehrrecht, Geistiges Eigentum, Handelsrecht, Informationsrecht, Insolvenzrecht, Internationaler Rechtsverkehr, Justizreform ZPO, Medizinrecht, Menschenrechte, Miet- und Wohnungsrecht, Privates Bau- und Architektenrecht, Rechtsdienstleistungsrecht, Reno, RVG und Gerichtskosten, Sozialrecht, Sozietätsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Umweltrecht, Verbraucherrecht, Verfassungsrecht, Vergabrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht

Neben diesen wichtigen Aufgaben widmet sich der DAV über die Deutsche Anwaltakademie der Fort- und Weiterbildung der Anwälte. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der DAV im Jahr 2006 die DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden, ausgestellt wird.

Arbeitsgemeinschaften

Die 26 verschiedenen im DAV organisierten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) bieten den Anwälten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und spezialisierte Fortbildung auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft des DAV können alle Mitglieder eines örtlichen Anwaltsvereins werden, die sich für die Ziele und Inhalte der einzelnen Arbeitsgemeinschaften interessieren. Die Arbeitsgemeinschaften sind Teilvereine innerhalb des Deutschen Anwaltvereins. Die Arbeitsgemeinschaften werden von einem Geschäftsführenden Ausschuss geleitet, der aus dem Kreis der Mitglieder gewählt wird.

Die Arbeitsgemeinschaften umfassen die Rechtsgebiete der nach der Fachanwaltsordnung geregelten Fachanwaltschaften und einige dort nicht genannte Spezialgebiete[4].

Die wichtigste Veranstaltung des DAV ist der jährlich in einem anderen Bundesland (zuletzt 2. bis 4. Juni 2011 mit Straßburg[5] erstmals in einem Nachbarland) stattfindende Deutsche Anwaltstag. 2012 wird der Anwaltstag in München stattfinden.

Geschichte

Nach dem Kriege ging die Wiederentstehung des Vereins auf die Bemühungen seines ersten Nachkriegspräsidenten Emil von Sauer zurück. Von Sauer hatte zunächst den Hamburgischen Anwaltverein und den DAV-Nord-West gegründet und verwirklichte im Jahr 1948 den Zusammenschluss aller Anwaltsvereine und -verbände zum heutigen Deutschen Anwaltverein. Weitere Präsidenten des DAV seit der Neugründung waren:

Literatur

  • Deutscher Anwaltverein (Hg.): Anwälte und ihre Geschichte. Zum 140. Gründungsjahr des Deutschen Anwaltvereins, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2011 ISBN 978-3-16-150757-1

Einzelnachweise

  1. Vereinsregister des AG Berlin-Charlottenburg VR 21116
  2. Pressemitteilung 05/11 des DAV
  3. Geschichte des DAV
  4. Arbeitsgemeinschaften im DAV
  5. DAV, Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen – 62. Deutscher Anwaltstag, abgerufen am 6. Juni 2011.

Weblinks


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