Deutscher Adelsrechtsausschuss

Deutscher Adelsrechtsausschuss

Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum und der Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des Deutschen Adels. Er hat keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung.

Frühere Angehörige und heute vor allem die Nachkommen früherer Angehöriger des Deutschen Adels prüfen im Ausschuss die in den Staaten des deutschen Sprachraums juristisch nicht mehr existente Zugehörigkeit von Personen zum historischen Adel und unterscheiden diese gegebenenfalls nach Adelsangehörigen oder Scheinadel. Der Ausschuss wird von den deutschen Adelsverbänden getragen und hat die Aufsicht über das Genealogische Handbuch des Adels (GHdA).

Im eigenen Verständnis des Ausschusses fehlt ihm selbst jedoch die rechtliche Befugnis, die Zugehörigkeit zum Adel abschließend zu bestätigen oder aber zu verneinen, da dieses Recht allein bei einem regierenden König (Monarchen) liegen würde. Aus diesem Grund werden nur vorläufige Entscheidungen gefällt und die Zugehörigkeit zum historischen Adel entweder „nicht beanstandet“, also faktisch anerkannt oder „beanstandet“, also als nicht gegeben angesehen.

Verfassungsrechtlich wurden im Deutschen Reich seit 1919 die vormaligen Adelstitel ausschließlich Bestandteil des Familiennamens; in Österreich wurden sie ganz abgeschafft. Im Deutschen Reich wurde am 11. August 1919 mit Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorrechte der Geburt oder des Standes des gesamten Adels aufgehoben. Die früheren Titel sind weder mit besonderen Rechten oder Pflichten noch etwa mit einer besonderen Stellung verbunden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die richtige Anrede solcher Personen folglich (Beispiel): Herr Otto Graf von Unterhausen und nicht etwa Graf Otto von Unterhausen oder Herr Graf oder Graf Otto; in Österreich einfach Herr Otto Unterhausen.

Die Träger und Mitglieder des Ausschusses sehen ihre Arbeit unter anderem deshalb als gerechtfertigt an, da bisweilen Personen durch Adoption oder auf anderem Weg, frühere Adelsbezeichnungen zu ihrem Namen oder zum Namensbestandteil machen, in der Absicht mit dem davon vermeintlich oder tatsächlich ausgehenden Sozialprestige zu operieren. Aus Sicht der Ausschussträger fiel durch die Aktivität solcher Personen bisweilen ein schlechtes Licht auf die soziale Gruppe der Angehörigen des früheren deutschen Adels und deren Nachkommen. Der Ausschuss wird jedoch nicht tätig, wenn durch die Aktivitäten der von ihm „anerkannten“ Personen in der oben beschriebenen Weise eine negative Wirkung in der Öffentlichkeit entsteht.

Der Deutsche Adelsrechtsausschuß hat seinen Sitz in Marburg an der Lahn. Das Präsidium besteht (2006) aus (Schreibweise des Ausschusses): dem Präsidenten Henning v. Kopp-Colomb, dem ersten stellvertretenden Präsidenten Andreas Graf v. Bernstorff, dem zweiten stellvertretenden Präsident Georg Freiherr v. Frölichsthal, Rudolfine Freiin v. Oer und Heinrich Baron v. Hoyningen genannt Huene.

Marburg ist ebenfalls der Sitz des Deutschen Adelsarchivs.

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