Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gem. e.V. (DGHS) setzt sich für ein „Selbstbestimmungsrecht für Schwerkranke und Sterbende“ ein. Mit knapp 30.000 Mitgliedern (nach eigenen Angaben, Stand 2010) ist sie weltweit eine der großen Sterbehilfe-Organisationen.

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Ziele des Vereins

Die Gesellschaft wurde am 7. November 1980 aus dem Umfeld des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) heraus gegründet. Ihr Bekanntheitsgrad stieg im Verlauf der 80er Jahre unter anderem durch öffentlich diskutierte Freitodfälle wie der des DGHS-Mitglieds Hermy Eckert 1984, so dass die DGHS Ende 1992 einen Höchststand von 59.700 Mitgliedern verzeichnete. Dieser fiel dann im weiteren Verlauf auf den heutigen Mitgliederstand zurück. Seit November 2008 steht die Deutsch-Schweizerin Elke Baezner als Präsidentin an der Spitze des Vereins.

Vereinszweck ist die Verbesserung der Bedingungen für Sterbende, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik des humanen Sterbens und die Veränderung der Rechtslage in diesem Sinne. Sie versteht sich als eine Bürgerrechtsbewegung sowie Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute und fordert eine "umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe". Die DGHS ist parteipolitisch unabhängig und sieht sich dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Sie ist Mitglied im Deutschen Juristentag.

Vereinssitz ist Berlin.

Arbeit des Vereins

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft steht die Vorsorge mit Hilfe von Patientenverfügungen und deren rechtsverbindliche Anerkennung. Ohne anders lautende Anweisungen des Patienten wird in der Medizin heute immer noch sehr viel getan, um ein Leben zu verlängern und zu erhalten. Gemäß Rechtslage ist für alle Entscheidungen der (mutmaßliche) Wille des Patienten maßgeblich. „In der Praxis“ jedoch „werden therapiebegrenzende Entscheidungen häufig auf Drängen des Pflegepersonals von Ärzten gefällt, ohne dass der Patient und seine Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden“. (Robert Koch Institut / Statistisches Bundesamt: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 01/01 über „Sterbebegleitung“, 1. Auflage, S. 6)

Um fremdbestimmten Sterbeverkürzungen und Behandlungsabbruch mit Todesfolge ohne oder gegen den Willen der Patienten entgegenzuwirken hat die DGHS einen Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie entwickelt. Sterbehilfe wird damit nicht einseitig als Hilfe zum Sterben verstanden, sondern je nach Patientenwille auch als Hilfe zum Leben im Sterbeprozess. Daher ist es aus Sicht der Sterbehilfe-Befürworter wichtig, den eigenen Willen in einer Patientenverfügung rechtzeitig zu formulieren und einen zuverlässigen Bevollmächtigten zu benennen, der den eigenen Willen vertritt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die DGHS fordert darüber hinaus weitergehende legale Möglichkeiten der Sterbehilfe. Auf der anderen Seite setzt sich der Verband aber auch für die Verhinderung von Missbrauch bei allen Formen von Sterbehilfe ein.

Leitmotiv der DGHS ist es, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen sterben können soll und dabei notfalls auch Hilfe beanspruchen darf. Dem sterbenden Patienten soll geholfen werden, zu Hause zu sterben und im Kreise seiner Angehörigen, wenn er dies will. Ausschlaggebend soll jeweils die persönlich empfundene Würde des Betroffenen sein.

Unterstützt werden die Schmerztherapie und die so genannte Palliativmedizin, die im Falle einer unheilbaren Krankheit für Linderung von Symptomen sorgen soll, um ein möglichst weitgehend beschwerdefreies Weiterleben bis zum Tod zu ermöglichen. Zudem betreibt der Verein eine "Hospiz-Informationsstelle" für ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen, die Unterstützung bei der Suche nach einer mitmenschlichen Sterbebegleitung oder der Möglichkeit des Sterbens zu Hause gewähren soll.

Die DGHS verleiht alljährlich den Arthur-Koestler-Preis für Autoren, die sich mit dem Themenkreis Sterben auseinandersetzen.

Die DGHS ist Mitglied von hpd e.V., dem Trägerverein des Humanistischen Pressedienstes (hpd).[1]

Literatur

  • Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Reinhardt, München u. Basel 2004, ISBN 3-497-01693-4.
  • Christiaan Barnard: Glückliches Leben - Würdiger Tod. Der weltberühmte Herzchirurg plädiert für Sterbehilfe und das Recht auf Freitod. Hestia, Bayreuth 1981, ISBN 3-7770-0225-9.
  • Coeppicus, Rolf: "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe. Rechtssicherheit bei Ausstellung und Umsetzung. Klartext-Verlag, Essen 2001.
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Hrsg.): Freiheit und Selbstbestimmung, DGHS Augsburg 2005.
  • Fussek, Claus/Schober, Gottlob: "Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden", Verlag Bertelsmann, München 2008.
  • Constanze Giese, Christian Koch, Dietmar Siewert: Pflege und Sterbehilfe. Zur Problemaktik eines (un-)erwünschten Diskurses. Mabuse, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-938304-17-0.
  • Jens, Walter/Küng, Hans: "Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung", Verlag Piper, München Zürich 1995.
  • Wolfgang Kausch: Humanes Sterben – Verpflichtung und Grenzen des Arztes. In: Hamburger Ärzteblatt 4, 2004, ZDB-ID 509076-3, S. 186–187.
  • Puppe, Peter: "Ich sterbe mich. Aus dem Alltag deutscher Sterbehelfer". Engelsdorfer Verlag. Leipzig 2010.
  • de Ridder, Michael: "Wie wollen wir sterben? Ein Plädoyer für eine neue Streitkultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin", DVA München 2010.
  • Wassem, Stephanie: "Indubio pro vita? Die Patientenverfügung. Eine Analyse der neuen Gesetze in Deutschland und der Schweiz". Logos Verlag Berlin 2010.
  • Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin. Ein Reader. Reclam, Stuttgart 3. akt. Aufl. 2008.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://hpd.de/ueber

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