Admiralstab

Admiralstab

Admiralstab war von 1899 bis 1918 die Bezeichnung für eine der vier obersten Kommandobehörden der deutschen Kaiserlichen Marine. Daneben bestanden das Reichsmarineamt, das Marinekabinett und das Amt des Generalinspekteurs der Marine. Die Zersplitterung der Marineführung ohne einen mit entsprechenden Machtmitteln ausgestatteten Oberbefehlshaber (vergleiche »First Sea Lord«) wirkte sich im Ersten Weltkrieg für Deutschland negativ aus. Erst mit Errichtung der Seekriegsleitung im August 1918 konnte die notwendige einheitliche Führung geschaffen werden. Doch diese Maßnahme erlangte keinen Einfluss mehr auf das Kriegsgeschehen. Am 14. November 1918 wurde der Admiralstab dem Reichsmarineamt unterstellt. Mit Erlass des Reichspräsidenten vom 15. September 1919 wurde der Admiralstab aufgelöst, die Geschäfte wickelte die Admiralität ab.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Anfänge des Admiralstabs gehen zurück auf Allerhöchste Kabinettsordre (AKO) vom 14. Dezember 1875, mit der analog zum Generalstab der Armee die Einrichtung eines Admiralstabes als einem operativen Führungsorgan des Oberkommandos der Marine verlangt wurde. Als aber 1899 der Kaiser den Oberbefehl über die Marine selbst übernahm und das OKM aufgelöst wurde, blieb von diesem nur die Admiralstabsabteilung übrig. Sie wurde verselbständigt und Wilhelm II. direkt unterstellt.

Aufgaben

Neben der Fortführung der bisherigen Aufgaben wurden dem Admiralstab militärpolitisch die im Ausland befindlichen Schiffe unterstellt. Die Generalstabsgeschäfte für das ehemalige Oberkommando der Marine umfassten a) das Studium der Seekriegsgeschichte und die Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse für die Kriegsführung, b) Vorarbeiten für die Verwendung der Flotte im Kriege auf Grundlage der vom Kaiser gegebenen Ziele, c) die Durchführung der Mobilmachung, d) Augmentierung der Flotte im Kriege, e) Leitung der Generalstabs-Übungsreisen und der Manöver im Interesse der Mobilmachung, f) Leitung der Generalstabstätigkeit bei allen unterstellten Kommandobehörden. Admiral Alfred von Tirpitz, der bereits maßgeblich an der verhängnisvollen Auflösung des Oberkommandos der Marine mitgewirkt hatte, hielt den Admiralstab von vornherein klein, um in ihm keine Konkurrenz für das Reichsmarineamt entstehen zu lassen. Daher erlangte der Admiralstab zu keiner Zeit die Bedeutung des Generalstabes der Armee. Er blieb vielmehr eine »Studienbehörde für den Krieg« (Hubatsch).

Führung

Chefs des Admiralstabs der Kaiserlichen Marine

Stellvertretende Chefs des Admiralstabs der Kaiserlichen Marine

Literatur

  • Walther Hubatsch: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland 1848-1945. Bernard & Graefe: Frankfurt/Main 1958
  • Hans-Jürgen Witthöft: Lexikon zur deutschen Marinegeschichte. 2 Bände. Köhler: Herford 1977

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