Derivativer Eigentumserwerb

Derivativer Eigentumserwerb

Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.

Siehe auch

Weblinks

  • Deutschland: Uni Potsdam PDF
  • Österreich: Heinz Barta: Grundriss des Zivilrechts. Kapitel 2B. Die Lehre von Titel und Modus Webdokument, www.uibk.ac.at)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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