Deklaratorisch

Deklaratorisch

Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend; lat. declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

Beispiele

Der Gegensatz der deklaratorischen Wirkung ist die konstitutive Wirkung, die das Recht oder Rechtsverhältnis selbst begründet, aufhebt oder gestaltet.

Literatur

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  • deklaratorisch — deklarativ; erklärend * * * de|kla|ra|to|risch <Adj.>: 1. deklarativ. 2. (Rechtsspr.) feststellend, bestätigend: ein Feststellungsurteil hat lediglich e Wirkung; e Urkunde (Urkunde, durch die das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts… …   Universal-Lexikon

  • deklaratorisch — de|kla|ra|to|risch 〈Adj.〉 = deklarativ …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • deklaratorisch — de|kla|ra|to|risch <zu lat. declarator »Verkünder, Ausrufer«>: a) svw. ↑deklarativ; b) bezeugend, klarstellend, beweiskräftig; deklaratorische Urkunde: nachträglich zu Beweiszwecken ausgestellte Beweisurkunde (Rechtsw.); vgl.… …   Das große Fremdwörterbuch

  • deklaratorisch — de|kla|ra|to|risch; deklaratorische Urkunde …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rechtsbezeugend — Deklaratorisch („klarstellend“; lat. declarare „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem deklaratorischen Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also… …   Deutsch Wikipedia

  • deklarativ — deklaratorisch; erklärend * * * de|kla|ra|tiv <Adj.> [lat. declarativus]: die Form, Art einer ↑ Deklaration (1) aufweisend. * * * de|kla|ra|tiv <Adj.> [lat. declarativus]: in Form, in der Art einer ↑Deklaration (1): Denn die… …   Universal-Lexikon

  • erklärend — deklaratorisch; deklarativ …   Universal-Lexikon

  • E.K. — Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzung e. K …   Deutsch Wikipedia

  • E.Kfm. — Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzung e. K …   Deutsch Wikipedia

  • E. K. — Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzung e. K …   Deutsch Wikipedia

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