Adelstitel

Adelstitel

Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und der Neuzeit.

Vom Adelstitel ist die Anrede zu unterscheiden, der Prädikatstitel, wie auch das Kennzeichen der Adeligkeit selbst, das Adelsprädikat (im Deutschen das von) als Namenszusatz.

Inhaltsverzeichnis

Überblick: Adelstitel und Adelsränge

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (geordnet nach dem Rang in absteigender Folge)

Herrschertitel Anrede (Prädikatstitel) allgemeiner Titel für die Nachkommen Anmerkung
männlich weiblich männlich weiblich
Kaiser (auch Zar) Kaiserin (auch Zarin) (Kaiserliche) Majestät (Kron)Prinz, bei den Söhnen des Russischen Zaren jedoch: Zarewitsch bzw. Großfürst (Kron)Prinzessin, bei den Töchtern des Russischen Zaren: Zarewna bzw. Großfürstin Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
König Königin (Königliche) Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.
Erzherzog Erzherzogin Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) Erzherzog Erzherzogin Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu
Großherzog Großherzogin Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigster) Prinz / Erbgroßherzog Prinzessin / Erbgroßherzogin Für die Prinzen und Prinzessinnen der großherzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Großherzogliche Hoheit.
Kurfürst Kurfürstin Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)) Kurprinz Kurprinzessin Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landgraf von Hessen-Kassel diesen Titel als persönliche Titulation bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf Letzteres beziehen sich diese Angaben.
Herzog Herzogin (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert) Prinz Prinzessin Regierende H. aus königlichem Haus und deren direkte Nachkommen führten die Anrede "Königliche Hoheit".
Landgraf Landgräfin (Königliche) Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Nur fallweise dem Reichsfürstenstand angehörend, waren sie im Rang dennoch den Herzögen gleichgestellt. Der L. von Hessen-Homburg als letzter Träger des L.-Titels führte als Reichsfürst die Anrede "Königliche Hoheit"; Angehörige von Nebenlinien titelten "Hoheit" oder "Durchlaucht".
Pfalzgraf Pfalzgräfin Hoheit, Durchlaucht Prinz Prinzessin Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Als souveränem Landesfürsten gebührte ihm die Anrede "Hoheit". Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen. Ihm gebührte als Kurfürst die Anrede "Königliche Hoheit". Der Titel verlor nach 1806 seinen Charakter als Herrschertitel.
Markgraf Markgräfin Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht Prinz Prinzessin In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoss der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederen Adel stehend.
Fürst Fürstin Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten)
sonst: Fürstliche Gnaden
(Erb)-Prinz oder (Erb)-Graf (Erb)-Prinzessin oder (Erb)-Gräfin Die regierenden F. von Reuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe führten die Anrede "Hochfürstlich". Allein dem F. von Hohenzollern gebührte die Anrede "Hoheit". Titularfürsten aufgrund persönlicher Verleihung besaßen i.d. R. keine Herrscherrechte (Reichsstandschaft) und zählten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Fürst von Bismarck.
Graf Gräfin Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf),
sonst: Hochgeboren
Erbgraf Erbgräfin, Komtess Neugeadelte Titulargrafen ohne Herrschaftsrechte (Reichsstandschaft) galten als dem Niederen Adel zugehörig. Bei unverheirateten weiblichen Familienmitgliedern: Komtess bzw. Comtesse (außer Gebrauch gekommen).
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren Freiherr, Baron Freiin, Baronesse
Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Frau von, Junkfrau von Hochwohlgeboren Ritter, Edler, Herr von, Junker von Edle, Fräulein/Frau von. Junkfrau von

Rechtsgültigkeit

Adelstitel wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs (1918) in Deutschland und in Österreich im Jahre 1919 und sukzessive auch in den ehemaligen österreichischen Kronländern, sowie in Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Übergang in die kommunistische Republik, abgeschafft. Eine Verleihung von Adelstiteln ist in diesen Ländern nicht mehr möglich. Der EuGH hat im Dezember 2010 entschieden, dass ein Mitgliedstaat (im Anlassfall: Österreich) es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung (im Anlassfall: Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes) ablehnen darf, den an einen früheren Adelstitel erinnernden Bestandteil des Familiennamens eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat durch Adoption erworben werden könnte, anzuerkennen.[1]

Deutschland

Im Deutschen Kaiserreich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881–1934) verliehen, der jedoch keine Nachkommen hatte.

Mit dem Übergang in die Weimarer Republik und dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Verfassung des Deutschen Reichs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-2, veröffentlichten bereinigten Fassung[2]) wurden mit Artikel 109 alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. Die Adelsbezeichnungen (die Adelstitel und die Prädikate wie „von“ und „zu“) wurden zu Bestandteilen des Namens und dürfen seither nicht mehr verliehen werden.[2]

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder trugen, wurden in der Folge nicht mehr als Titel geführt, sondern als Teil des neuen Familiennamens definiert. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz oder Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz. Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von Hessen“. Da der Titel Fürst nur in Ausnahmefällen ein Herrschertitel war, wird er aus Gründen der Traditionspflege heute noch vielfach geführt, obwohl er in der Regel kein Namensbestandteil mehr ist.

In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel innehatten, diesen persönlich beibehalten durften, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es diese Bezeichnungen als Primogeniturtitel heute nicht mehr. Lediglich die von den Familien gewählten ehemaligen allgemeinen Adelstitel sind heute Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) werden die früheren Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abgewandelt.[3][4][5]

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und bei der Ermittlung des Ranges für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von einigen Personen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat insofern keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr.

Österreich

In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918–1919) wurden am 3. April 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz und der zugehörigen Durchführungsverordnung alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Würden und die Privilegien des Adels abgeschafft und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt (Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft).

Schweiz

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt, Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen. Hingegen wird die Partikel „von“ durchaus von den Schweizer Behörden in Personenstandsakten geführt. Dies mag damit zusammenhängen, dass er nicht immer auf eine adelige Herkunft oder Zugehörigkeit weist.

Kirchliche Titel

Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar nach kirchlichem Recht als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch im bürgerlichen Recht kein Bestandteil des Familiennamens.

Erblichkeit

Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu. Er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz oder den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z. B. Georg Friedrich Prinz von Preußen (statt König von Preußen), Carl Herzog von Württemberg (statt „König von Württemberg“) oder Maxilimilian Markgraf von Baden (statt „Großherzog von Baden“).

Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Dänisch Niederländisch Tschechisch Ungarisch Russisch Persisch Arabisch Chinesisch Japanisch Amharisch
Kaiser,
Kaiserin
Caesar,
Imperator,
Augustus,
Imperatrix
(Zweikaiserproblem)
Empereur,
Imperatrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Kejser,
Kejserinde
Keizer,
Keizerin
Císař,
Císařovna
Császár,
Császárnő
Царь (Zar),
Царица (Zariza)
شهنشاه (Schah-en-Schah),
شهبانو (Shahbanou)
Qayssar,
pl. Qayâssira
皇帝,
女皇
天皇,
Nəgusä nägäst,
Nigiste Negest
König,
Königin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Konge,
Dronning
Koning,
Koningin
Král,
Královna
Király,
Királynő/Királyné
Король (Korol'),
Королева (Koroleva)
شاه Schah,
شهبانو (Schahbanou)
Malik,
pl.Mulûk
王,
女王
  Negus,
Negisti
Erzherzog,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
Archiduque,
Archiduquesa
Archduke,
Archduchess
Ærkehertug,
Ærkehertuginde
Aartshertog,
Aartshertogin
Arcivévoda,
Arcivévodkyně
Főherceg,
Főhercegnő
Эрцгерцог (Erzgerzog),
Эрцгерцогиня (Erzgerzoginia)
         
Großherzog,
(Groß-)Herzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand Duc,
Grande Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
Gran Duque,
Gran Duquesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storhertug,
Storhertuginde
Groothertog,
Groothertogin
Velkovévoda,
Velkovévodkyně
Nagyherceg,
Nagyhercegnő
Великий герцог (Veliki gerzog),
Великая герцогиня (Velikaia gerzoginia)
Ilkhan (Fürst eines großen Stammesverbandes)   大公    
Herzog,
Herzogin
Dux,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke,
Duchess
Hertug,
Hertuginde
Hertog,
Hertogin
Vévoda,
Vévodkyně
Herceg,
Hercegnő
Герцог (Gerzog),
Герцогиня (Gerzoginia)
Khan, Amir,
im Sinne eines Stammesfürsten (Khanom)
Dûq    
Großfürst,
Großfürstin
Magnus Princeps Grand Duc,
Grande Duchesse
  Gran Príncipe,
Gran Princesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Storfyrste,
Storfyrstinde
  Velkokníže,
Velkokněžna
  Великий князь (Veliki knias), Великая княгиня (Velikaia kniaginia) Khan, Amir,
(Khanom)
       
Kurfürst,
Kurfürstin
Princeps Elector Prince électeur Principe Elettore Príncipe Elector Elector/Electoral prince Kurfyrste,
Kurfyrstinde
Keurvorst,
Keurvorstin
Kurfiřt,
Kurfiřtka
  Курфюрст (Kurfürst),
Курфюрстина (Kurfürstina)
    选帝侯    
Fürst,
Fürstin
Princeps Prince[6],
Princesse
Principe[6],
Principessa
Príncipe[6],
Princesa
Prince[6],
Princess
Fyrste,
Fyrstinde
Vorst, Prins;
Vorstin, Prinses
Princ;
Princezna
  Князь (Knias), Княгиня (Kniaginia) Amîr (Emir),
pl. Umru'
Amîr (Emir),
pl. Umru'
     
Souverän Baron,
Souverän Baroness
        Sovereign Baron /
Sovereign Baroness
          Khan, Beg (im Sinne eines Grundbesitzers)       Grazmach,
Grazmach
Markgraf[7],
Markgräfin
Marchio Marquis,
Marquise
Marchese,
Marchesa
Marqués,
Marquesa
Marquess/Margrave,
Marchioness/Margravine
Markgreve,
Markgrevinde
Markies,
Markiezin
Markrabě (von Mähren), Markýz (für Frankreich),
Markraběnka, Markýza
  Маркиз (Markis),
Маркиза (Markisa)
       
Graf,
Gräfin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl/Count[8],
Countess
Greve,
Grevinde
Graaf,
Gravin
Hrabě,
Hraběnka
Gróf,
Grófnő
Граф (Graf),
Графиня (Grafinia)
Khan, Beg
im Sinne eines Grundbesitzers (Khanom, Begom)
     
Vizegraf,
Vizegräfin
  Vicomte,
Vicomtesse
Visconte,
Viscontessa
Vizconde,
Vizcondesa
Viscount (früher Sheriff),
Viscountess
Vicegreve,
Vicegrevinde
Burggraaf,
Burggravin
Vikomt Kisgróf Виконт (Wikont),
Виконтесса (Wikontessa)
       
Freiherr, Baron
Freifrau, Baronin
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Barón,
Baronesa
Baron[9],
Baroness
Baron, Friherre,
Baronesse, Friherreinde
Baron,
Barones
Baron,
Baronka
Báró Барон (Baron),
Баронесса (Baronessa)
Khan, Beg,
(Khanom, Begom)
    Grazmach
Grazmach
Ritter Eques Chevalier Cavaliere Caballero Knight[10] Ridder Ridder Rytíř Lovag Рыцарь (Ryzar') Khan, Agha (im Sinne eines Grundbesitzers) Fâris,
pl. Firsân
骑士    
Edler,
Edle
  Equité/écuyer[11] Nobiluomo,
Nobildonna;
Noble Nobleman   Jonkheer,
Jonkvrouw
Zeman,
Zemanka
         
Herr, Junker,
Herrin
Dominus Sieur, Seigneur Signor,
Signora
Don, Doña Sir, Dame Herre,
Frue
Jonkheer,
Jonkvrouw
(Svobodný) pán,
(Svobodná) paní
Úr   Agha Sayyid,
pl.Sâdat
     

Vizekönig war entgegen einem landläufigen Irrtum kein Adelstitel, sondern in einigen Monarchien die Amtsbezeichnung eines Gouverneurs in Kolonien bzw. Herrschaftsgebieten mit besonderem Prestige. Nur in Ägypten erlangte Muhammad Ali Pascha Mitte des 19. Jahrhunderts politische Autonomie und konnte infolgedessen eine Dynastie installieren.

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Dänisch Niederländisch Tschechisch Ungarisch Arabisch Russisch Chinesisch Japanisch Amharic
Vizekönig,
Vizekönigin
  Viceroi,
Vicereine
Vicerè,
Viceregina
Virrey,
Virreina
Viceroy,
Vicereine
Vicekonge,
Vicedronning
Onderkoning,
Onderkoningin
Vicekrál (místokrál),
Vicekrálovna (místokrálovna)
  Nâ'ib al-Malik,
pl. Nuwwâb al-Malik
Вице-король (Wize-korol'),
Вице-королева (Wize-koroleva)
总督    

Internationale Unterschiede

Adelstitel und -systeme verschiedener Länder können zwar miteinander verglichen, nicht aber gleichgesetzt werden:

  • In Polen war jeglicher Titel unter dem eines Fürsten unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln, die von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens. Man benutzte nicht den Titel Edelmann/Edelfrau (Szlachcic/szlachcianka) mit dem Nachnamen, sondern sagte Onufry Zagłoba herbu Wczele, herbu Wczele = vom Wappenstamme Wczele.
  • Für den inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Knjas (russ. князь) und Bojar (russ. боярин) verwendet. Später wurden die Titel Graf und Baron hinzugefügt.
  • Die englische und die französische Sprache kennen keinen Unterschied zwischen „Großherzog“ und „Großfürst“.
  • Die romanischen Sprachen unterschieden im Gegensatz zu den germanischen nicht zwischen dem regierenden Fürsten (Fürst) und den nachgeborenen Mitgliedern fürstlicher Häuser (Prinzen). In selbigen (v. a. in Frankreich) gibt es den Titel „Fürst“ (Prince) ausgesprochen selten (z. B. bei der Nebenlinie der Bourbonen, den Fürsten von Condé), ansonsten ist der Fürstentitel zumeist ausländischen Würdenträgern vorbehalten. Dies unterscheidet den französischen (und den englischen) Adel fundamental vom deutschen. In Frankreich gibt es „Prinzen“ nur im Zusammenhang mit der königlichen Familie (princes du sang), ansonsten ist dieser Titel in Frankreich und Großbritannien nicht vorgesehen. Genauso wenig gibt es in diesen Ländern die „Prinzessin“. Weder die Tochter eines Landedelmannes noch die Tochter eines Herzogs ist – im Gegensatz zu Deutschland – berechtigt, den Titel ihrer Eltern bzw. Vaters zu führen. Das heißt: Die Tochter des Duc de Grammont ist Mademoiselle de Grammont. In Deutschland wäre sie die „Prinzessin v. Grammont“, mit Prädikat.

Literatur

  • Karl Friedrich Dumoulin: Die Adelsbezeichnung im deutschen und ausländischen Recht, Peter Lang 1997, ISBN 3-631-32447-2.
  • Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31779-4.

Siehe auch

Weblinks

  • Anreden des Adels (grobe Übersicht)
  • Titulaturen, Addressen, Ressort- & Rang-Verhältnisse königl. preuß. Staatsbehörden, Staatsbeamten, Ordensritter .... 5. Auflage. Hayn, Berlin 1825 (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Informationen zur EuGH-Entscheidung Sayn-Wittgenstein auf Rechtsfreund.at. Verweis auf: EuGH C-208/09, 22. Dezember 2010
  2. a b Artikel 109 WRV ist neben den Artikeln 136–139 und 140 WRV (vgl. Art. 140 GG) die letzte noch als Bundesrecht geltende Vorschrift der Weimarer Verfassung (WRV): Bundesministerium der Justiz auf juris.de.
  3. Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1997, ISBN 978-3-631-31779-2, S. 137.
  4. Namensrecht: Aristokratischer Feinsinn. In: Der Spiegel. Nr. 19, 1999 (10. Mai 1999, online).
  5. BayObLG: Beschluss vom 2. Oktober 2002, 1Z BR 98/02
  6. a b c d Prince/principe kann auch ein Herrschertitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince allein Mitgliedern der Königsfamilie vorbehalten. Die Bezeichnung Prince of Wales für den englischen Thronfolger (der als Erbe der schottischen Krone zugleich den Titel Duke of Rothesay trägt) wird traditionell mit Fürst übersetzt. Aus „Prince Charles the Prince of Wales“ wird „Prinz Charles, der Fürst von Wales“. Charles ist also Prinz (als Sohn der Königin) des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und zugleich herrschender Fürst eines Landesteils. Ähnlich verhält es sich mit dem Príncipe de Asturias als spanischen Thronerbe. Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fürsten (1. allgemeine Bezeichnung souveräner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Bürgern, 2. Adelsstufe zwischen Herzog und Graf für den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nicht regierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.
  7. Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
  8. Die Bezeichnung Earl wird in Großbritannien nur für den einheimischen Adel angewendet; hingegen bezeichnet Count den gräflichen Adel außerhalb des Vereinigten Königreichs.
  9. Nicht zu verwechseln mit Baronet.
  10. Wird im englischen System nicht als (hoch)adelig angesehen, d. h. ein Knight (ebenso wie ein Baronet) tragen keine Peerswürde.
  11. Eigentlich: Schildknappe von lat. scutum

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