Deichverband

Deichverband

Deichverbände sind korporative Träger des Küstenschutzes an der (deutschen) Nordseeküste. Sie haben eine wesentlich längere Geschichte als andere Wasser- und Bodenverbände.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnungen

An der schleswig-holsteinischen Nordseeküste (Nordfriesland und Dithmarschen) heißen diese Verbände seit 1941 größtenteils Deich- und (Haupt-) Sielverband, zwischen Elbe und Weser Deichverband, im Oldenburgischen Deichband und in Ostfriesland Deichacht.

In ländlichen Gebieten heißen die Vorsitzenden aus alter Tradition Deichgraf oder Deichgräfe und gehören damit zu den nichtadeligen Grafen.

Historischer Ursprung

Urform war auch hier wohl zunächst die Dorfgemeinschaft, dann die Anlieger- und schließlich die Bezirks- oder Regionalgenossenschaft. Dabei war und ist auch heute noch jeder Nutznießer der Genossenschaftsarbeit zugleich Zwangsmitglied. Entsprechend landschaftlichen Bedingungen gab es unterschiedliche Schutzbedürfnisse. Niederung brauchte den Deichbau als Schutz vor Außenhochwasser. Höhere Lagen brauchten den speziellen Graben- und Sielbau als Schutz vor Binnenhochwasser. Diese unterschiedlichen Interessen und Aufgaben führten zur Teilung in Deichverbände und Sielverbände. Man unterschied Deichverbände, Verbände mit natürlicher Entwässerung, Verbände mit künstlicher Entwässerung und Bewässerungsverbände. Hinzu kamen diverse spezielle Verbände, wie z.B. Mühlen- und Pumpenverbände. Diese wasserwirtschaftlichen Verbände sind Teil der Landeskultur und sie dienten ursprünglich allein der Landeskultur. Mit der Landgewinnung, der Urbarmachung und Nutzung, mit dem Schutz des Bodens gegen Sturmfluten und mit dem bleibenden Kampf gegen das Binnenhochwasser wurden viele Gebiete erst bewohnbar, wurden dort Dörfer und Städte überhaupt erst möglich gemacht. Die Verbände erfüllen ihre Aufgaben inzwischen gemeinnützig im weitesten Sinne, unter spezieller Einbeziehung des Umweltschutzes.

Organisation

In der Urform waren diese Verbände lose Interessengemeinschaften. Erst das zunehmende Gemeinschaftsinteresse führte zu verbandsartigen, selbstverwalteten Zusammenschlüssen in zunächst nur freiwilliger, aber schon bald zwangsweiser Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft orientierte sich dann, bis heute andauernd, an den Schutzinteressen der jeweiligen Mitglieder. Das verdeutlicht ein übersetztes Zitat aus dem Sachsenspiegel (Rechtsbuch 13. Jahrhundert):

Dörfer, die am Wasser liegen und einen Deich haben, sollen ihren Teil des Deiches instand halten. Kommt aber die Flut und bricht den Deich, dann sind alle Anlieger zur Mitarbeit bei der Wiederherstellung verpflichtet. Wer seinen Beitrag nicht leistet, hat das Recht an seinem Eigentum hinter dem Deich verwirkt.

Schon Karl der Große hat zu seiner Zeit die vielen uneinheitlichen Rechtsformen, in denen die Verbände organisiert waren, sammeln und in der Lex Frisionum zusammentragen lassen. Auch danach bestanden in den verschiedensten Herrschaftsgebieten und Herrschaftsformen viele verschiedene Rechtsformen fort, denen allein die Zielsetzung gemeinsam war; siehe z. B. Spadelandsrecht. Erst mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts gelang es langfristig, bis weit in das 20. Jahrhundert hinein, einheitliche Rechtsformen zu finden. In dieser Zeit waren die Verbände oft noch in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert, so etwa bei der Meliorationsgenossenschaft Bruchhausen-Syke-Thedinghausen. Heute richtet sich die Organisation nach den allgemeinen Regeln für Wasser- und Bodenverbände.

Ein Deichverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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