Dauerauftrag

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine Form der Kontoüberweisung. Mit diesem wird ein kontoführendes Bankinstitut beauftragt, zu bestimmten Terminen einen über einen bestimmten Zeitraum gleich bleibenden Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen.

In dem Auftrag sind dieselben Daten wie bei einer Kontoüberweisung anzugeben. Zusätzlich sind noch die Termine notwendig.

Ein Dauerauftrag ist sinnvoll, wenn periodisch wiederkehrend gleiche Beträge an einen Gläubiger überwiesen werden sollen.

Der Dauerauftrag ist das Gegenteil einer Einzugsermächtigung, da hier der Überweisende der aktive Teil ist. Der Unterschied ist auch, dass man das Geld nach der Überweisung nicht mehr zurückziehen kann. Ein Rückruf hingegen ist wie bei allen Überweisungen möglich, so lange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.

Üblicherweise werden Daueraufträge für Zahlungen beispielsweise an Bausparkassen o.a. verwendet.

In rechtlicher Hinsicht ist der Dauerauftrag kein selbstständiger Vertrag, sondern ein Zahlungsauftrag im Sinne des § 675f Abs. 3 Satz 2 BGB. Damit handelt es sich um eine den Girovertrag konkretisierende Weisung an ein kontoführendes Kreditinstitut. Trotz der fortlaufenden Zahlungsvorgänge ist jeder Dauerauftrag nur ein einziger Zahlungsauftrag.

Eine Sonderform des Dauerauftrags ist der Abschöpfungsauftrag.


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  • Dauerauftrag — Dauerauftrag …   Deutsch Wörterbuch

  • Dauerauftrag — Dau|er|auf|trag 〈m. 1u; Bankw.〉 Auftrag eines Kontoinhabers an seine Bank, regelmäßig einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Empfänger zu überweisen * * * Dau|er|auf|trag, der (Bankw.): Überweisungsauftrag für regelmäßig zu leistende, dem… …   Universal-Lexikon

  • Dauerauftrag — der Dauerauftrag, ä e (Mittelstufe) Auftrag für regelmäßige Überweisung einer bestimmten Summe auf jmds. Konto Beispiel: Ich habe der Bank einen Dauerauftrag für die Telefonrechnungen erteilt …   Extremes Deutsch

  • Dauerauftrag — Dau·er·auf·trag der; der Auftrag eines Kunden an seine Bank, regelmäßig Geldbeträge (z.B. für die Miete) von seinem Konto auf ein anderes zu überweisen <einen Dauerauftrag einrichten, kündigen> || NB: ↑Einzugsermächtigung …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dauerauftrag — Auftrag für Überweisungen von regelmäßig in gleicher Höhe wiederkehrenden Zahlungen an denselben Empfänger (z.B. Mieten, Versicherungsprämien). Die Bank haftet für termingerechte Erfüllung des D. Die Eröffnung, Änderung und Löschung von D. durch… …   Lexikon der Economics

  • Dauerauftrag — Dau|er|auf|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Homebanking Computer Interface — (HBCI) ist ein offener Standard für den Bereich Electronic Banking und Kundenselbstbedienung. Er wurde von verschiedenen Bankengruppen in Deutschland entwickelt und vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft)… …   Deutsch Wikipedia

  • überweisen — weiterleiten; durchgeben; abgeben; übergeben; weitergeben * * * über|wei|sen [y:bɐ vai̮zn̩], überwies, überwiesen <tr.; hat: 1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen: die Miete [per… …   Universal-Lexikon

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  • Bargeldlose Zahlung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Bargeldlose Zahlungsverkehr bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld. Im unbaren Zahlungsverkehr… …   Deutsch Wikipedia

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