Dagome Iudex

Dagome Iudex
Kopie in Cambrai

Das Dagome Iudex (auch: Dagone iudex) ist ein Regest, also die Zusammenfassung des Inhalts einer Urkunde, die entsprechende Originalurkunde ist nicht bekannt. Das Dokument aus dem 11. Jahrhundert wurde nach dem in den Anfangsworten erwähnten Iudex (Herr, Richter) Dagome benannt. Es ist in mehreren Kopien erhalten, unter anderem in der 1086/1087 entstandenen Collectio canonum des Kurienkardinals Deusdedit, der während des Pontifikats von Papst Gregor VII. (†1085) in Rom gewirkt hat.

Dagome Iudex gilt als eine wichtige Quelle zur Gründung bzw. Anerkennung eines polnischen Staates, der jedoch nicht explizit erwähnt wird. Man geht davon aus, dass in der Eintragung eines Mönchs aus den Jahren 1086/1087 ein Schenkungsakt des polnischen Herzogs Mieszko I. († 992) an den Apostolischen Stuhl aus dem Jahr 991 beschrieben wird, mit dem der Piastenfürst sein Land dem direkten Schutz des Papstes unterstellt. An der Krakauer Akademie wurde die Urkunde als Schenkung Oda's bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Der Text

Lateinischer Text Übersetzung ins Deutsche
Item in alio tomo sub Iohanne XV papa Dagome iudex et Ote senatrix et filii eorum Misicam et Lambertus – nescio cuius gentis homines, puto autem Sardos fuisse, quoniam ipsi a IIII iudicibus reguntur – leguntur beato Petro contulisse unam civitatem in integro, que vocatur Schinesghe, cum omnibus suis pertinentiis infra hos affines, sicuti incipit a primo latere longum mare, fine Bruzze usque in locum, qui dicitur Russe et fines Russe extendente usque in Craccoa et ab ipsa Craccoa usque ad flumen Odde recte in locum, qui dicitur Alemure, et ab ipsa Alemura usque in terram Milze recte intra Oddere et exinde ducente iuxta flumen Oddera usque in predictam civitate Schinesghe. Auch sollen in einem anderen Buch aus der Zeit des Papstes Johannes XV. der Herr Dagome und die Herrin Ote, ebenso wie ihre Söhne Misico und Lambertus – ich weiß nicht, welchem Stamm diese Leute angehören, glaube aber, dass es sich um Sarden handelt, da jene stets von vier Richtern regiert werden –, dem Heiligen Peter einen ganzen Staat namens Schinesghe geschenkt haben, mit allen Ländern, die sich innerhalb seiner Grenzen erstrecken und einerseits das Lange Meer berühren, entlang Preußens bis zu einem Ort namens Rus reichen und von dort weiter bis Krakau und direkt am Fluss Oder entlang bis zu einem Ort namens Alemure[1] und von diesem Alemura weiter bis zum Land der Milzen und von dessen Grenze bis zum Fluss Oder, dessen Lauf sie bis zur oben erwähnten Stadt Schinesghe folgen.

Interpretation

Dokument im Vatikan

Der Hinweis auf eine nicht im Original vorliegende und auch vor 1086 nirgendwo erwähnte Urkunde eines „Dagome Iudex“ hat zu zahlreichen Spekulationen geführt. Der vatikanische Kopist, nicht jedoch der französische, hat die Bemerkung eingefügt, dass er die Menschen dieses Geschlechtes nicht kennt und annimmt, sie seien Sarden gewesen.

Man nimmt unter anderem an, dass dieser formale Schenkungsakt die direkte Thronfolge in Gnesen („Schinesghe“ im vatikanischen Dokument bzw. „Schignesne“ in der Kopie von Cambrai) für die minderjährigen Kinder Mieszkos I., Mieszko (jun.) und Lambert sichern sollte, gegen Bolesław I. Chrobry, Mieszkos Sohn aus der Ehe mit Dubrawka. Andererseits kann davon ausgegangen werden, dass Bolesław gemäß damaliger slawischer Sitte sein Erbe bereits mit Erreichen der Volljährigkeit zugesprochen bekommen hatte. In der Forschung wird auch für möglich gehalten, dass die Schenkung erfolgte, um die Metropolitanorganisation der Kirche[2] in Polen, die tatsächlich im Jahr 1000 im Akt von Gnesen durchgeführt wurde, vorzubereiten. Das Regest enthält die älteste geografische Beschreibung der politischen Grenzen des Gebietes des Dagome's (auch Dagone) und Ote und überliefert die erste bekannte Schenkung eines Staates an den Apostolischen Stuhl. Da man weiß, dass Ote sich auf Oda von Haldensleben bezieht, nimmt man an, dass Dagome Mieszko I. war und es sich um das Gebiet des Herzogs der Polanen handelt, dem späteren Polen handelt, obwohl dieser Name nicht erwähnt ist.

Es gibt auch die These, daß der Namensbestandteil Dagomer bzw. Dago (siehe Dagö, Dagobert) Hinweis für eine normannische Herkunft sei. Demnach hätten in Analogie zu den Normannen in Frankreich und den Waräger in Russland auch an der Weichsel Wikinger einen Staat gebildet, und somit sei diese Blütezeit nicht den dortigen polanischen slawischen Völkern zuzurechnen, sondern einer eingewanderten Führungsschicht. Die unklare Quellenlage wird auch bei Sigrid die Stolze deutlich. Während der Einfluss der Skandinavier in Russland belegt und akzeptiert ist, ist dies in Polen kaum der Fall. Diese „Normannen-These“[3] wird seitens deutscher nationalistischer Kreise begrüßt und wird von polnischer Seite entsprechend abgelehnt.

Andere Thesen sprechen von einer Einwanderung der Polen aus dem Balkan.[4]

Für wahrscheinlich erachtet werden jedoch zwei Hypothesen: Zum einen kann es sich um eine Modifikation von Kopisten handeln, die den Ausdruck Ego Mesco dux ("Ich, Herzog Mieszko") zu Dagome [iudex] verkürzt bzw. verfälscht haben, zum anderen kommt ein nicht genauer überlieferter Taufname Herzog Mieszkos, der sich 966 zum katholischen Glauben bekehrte, in Betracht, sowie eine verkürzende Kombination aus seinem Taufnamen und seinem heidnischen Namen Mieszko, der aus anderen Quellen bekannt ist.

Siehe auch

Literatur

  • B. Kurbis: Dagome iudex. Studium krytyczne. [In:] Początki państwa polskiego – Księga Tysiąclecia. Band 2, Poznań 1962, S. 362-423.
  • H. Łowmiański: Początki Polski. Band 5, Warszawa 1973, S. 595-605.
  • G. Labuda: Studia nad początkami państwa polskiego. Band 2, Warszawa 1988, S. 240-261.
  • Bibliographie unter pl.sci.historia
  • Archiv für österreichische Geschichte, Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien. Historische Kommission, Aus der kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei, 1867 [3]

Weblinks

 Wikisource: Dagome Iudex – Quellen und Volltexte (Latein)
 Commons: Dagome Iudex – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Der Ort Alemure wird in der neueren Forschung mit dem mährischen Olomouc gleichgesetzt, vgl. Petr Charvát: Boleslav II. Sjednotitel českého státu. Vyšehrad 2004, ISBN 80-7021-657-3, S. 156.
  2. Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht ISBN 3525361343, 9783525361344 [1]
  3. Die Beschäftigung mit der polnischen Frühgeschichte litt besonders lange und intensiv unter nationalistisch verzerrten Perspektiven ... Das berühmt-berüchtigte Stück Dagome iudex ... Die im 18. Jh. ausgebrochene und bis heute fortgesetzte Diskussion um die Rus' „Normannen-These“ ... wird vielleicht nie zu entscheiden sein. – Johannes Fried: Die Formierung Europas 840–1046. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2008 ISBN 3486497030, 9783486497038 359 pages S. 137
  4. Heinrich Kunstmann: Die Slaven: ihr Name, ihre Wanderung nach Europa und die Anfänge der russischen Geschichte in historisch-onomastischer Sicht. Franz Steiner Verlag, 1996 ISBN 3515068163, 9783515068161 347 pages [2]

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