Crossair-Flug 498

Crossair-Flug 498
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Crossair-Flug 498
Zusammenfassung
Datum 10. Januar 2000
Typ unkontrollierter Flugzustand
Ort nahe dem Ort Nassenwil
Getötete 10
Verletzte 0
Flugzeug
Flugzeugtyp Saab 340
Fluggesellschaft Crossair
Kennzeichen HB-AKK
Abflughafen Flughafen Zürich
Zielflughafen Dresden
Passagiere 7
Besatzung 3
Überlebende 0
Saab 340 der Crossair Europe

Der Crossair-Flug 498 sollte am 10. Januar 2000 von Zürich nach Dresden führen, das Flugzeug, eine Saab 340, stürzte jedoch nach 2:17 min nahe dem Ort Nassenwil ab, nachdem das Flugzeug unbemerkt in eine rechtsläufige Spirale gebracht worden war. Alle zehn Insassen, drei Besatzungsmitglieder und sieben Passagiere, wurden dabei getötet.

Ursache war ein Pilotenfehler, der aufgrund organisatorischer Umstände entstand. Der Copilot führte eine Anweisung der Flugkontrolle aus, indem er sie ohne Rücksprache mit dem Kapitän in das Flugmanagementsystem eingab. Der Autopilot war nicht aktiviert, jedoch der Flight Director. Dieser sorgte dann für eine korrekte Anzeige des zu fliegenden Flugpfades, jedoch mit einer Drehung entgegen der Angabe der Flugsicherung, weil der Copilot die Drehrichtung nicht mit eingegeben hatte.

Aufgrund sprachlicher und sozialer Kommunikationshindernisse im Cockpit schätzte die Besatzung die Situation falsch ein. Der Versuch des Kapitäns, den Vorgaben des Flight Directors zu folgen, ohne dass der Copilot intervenierte, mündete in eine Steilspirale, aus der nicht mehr ausgeleitet werden konnte.

Der Flugunfall hatte weitreichende Konsequenzen für die Luftverkehrsführung um Zürich, das Training der Crossair-Piloten und den Einsatz von Piloten ohne JAR-FCL-Lizenz.

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft erhob im Oktober 2007 Anklage gegen sechs frühere Crossair-Verantwortliche, darunter Moritz Suter und CEO André Dosé. Sie warf ihnen unter anderem vor, für eine «Angstkultur» bei der Airline verantwortlich gewesen zu sein, die zur bewussten Missachtung von Vorschriften geführt habe. Das Verfahren wurde von der Bundesanwaltschaft wegen Verjährung und wegen nicht nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzungen eingestellt.[1]

An der Absturzstelle befindet sich heute ein Denkmal.

Siehe auch

Weblink

Einzelnachweise

  1. Bundesanwaltschaft akzeptiert Crossair-Urteil in: NZZ Online vom 26. Januar 2009
47.4702777777788.47

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