Claus Roxin

Claus Roxin

Claus Roxin (* 15. Mai 1931 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er gilt als einer der einflussreichsten Dogmatiker des Strafrechts und genießt national und international hohes Ansehen. Insgesamt 19 Universitäten haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Claus Roxin wurde im Jahre 1931 als Sohn von Hans und Charlotte Roxin in Hamburg geboren und verbrachte dort die Schulzeit.

Nach dem Studium (1950 bis 1954) an der Universität Hamburg arbeitete Roxin als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Professor Heinrich Henkel, wo er sich 1962 mit der Studie Täterschaft und Tatherrschaft habilitierte. Promoviert hatte er 1957 zum Thema Offene Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale.

Schon im Alter von 32 Jahren wurde Claus Roxin im Jahr 1963 Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. 1966 beteiligte er sich an der Erstellung und Vorlage des so genannten Alternativentwurfs für den Allgemeinen Teil des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieser – für damalige Verhältnisse liberale und innovative – Entwurf prägte das bundesdeutsche Strafrecht maßgeblich. Roxin war auch Mitautor des Alternativentwurfs für den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs, der von 1968 bis 1971 in vier Bänden erschien.

Anschließend wirkte Roxin in einem Arbeitskreis deutscher und schweizerischer Strafrechtslehrer mit, der 1973 den Alternativentwurf eines Strafvollzugsgesetzes in die rechtswissenschaftliche Diskussion einbrachte. 1980 veröffentlichte der Arbeitskreis einen Alternativentwurf zur Strafprozessordnung. Roxin war auch an diesem Entwurf beteiligt. (Siehe auch: Große Strafrechtsreform)

Bereits 1971 war Claus Roxin von Göttingen an die Ludwig-Maximilians-Universität München gewechselt. Dort forschte und lehrte er 28 Jahre als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und allgemeine Rechtslehre. Seit 1974 war er Geschäftsführender Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften. Roxin emeritierte 1999.

Durch Gastauftritte in der Fernsehreihe Wie würden Sie entscheiden? wurde Roxin in den 1970er Jahren einem größeren Publikum bekannt.

Claus Roxin ist Mitherausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft und der Neuen Zeitschrift für Strafrecht. Seit 1994 ist er Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Privat engagiert sich Roxin in der von ihm mitbegründeten Karl-May-Gesellschaft. 28 Jahre, von 1971 bis 1999, war er Vorsitzender der Gesellschaft. 1999 wurde er zu ihrem Ehrenvorsitzenden ernannt.

Roxin ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Stockdorf.

Werk

Roxins Werk umfasst etliche Monografien und eine Vielzahl von Aufsätzen, Urteilsanmerkungen und Essays. Bezeichnend für Roxins Einfluss auf das deutsche Strafrecht ist das ungebrochene Interesse an seinen Schriften, die zu den Standardwerken der deutschen Strafrechtslehre zählen. Seine Habilitationsschrift Täterschaft und Tatherrschaft erscheint als Klassiker der Allgemeinen Strafrechstlehre vierundvierzig Jahre nach ihrer Abfassung im Jahr 2006 in der 8. Auflage. Das von ihm 1967 übernommene Studienbuch zum Strafverfahrensrecht erschien zuletzt 2009 in der 26. Auflage.

Zu seinen wichtigsten Werken zählen:

  • Offene Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale. 2. Auflage. Verlag Cram, de Gruyter & Co., Hamburg 1970.
  • Täterschaft und Tatherrschaft. 8. Auflage. Verlag de Gruyter, Hamburg 2006.
  • Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band I: Grundlagen. Der Aufbau der Verbrechenslehre. 4. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2006.
  • Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band II: Besondere Erscheinungsformen der Straftat. Verlag C. H. Beck, München 2003.
  • Karl May, das Strafrecht und die Literatur. u. a. in: Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1978, S. 9-36. Für weitere Veröffentlichungen dieses Artikels siehe hier.

Auszeichnungen und Ehrungen

Ehrendoktorwürden

Claus Roxin bekam von 19 Universitäten die Ehrendoktorwürde verliehen:

Weitere Auszeichnungen und Ehrungen

Claus Roxin ist seit 1994 Träger des Ehrenkreuzes des Orden de San Raimundo de Peñafort und seit 2000 des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse.

Hinzukamen am 19. Mai 2000 weiter eine Ernennung zum Honorarprofessor an der Universidad de Lima, Peru, im Jahre 2002 die Verleihung Beccaria-Medaille in Gold und der Max-Friedlaender-Preis 2007 des Bayerischen Anwaltverbandes.

Literatur

Weblinks


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