Österreichische Hofkanzlei

Österreichische Hofkanzlei

Die Österreichische Hofkanzlei war seit der frühen Neuzeit bis 1848 eine Behörde für die österreichischen Erblande.

Geschichte

Vorläufer entstanden als einfache Schreibstube unter Kaiser Maximilian I. und wurde später ausgebaut. Als eigenständige Einrichtung wurde sie um 1526 von Ferdinand I. gestärkt, aber 1559 mit der Reichshofkanzlei des Heiligen Römischen Reichs vereinigt. Seither war diese zunächst auch zuständig für österreichische Angelegenheiten.

Nach der siegreichen Niederschlagung des Böhmischen Aufstandes begann Kaiser Ferdinand II. mit der Einleitung von Verwaltungsveränderungen, um die Einheit der österreichischen Erblande zu verstärken. Im Jahr 1620 wurde die österreichische Hofkanzlei verselbständigt. Dafür wurden dem Reichshofrat die Kompetenzen für die Bearbeitung der österreichischen Angelegenheiten entzogen. Erster Hofkanzler war Johann Baptist Verda von Verdenberg.

Die Hofkanzlei war zuständig für Österreich unter und ob der Enns (Oberösterreich und Niederösterreich), Innerösterreich (Steiermark, Kärnten, Krain und die Länder bis zur Adria) sowie Tirol. Sie war als zentrale Verwaltungs- und Finanzbehörde zuständig für die deutschen Teile der Habsburger Besitzungen. Die Hofkanzlei diente auch als hoher Gerichtshof. Neben dem österreichischen wurden auch eine ungarische und eine böhmische Hofkanzlei geschaffen. Später kamen vergleichbare Einrichtungen für Siebenbürgen, die österreichischen Niederlande und Italien hinzu. An der Spitze stand der Hofkanzler. Dieser war stets Mitglied im Geheimen Rat und hatte zunächst einen starken politischen Einfluss.

Im Jahr 1654 wurde die Hofkanzlei zu einer kollegalistischen Behörde umgestaltet. Dabei wurde ihr die Zuständigkeit für Finanz- und Militärfragen genommen. Unter Kaiser Joseph I. wurde die Hofkanzlei in zwei Abteilungen aufgeteilt. Die eine war für politische, die andere für juristische Fragen zuständig. Seit 1705 gab es daher zwei Kanzler. Unter Maria Theresia wurde die Zuständigkeit stark beschnitten. Bedeutende Kompetenzen insbesondere die der Außenpolitik gingen an die Staatskanzlei über. Weiter Zuständigkeiten verlor sie 1749 an ein „Directorium in publicis et cameralibus.“ Im Jahr 1761 kam er zur Zusammenlegung in der österreichisch-böhmischen Hofkanzlei. Sie war nun so etwas wie das Innenministerium der beiden Länder. Unter Joseph II. ging die Hofkanzlei 1782 in der vereinigten Hoftstelle auf. Diese Behörde wurde allerdings bereits 1791 wieder aufgelöst. Ab 1797 waren österreichische und böhmische Hofkanzlei wieder getrennt. Im Jahr 1802 neu geordnete, kam es erneut eine Vereinigte Hofkanzlei bis 1848. Ihre Kompetenzen gingen danach auf das k.k. Innenministerium über.

Literatur

  • Gerhard Taddey: Österreichische Hofkanzlei. In: Ders.: Lexikon der deutschen Geschichte. 2. Aufl. Stuttgart, 1983 ISBN 3-520-80002-0 S.562

Weblinks


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