Typklasse (Versicherungswesen)

Typklasse (Versicherungswesen)
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Die Typklasse ist ein Indexwert zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Dieser Wert wird jährlich[1] von einem Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für jeden Fahrzeugtyp bestimmt. Der Schadenbedarf ist der Quotient aus der Summe der Schadenaufwendungen im entsprechenden Kalenderjahr und der Zahl der Jahreseinheiten. Der Indexwert gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines einzelnen Fahrzeugs zum vergleichbaren Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen wieder. Die Typklassen sind für alle Versicherungsgesellschaften bindend und gelten für alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung rangieren die Typklassen zwischen 10 und 25, in der Vollkasko bzw. Teilkaskoversicherung zwischen 10 und 34 bzw. zwischen 10 und 33. Je höher die Typklasse, desto höher ist der hinterlegte Schadenbedarfsindex. Führt eine Änderung der Typklasse zu einem höheren Beitrag, so hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht, genau wie bei einer Beitragserhöhung durch Änderung der Regionalklasse. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn eine Betragserhöhung auf Initiative der Versicherungsgesellschaft erfolgt.

Bei Importfahrzeugen oder neu auf den Markt kommenden Fahrzeugen wird in Anlehnung an vergleichbare Fahrzeugtypen eine vorläufige manuelle Typklasse festgelegt. Mittlerweile gibt es in Deutschland über 20.000 Pkw-Typen.[2][3] Für jedes dieser Fahrzeuge bestehen unterschiedliche Typklassen, die zum Teil sogar innerhalb derselben Fahrzeugklasse stark differieren können. Bis Mitte 1996 verwendete man zur Beitragsberechnung die Motorleistung eines Fahrzeuges.[4]

Allgemein lässt sich nach wie vor die Tendenz feststellen, dass ein Fahrzeug mit stärkerer Motorisierung in eine teurere Typklasse eingestuft wird; daneben besteht jedoch auch der Effekt, dass ältere Fahrzeuge, die aufgrund vergleichsweise günstiger Gebrauchtwagenpreise bei Fahranfängern beliebt sind, in der Typklasse verglichen mit neueren Modellen deutlich stärker belastet werden.

Ab dem 1. Oktober 2007 wurden rund zwei Drittel aller Fahrzeuge in eine neue Typklasse eingeordnet. Es wurde eine größere Differenzierung vorgenommen als zuvor.

In der Haftpflichtversicherung sind 67 Prozent der Fahrzeuge in eine Typklasse des mittleren Drittels (15 bis 20) eingeordnet. 17 Prozent entfallen auf das untere Drittel (10 bis 14) und 16 Prozent auf das obere (21 bis 25). Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung lässt sich eine stärkere Tendenz nach unten erkennen: 43 bzw. 47 Prozent liegen im unteren Drittel (10 bis 17), 47 bzw. 44 Prozent im mittleren (18 bis 25) und nur 10 bzw. 9 Prozent im oberen (26 bis 33 bzw. 34).[3]

Siehe auch

Weblink

Einzelnachweise

  1. Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB), §13
  2. Nach dem Typenklassenverzeichnis des GDV
  3. a b Statistik der Typklassen, Stand 2010
  4. Informationen zur Typklasse

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