Tragik der Anti-Allmende

Tragik der Anti-Allmende

Die Tragik der Anti-Allmende (engl. tragedy of the anticommons) beschreibt das Dilemma, bei dem die Vielzahl an Rechteinhabern das Erreichen eines sozial erwünschten Resultats unmöglich macht. Der englische Ausdruck dieses Neologismus wurde vom amerikanischen Rechtsprofessor Michael Heller geprägt.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Der Begriff stützt sich auf den Begriff Tragik der Allmende, welcher das Dilemma beschreibt, das aus einer ungenügenden Anzahl an Rechteinhabern resultiert. Das Konzept liefert einen einheitlichen Rahmen für eine Reihe von Misserfolgen in der Koordination wie Patenthortung, U-Boot-Patente, Nagelhäuser und weitere, meist bürokratische Probleme. Solche Systemversagen zu überwinden kann schwierig sein und möglicherweise in Gewalt ausarten. Aber es gibt verschiedene Lösungsansätze wie Enteignung, Fristen für rechtliches Agieren, Patent-Pools wie Kreuzlizenzierung oder andere Arten der Lizenzorganisierung.

Klassisches Beispiel

In Hellers Artikel aus dem Harvard Law Review von 1998 [1] schrieb er, dass es nach dem Fall des Kommunismus in vielen Städten Osteuropas eine Menge Straßenstände gab, aber auch viele leere Ladenlokalitäten. Auf eine Untersuchung hin kam er zum Schluss, dass das Problem in der Vielzahl von Departementen und Privaten lag, welche verschiedene Rechte über die Benutzung von Ladenlokalen hatten. Es war sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich für einen Händler erfolgreich den Gebrauch der Immobilien zu verhandeln. Obwohl alle Eigentümer mit den leeren Läden Geld verloren und die Läden sehr gefragt waren, verunmöglichten es ihre gegenläufigen Interessen, die Immobilien effektiv zu nutzen.

Patente

Patente werden häufig als Beispiel der Tragik der Anti-Allmende angeführt, weil ein Patenteigner Exklusivrechte über die Verwendung der patentierten Technologie besitzt. Wenn nun die Herstellung eines bestimmten Produktes die Verwendung vieler Techniken und Komponenten beinhaltet, welche durch verschiedene Leute oder Firmen patentiert wurden, kann es sehr schwierig sein, mit allen Patenteignern zugleich geeignete Verträge auszuhandeln. Dies kann dazu führen, dass jemand so viele Lizenzgebühren bezahlen müsste, dass es zu teuer oder zu riskant würde, das gewünschte Produkt herzustellen. In der Folge würde ein Produkt, welches viele Innovationen vereinen würde und sehr gefragt wäre, nicht hergestellt werden, nur weil die Kosten der notwendigen Patente zu hoch wären.

Die potenziellen Hersteller verlieren, die Patenteigner verlieren, Konsumenten, welche von der Technologie profitiert hätten, verlieren, und unter Umständen kann auch die Umwelt verlieren, wenn das Produkt eine umweltschädliche Technologie ersetzt hätte. Wenn medizinische Technologie involviert ist, können sogar Menschen ihr Leben verlieren. Da die verantwortlichen Patenteigner auch Konsumenten sind, verlieren sie doppelt. Paradoxerweise geschieht dies, wenn oder gerade weil sie sich eigentlich "rational" verhalten, um ihre Ressourcen für ihr Eigeninteresse optimal zu nutzen.

Für viele Produkte muss ein Hersteller den Gebrauch mehrerer Patente aushandeln. Zum Beispiel enthält ein DVD-Spieler zahlreiche Teile, welche von verschiedenen Firmen patentiert wurden. Ein einziger Mikrochip kann über 5000 verschiedene Patente tangieren.[2] Infolgedessen kann niemand einen DVD-Player oder Mikrochip herstellen, ohne dass jeder einzelne Patenteigner der Lizenzierung seiner Patente zustimmt. In vielen Industrien stimmen Patenteigner entweder einer Kreuzlizenzierung ihrer Patente zu (d.h., du kannst unseres benutzen, wenn wir eures benutzen können) oder sie arbeiten eine gemeinsame Lizenzierungsvereinbarung aus, welche die Produkte erschwinglich macht. Das heißt im Allgemeinen für DVD-Spieler, Computerkomponenten und andere Unterhaltungselektronik, dass die Kosten für die Lizenzierung der Patente selten viel höher sind als die Herstellungskosten. Die Patente für einen DVD-Spieler beispielsweise betragen etwa 20 US-Dollar für die billigsten Modelle.

Dank der vereinfachten Patentierung biologischer Entdeckungen ist es wahrscheinlich, dass jeder, der in der biomedizinischen Forschung tätig ist, mehrere patentierte Prozeduren anwenden muss, um ein vermarktbares Produkt zu entwickeln. Da diese Patente jedoch kurzlebig sind und nur wenig Patente in vermarktbaren Produkten enden, ist es für das Erforschen neuer Behandlungen und Prozesse oft unverhältnismäßig teuer und resultiert in der Ablehnung des Produktes auf dem Markt. Tatsächlich kann ein Patenteigner bereits die Forschung selbst als Patentverletzung einklagen und eine Lizenzgebühr erheben, auch wenn die Chance auf ein marktfähiges Produkt klein ist.

Jedenfalls kann bereits ein fragwürdiges Patent die Markteinführung eines Produkts rechtlich unmöglich machen. Beim kürzlich ausgetragenen Streit zwischen Research In Motion und NTP, Inc. ging es um ein einziges Wireless-E-Mail-Patent, welches ein Schlüsselbestandteil des BlackBerrys darstellt. Es resultierte in einer Einsprache, welche den Verkauf des BlackBerrys in den USA verhindert hätte, wenn es nicht nur bei der Einsprache geblieben wäre.

Urheberrecht

Auch der Konkurrenzkampf um Urheberrechte kann die Vermarktung eines Produktes zu einem vernünftigen Preis verhindern, wodurch dem Urheberrecht-Inhaber Tantiemen von großem Wert entgehen können. WKRP in Cincinnati war zum Beispiel eine der populärsten Sitcoms aller Zeiten und viele der Fernsehsendungen jener Zeit wurden erfolgreich auf DVD veröffentlicht. WKRP jedoch war viele Jahre lang nicht auf DVD erhältlich. Die Fernsehproduzenten der Sendung hatten Abkommen mit Musiklizenzagenturen wie ASCAP und BMI wobei für jedes Lied, das in der Fernsehshow vorkam, eine Gebühr bezahlt wurde. Die Produzenten konnten also berechnen, wie viel Geld jeweils für die Verwendung der Musik nötig war. Für DVDs gab es jedoch keine solchen Abkommen mit ASCAP und BMI, denn diese hatten keine Rechte bezüglich DVDs. Die Produzenten der Serie mussten also auf die ursprünglichen Inhaber der Urheberrechte zurückgreifen und sahen sich vor der Aufgabe, mit mehreren Dutzend Komponisten einzeln zu verhandeln. Der jetzige Besitzer der Sendung, 20th Century Fox, hat die Show 2007 auf DVD herausgegeben, wobei er Musik, für die er keine Rechte bekommen konnte, durch ähnliche Stücke ersetzt hat.

Enteignung

Die Bewohner dieses "Nagelhauses" in Chongqing weigerten sich, einem geplanten Einkaufszentrum Platz zu machen. Das chinesische Recht sieht keine Enteignungen vor.

Um Straßen, Geleise und weitere Infrastruktur zu bauen, wurde die Enteignung schon lange als notwendiges Instrument betrachtet. Ohne Enteignung muss jeder einzelne Grundbesitzer entlang einer Strecke dem Verkauf seines Landes und damit dem Bau zustimmen. Auch hier wird das Problem der Anti-Allmende deutlich, da jeder einzelne Landbesitzer den Bau einer Straße stoppen kann. Die Möglichkeit, dass eine einzige Person ein Veto gegen ein Projekt einlegen kann, stellt ein großes unternehmerisches Risiko dar und kann den Bau erheblich verteuern.

Siehe auch


Tragik der Anti-Allmende ist eine von vier möglichen Ausgängen:

Eigentumsrechte Allgemeiner Besitz oder keine Eigentumsrechte
Negativer Ausgang/Tragik Tragik der Anti-Allmende Tragik der Allmende
Positiver Ausgang/Maximierung Normalfall Komik der Allmende

Der tatsächliche Ausgang hängt von den Details der Situation ab.

Referenzen

  1. Michael Heller: The Tragedy of the Anticommons. In: Harvard Law Review. Januar 1998.
  2. Global Encyclopaedia of Welfare Economics, Seite 295 (Englisch)
  • Rose, Carol M. (1986) The Comedy of the Commons: Commerce, Custom and Inherently Public Property, 53 Univ. of Chi. L. Rev. 711 , reprinted as chapter 5 in: Rose, Carol M., Property and persuasion: Essays on the history, theory and rhetoric of ownership, Westview Press 1994
  • : Resurrecting the Space Age: A State-Centered Commentary on the Outer Space Regime. In: Comparative Strategy. 21, Nr. 1, 2002. doi:10.1080/014959302317350855.
  • : Fragmentation in Property: Towards a General Model. (PDF) In: Journal of Institutional and Theoretic Economics. 159, 2003, S. 594–613.
  • : Symmetric Tragedies: Commons and Anticommons. (PDF) In: Journal of Law and Economics. 43, 2000.

Weblinks

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