Christlicher Gewerkschaftsbund

Christlicher Gewerkschaftsbund
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Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) ist ein Dachverband von 18 Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften. Er ist mit ca. 0,28 Millionen Mitgliedern [1] der kleinste Gewerkschaftsdachverband in Deutschland (nach dem DGB mit 6,3 Millionen [2] und dem dbb mit 1,25 Mio. [3]).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der CGB ging aus „Arbeitervereinen“ im frühen 19. Jahrhundert hervor, aus denen 1899 in Mainz auf dem ersten Christlichen Gewerkschaftskongress der Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften entstand. Im November 1918 wurde (zunächst zusammen mit den liberalen Gewerkschaften) der Deutsche Demokratische Gewerkschaftsbund (DDGB) als Dachverband gegründet, der ab 1919 unter dem Namen DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) firmierte. 1933 wurde die Vereinigung und deren Mitgliedsgewerkschaften gewaltsam aufgelöst, doch wurden nach 1945 bald wieder neue Gewerkschaften und Dachverbände gegründet. So entstanden der DGB und der DBB. Eine christliche Dachorganisation gab es zunächst nicht. Erst im Jahr 1955 vereinigten sich die inzwischen wieder gegründeten christlichen Arbeitergewerkschaften zur „Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands“ (CGD). Aus dieser Bewegung entstand am 27. Juni 1959 in Mainz der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB).

Bundesvorsitzender ist seit 2004 Matthäus Strebl, Bundestagsabgeordneter der CSU. Seine Vorgänger waren Wolfgang Jaeger (CDU) und davor Peter Konstroffer.

Der CGB gibt den Informations-Newsletter CGB Intern monatlich und die Mitgliederzeitschrift DGZ – Deutsche Gewerkschaftszeitung zweimonatlich heraus. Die CGB Jugend organisiert junge Mitglieder zwischen 16 und 25 Jahren. Sie hat ihre Geschäftsstelle in Lörrach.

CGB-Gewerkschaften

Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit

Im Herbst 2002 haben sich sechs CGB Mitgliedsgewerkschaften zur CGZP Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen zusammengeschlossen. Nach Rechtsstreitigkeiten sind heute nur noch drei Gewerkschaften in der CGZP zusammengeschlossen (CGM, DHV, GöD)[4]. Die Tariffähigkeit der CGZP ist, ebenso wie ihre Zuständigkeit für den Abschluss von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche, inzwischen geklärt: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 ist der CGZP nicht tariffähig (s. Artikel Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen). [5]

Schon am 1. April 2009 hatte das Arbeitsgericht Berlin auf Antrag des Landes Berlin und der DGB-Gewerkschaft ver.di entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig sei, weil es ihr an der erforderlichen Sozialmächtigkeit fehle[6].

Im Jahre 2003 hatte sie mit drei Arbeitgeberverbänden bundesweit geltende Flächentarifverträge abgeschlossen. Die Tarifpartner, die Bundesvereinigung deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD), die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit (MVZ) organisieren vor allem mittelständische Unternehmen in der Branche der Zeitarbeit.

Die CGZP hat mit dem ersten Abschluss eines Flächentarifvertrages 2003 tarifpolitische Maßstäbe in der Zeitarbeit gesetzt. Dieser Abschluss ist bis heute nicht unumstritten. Die Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass dieser Abschluss das sogenannte „Equal Pay und Equal Treatment Gebot“, also gleiche Bezahlung und Behandlung wie im Entleihbetrieb, aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz leichtfertig aufgegeben habe.

Heute sind die Arbeitgeberverbände INZ und MVZ zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) fusioniert, der die Tarifpartnerschaft mit der CGZP weiterführt. Darüber hinaus hat die CGZP zahlreiche Firmentarifverträge abgeschlossen, deren Gültigkeit jedoch inzwischen zumindest fraglich ist, weil die CGZP nicht tariffähig ist.

Kritik

Die Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes unterbieten immer wieder durch eigene Tarifverträge, die teilweise als "Gefälligkeitstarifverträge" kritisiert werden, die bisherigen Lohnstrukturen der bestehenden Tarifverträge.

Der Tarifvertrag beim Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes mit der Gewerkschaft Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) wurde stark kritisiert.[7] Zudem kritisierten SPD und DGB die Rolle des Christlichen Gewerkschaftsbundes bei den Tarifverhandlungen mit den Leiharbeitsfirmen. Ihm wurde vorgeworfen, sich für Dumpinglöhne instrumentalisieren zu lassen.[8]

Die Mitgliederzahlen von 300.000 Mitgliedern für den CGB, von über 100.000 Mitgliedern für die CGM und über 80.000 Mitgliedern für den DHV, werden von der IG Metall stark angezweifelt. In einer Reportage des ARD-Magazins Report Mainz vom 10. Dezember 2007 wurde recherchiert, dass beispielsweise eine Wuppertaler Personalagentur als Arbeitgeber bei beginnenden Beschäftigungsverhältnissen neue Mitglieder für die CGZP warb, welche Teil des CGB ist. Der Gewerkschaftbeitritt war hierbei Teil des Arbeitsvertrags und der Gewerkschaftsbeitrag wurde direkt vom Lohn abgezogen. Eine Tarifbindung mit dem betreffenden Unternehmen besteht seit Dezember 2007 nicht mehr.

Einzelnachweise

  1. http://www.cgb.info/
  2. DGB, Mitgliederzahlen 2009
  3. DBB
  4. Selbstauskunft der CGB
  5. http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/zeitarbeit-bundesarbeitsgericht-zerschlaegt-christliche-gewerkschaft_aid_581667.html
  6. Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 1. April 2009, 35 BV 17008/08 Pressemitteilung des Arbeitsgerichts
  7. Zur Kritik der CGB-Tarifverträge vgl. Panorama vom 22. Februar 2007: [1] und [2]
  8. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/622863/

Weblinks

Siehe auch


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