Studentenwerk Thüringen

Studentenwerk Thüringen
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Das Studentenwerk Thüringen ist für insgesamt neun Hochschulen und zwei Berufsakademien mit rund 50.000 Studierenden in Thüringen zuständig. Es entstand 2006 durch die gesetzlich vorgeschriebene Fusion der beiden Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar.

Inhaltsverzeichnis

Dienstleistungen

Das Studentenwerk Thüringen sorgt mit den typischen Studentenwerksdienstleistungen für Wohnraumvermietung in Studentenwohnheimen, Hochschulgastronomie (Mensen) und Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dafür, dass an den Hochschulen außer den wissenschaftlichen auch die alltagspraktischen Bedürfnisse der Studierenden erfüllt werden. Es vermietet mehr als 7000 Wohnplätze in 60 Wohnanlagen[1] und betreibt sechs Kindertagesstätten in vier verschiedenen Hochschulstandorten[2].

Organisation

Das Studentenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts; es ist also eine eigenständige, organisatorisch selbständige Einrichtung. Aufbau und Aufgaben des Studentenwerks Thüringen sind im Thüringer Studentenwerksgesetz geregelt.

Das Studentenwerk Thüringen ist für die Universitäten des Landes in Ilmenau, Jena, Erfurt und Weimar, für die Fachhochschulen Jena, Erfurt, Nordhausen und Schmalkalden sowie für die Musikhochschule Weimar zuständig. Zudem bietet es ein vermindertes Angebot an den Berufsakademiestandorten in Eisenach und Gera an.

Selbstverwaltungsorgan des Studentenwerks ist der Verwaltungsrat, dem momentan fünf von der Konferenz Thüringer Studierendenschaften gewählte Studierende, drei von der LRK gewählte Rektoren, zwei Vertreter aus Bereichen außerhalb der Hochschulen, ein Studierender der Berufsakademie sowie der Direktor der Berufsakademie Thüringen mit Stimmrecht angehören[3]. Der Geschäftsführer des Studentenwerks ist dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Sitz und Verwaltung sind in Jena.

Als Anstalten des öffentlichen Rechts erhält es momentan etwa fünf Millionen Euro Jahreszuschuss aus Steuermitteln, wobei ein Abschmelzen dieser Mittel um jährlich drei Prozent geregelt ist. Ein weiterer Teil der Studentenwerksfinanzierung stammt aus einer Pflichtumlage („Sozialbeitrag“) der Studierenden, der an Hochschulen 40 Euro und an der Berufsakademie 28 Euro pro Semester beträgt. Den größten Anteil der Einnahmen erwirtschaftet das Studentenwerk durch Einnahmen der Gastronomiebetriebe oder aus Mieten selbst. Das Studentenwerk beschäftigt insgesamt ca. 500 Mitarbeiter.

Geschichte

Die ersten Ansätze der studentischen Selbsthilfe in Thüringen gab es 1921 mit der Gründung des Vereins „Jenaer Studentenhilfe“[4]. Zu DDR-Zeiten war die Universität für soziale Belange Studierender zuständig. Erst 1990 wurde die Gründung des Studentenwerks Thüringen beschlossen. Dieses wurde bereits 1991 in die Studentenwerke Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar aufgesplittet. Im Jahre 1997 wurden die vier Studentenwerke durch die Studentenwerke Erfurt-Ilmenau (Erfurt, Ilmenau, Schmalkalden, Nordhausen und Eisenach) und Jena-Weimar (Jena, Weimar und Gera) ersetzt.

Das Studentenwerk Thüringen wurde am 31. Dezember 2006 durch Zusammenlegung der Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar gegründet. Mit 50.000 Studierenden gehört es nun zu den studentenreichsten Studentenwerken Deutschlands.

Weblinks

Quellen

  1. StuWe-Webseite zu Wohnheimen
  2. StuWe-Webseite zur Kinderbetreuung
  3. § 8 Thüringer Studentenwerksgesetz
  4. StuWe-Webseite zur Chronik

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