Stiftung für Hochschulzulassung

Stiftung für Hochschulzulassung
Sitz der SfH in Dortmund

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in Deutschland mit der Aufgabe, „die Leistungen der Stiftung in Anspruch nehmenden Hochschulen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren zu unterstützen" sowie für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, "Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Auswahlverfahren zu vergeben".[1] Sie hat ihren Sitz in Dortmund.

Von den 11.000 Studiengängen, die in Deutschland angeboten werden, sind folgende in das zentrale Vergabeverfahren der SfH eingebunden:

Weiterhin können einzelne Hochschulen die SfH beauftragen, das Zulassungsverfahren für bestimmte Studiengänge im "Service-Verfahren" durchzuführen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Aufgaben

Um die hohen Bewerberzahlen für bestimmte Studiengänge auf die verschiedenen Hochschulen zu verteilen, wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in den 1960er Jahren die „Zentrale Registrierstelle“ gegründet. Sie verteilte Studienplätze für die medizinischen Fächer auf die Bewerber mit den besten Abiturnoten. In Folge des Numerus-Clausus-Urteils 1972 wurde dann im Rahmen eines Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" ("ZVS") als Nachfolgerin der "Zentralen Registrierungsstelle" geschaffen. Sie sollte bundesweit einheitliche Notengrenzen für besonders beliebte Studienfächer gewährleisten, in denen die Bewerberzahl die Anzahl der Studienplätze überstieg. Zuvor hatten sich Studienplatzbewerber an den einzelnen Hochschulen mit jeweils unterschiedlichen lokalen Notengrenzen einzeln bewerben müssen.

In der Folge wurden immer mehr Studiengänge in das zentrale Vergabeverfahren aufgenommen, weil die Zahl der Studienbewerber weiter stieg (Baby-Boomer = geburtenstarke Jahrgänge ab Ende der 1950er Jahre; steigende Abiturientenquote). Weitere Urteile zu Zulassungsproblematik veranlassten dann eine Neufassung des Staatsvertrags; dieser wurde 1978 beschlossen. Er enthielt ein erweitertes Auswahlverfahren, das aber erst im Wintersemester 1981/1982 zur Anwendung kam. Dieses beinhaltete neben der Abiturnote neue Kriterien wie Quoten nach Benachteiligung oder Ländern. Die ZVS war dennoch bei den zukünftigen Studierenden in der Regel wenig beliebt, da nicht alle Studierende ihrem gewünschten Studienort zugeteilt wurden. Man konnte der Zuteilung jedoch ausweichen, indem man anschließend mit jemandem den Studienort tauschte. Zu den Stichtagen am 15.1. und 15.7. bildeten sich regelmäßig lange Schlangen vor dem ZVS-Gebäude, weil nicht das Datum des Poststempels, sondern das Eingangsdatum bei der ZVS maßgeblich war. Manche Anträge wurden gar noch wenige Minuten vor 24 Uhr abgegeben.[2]

Seit den 2000er Jahren sinkt die Zahl der Studienbewerber. Deshalb sind heute weniger Studienfächer und -plätze in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen. So wurde z.B. 2005 Betriebswirtschaftslehre zulassungsfrei. Lokale Zulassungsverfahren nutzt man auch zunehmend, um mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu schaffen.

In einem Staatsvertrag einigten sich im Juni 2008 alle 16 Bundesländer auf die Umwandlung der ZVS von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Stiftung. Die neue "Stiftung für Hochschulzulassung" hat am 1. Mai 2010 die Aufgaben der ZVS übernommen. Der Sitz der SfH ist weiterhin Dortmund.

Im Jahr 2008 hatte die Vorgängerin der SfH rund 120 Bedienstete. Neben der Bearbeitung der Zulassungsanträge gehört die Beratung rund um die Studienaufnahme zu den Haupttätigkeiten der SfH. In den mehr als 35 Jahren ihres Bestehens haben SfH und ZVS rund sieben Millionen Bescheide verschickt. Zurzeit werden pro Semester ungefähr 120.000 Anträge bearbeitet, wobei die meisten erst gegen Ende der maßgeblichen Fristen die Behörde erreichen.

Die SfH wird geleitet durch einen Stiftungsrat, der sich aus 16 Vertretern der Bundesländer und 16 Vertretern der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen zusammensetzt. Die laufenden Geschäfte werden durch einen Geschäftsführer bestellt.

Vergabe von Studienplätzen im zentralen Verfahren

Die aktuelle Vergabeverordnung der SfH für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin mit Abschluss Staatsexamen sieht vor, dass Studienplätze im Verhältnis zu 20 Prozent nach den Abiturbesten, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden.[3] Im Auswahlverfahren der Hochschulen legen die einzelnen Hochschulen die Kriterien der Auswahl fest und entscheiden über die Zulassung zum Studium. Soweit die für die Zulassung zum Studium erforderliche Wartezeit die Grenze des Zumutbaren übersteigt, ist das derzeitige Auswahlverfahren entsprechend der Vergabeverordnung nach der nunmehrigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das bundesweit als einziges Gericht für alle Verfahren gegen die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig ist, teilweise verfassungswidrig (VG Gelsenkirchen, B.v.28.09.2011 - 6z L 941/11 -).

Daneben vergibt die SfH Studienplätze im sogenannten Service-Verfahren.[4] In diesem Verfahren sammelt die SfH im Auftrag der Hochschulen die Bewerbungen der Studienanfänger, übernimmt die administrativen Schritte des Auswahlverfahrens und verschickt im Namen der Hochschulen die Zulassungen. Die Hochschulen legen die Auswahlkriterien für die Auswahl fest. Zurzeit wird hauptsächlich nach der Durchschnittsnote und Wartezeit ausgewählt. Es sind auch weitere Auswahlkriterien wie Berufsausbildung und studiengang-spezifischer Eignungstest möglich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. (aus: Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008)
  2. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1174245/ Deutschlandfunk - "Also ich fand das ganz angenehm mit der ZVS"
  3. http://www.hochschulstart.de/index.php?id=31 Klassisches Vergabeverfahren
  4. http://www.hochschulstart.de/index.php?id=30 Service-Verfahren

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