- Standespolitik
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Standespolitik bezeichnet die Interessenvertretung für einen bestimmten Berufsstand, in der Regel der Ärzte, Zahnärzte oder sonstiger Heilberufe.
Definition
Es existiert keine Legaldefinition für den Begriff der Standespolitik. Hierunter kann grundsätzlich die Summe aller Maßnahmen verstanden werden, die die Qualität der Arbeitsbedingungen gewährleisten.[1] Diese Definition beinhaltet sowohl Lobbyarbeit, z.B. für eine als günstig empfundene Gesundheitspolitik als auch die Auseinandersetzung innerhalb des Berufsstandes zur Entwicklung standesrechtlicher Regelungen. Wesentliches Mittel der Standespolitik ist die Öffentlichkeitsarbeit.[2]
Organisationen
Üblicherweise wird die Standespolitik in berufsständigen Vereinigungen organisiert. Hiervon zu unterscheiden sind die kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die in Deutschland öffentlich-rechtliche Aufgaben ausüben. Beispiele zu standespolitischen Berufsvereinigungen sind:
- Bundesärztekammer
- Bundeszahnärztekammer
- FVDZ - Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
- Hartmannbund
- Marburger Bund
- FDI World Dental Federation
- SSO Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
Einzelnachweise
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