Sparkasse (DDR)

Sparkasse (DDR)

Die Sparkassen waren in der DDR eine nachgeordnete Bankengruppe.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Das Deutsche Bankwesen zeichnet sich durch die drei Säulen der Privaten Geschäftsbanken, der Genossenschaftsbanken und der Öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aus, zu denen die Sparkassen gehören. Mit der Bildung der SBZ 1945 begann die Umwandlung des Bankensystems in ein rein staatliches. Mit Befehl Nr. 10 der SMAD vom 23. Juli 1945 wurden alle privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Da die Sparkassen bereits staatlich waren, blieben sie von dieser Maßnahme unberührt.

Gravierend waren dagegen die personellen Veränderungen. Nachdem die Sparkassen bereits nach der Machtergreifung 1933 im Rahmen der Gleichschaltung ihr Führungspersonal ausgetauscht hatten, wurde nun erneut eine Gleichschaltung im Sinne der neuen Machthaber vorgenommen. 1946 waren nahezu alle Sparkassenleiter Parteimitglied, meist der SED. Gleichzeitig erfolgte eine deutliche Straffung der Organisationsstruktur. Bestanden 1946 noch 310 rechtlich selbstständige Sparkassen in der „Zone“, die 982 Haupt- und 758 Nebenzweigstellen, sowie 363 Agenturen hatten, sank die Zahl bis 1951 auf 126 Sparkassen mit 1121 Haupt- und 807 Nebenzweigstellen, sowie 319 Agenturen.

Hauptzweigstellen waren Bankfilialen in heutigem Sinne, Nebenzweigstellen waren nicht dauerhaft besetzte Nebenstellen und Agenturen waren Bankstellen, die (ähnlich wie die heutigen Postagenturen) nebenher Sparkassendienstleistungen anboten.

1952 erfolgte eine Reorganisation des Sparkassenwesens. Die Länder wurden aufgelöst, die Landkreise neu geordnet. Die Sparkassen wurden nun auf Kreisebene zusammengefasst. Als Ergebnis entstanden nun 175 Kreissparkassen, 19 Stadt- und Kreissparkassen und 6 Stadtsparkassen. Diese Struktur bestand grundsätzlich bis zur Wende 1989 als noch 196 Sparkassen bestanden.

Die DDR-Wirtschaft litt (wie die der anderen sozialistischen Volkswirtschaften) dauerhaft unter Kapitalmangel. Diese dem Sozialismus immanente Kapitalknappheit[1] resultierte aus den staatlich festgelegten Zinssätzen, die die Bildung des notwendigen Kapitalstocks und den effizienten Einsatz des Kapitals behinderten.[2]

In der Folge bemühte sich die SED-Führung, die Sparquote zu erhöhen. Mit der Anweisung 36/55 des Finanzministeriums sollte daher die Zahl der Sparkassenstellen massiv erhöht werden. In jedem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern und jedem Dorf mit mehr als 500 Einwohnern sollte eine Sparkassenagentur eröffnet werden. 1963 erreichte die Zahl der Sparkassenagenturen mit 3299 Stellen aufgrund dieser Politik einen Höhepunkt. Die Zahl der Agenturen sank danach aber schnell und betrug 1970 noch 1890, 1980 noch 1436 und 1989 noch 906.

Sparkassenverbände

1945 bestanden auf dem Gebiet der SBZ der Sächsische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Dresden für Sachsen, der Mitteldeutsche Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Magdeburg für die Provinz Sachsen und Thüringen und der Brandenburgische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Berlin für Brandenburg. Daneben war der Pommersche Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Schwerin für Vorpommern und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband mit Sitz in Hannover für Mecklenburg zuständig.

1946 wurden anstelle dieser Verbände je Land ein eigener Sparkassenverband gegründet. Damit entstand der Sächsische Sparkassenverband, der Brandenburgische Sparkassenverband sowie der Sparkassenverband Thüringen, Sparkassenverband Mecklenburg-Vorpommern und Sparkassenverband für die Provinz Sachsen (später Sparkassenverband Sachsen-Anhalt).

Mit der Auflösung der Länder 1952 wurden diese Verbände aufgelöst und die Aufgaben der Abteilung Sparkassen im Finanzministerium der DDR übertragen. 1990 bildete sich ein Sparkassenverband der DDR, der die Aufgaben übernahm. Mit der Wiedervereinigung gingen die Aufgaben an den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, den Sparkassenverband Berlin und den Ostdeutschen Sparkassenverband über.

Stellung der Sparkassen im Bankensystem der DDR

Auch wenn die Sparkassen als öffentliche Banken keinen Konflikt mit der Ideologie des Sozialismus lieferten, war ihre Rolle im Realsozialismus eine nachrangige. Während die Sparkassen in der SBZ zunächst noch eine Vollbankfunktion hatten, wurde dies systematisch reduziert. 1951 wurden die Funktion der Girozentrale bei der Staatsbank der DDR zentralisiert. Gleichzeitig wurden alle Konten von Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern auf die Staatsbank übertragen. Den Sparkassen verblieb die Aufgabe, Sparbeiträge einzuwerben.

Ab 1980 erfolgte eine Neuorganisation der Aufgabenverteilung der DDR-Banken. Die Genossenschaftsbanken mussten in den 80er Jahren 327 Filialen aufgeben und die Konten an die Sparkassen übertragen. Im Gegenzug wurden 194 Sparkassenagenturen und 26 Einmannstellen an die BHG übertragen. Per Saldo verloren die Genossenschaftsbanken 1/5 ihres Geschäftes.

1983 übernahmen die Sparkassen die Konten der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft.

Die Sparkassen stellten im Banksystem der DDR nur eine untergeordnete Funktion dar. Deutlich wird dies an den geringen Aufgaben, der unterdurchschnittlichen Bezahlung, dem sinkenden Anteil der SED-Mitglieder in den Führungsfunktionen und dem Frauenanteil der Belegschaft der 1950 noch 50 % betrug und 1955 auf 63 % stieg und 1988 93% betrug.

Produkte

Die Sparkassen hatten im Wirtschaftssystem der DDR die Funktion, privates Sparen anzuregen. Dieser Funktion dienten ihre Produkte. So wurde z.B. 1950 ein "Möbel-Sparen" (analog des Bausparens) angeboten. Die Einwohner sollten zunächst Geld für einen Guthabenzins von 3 % ansparen und erhielten dann einen Kredit von 5 % für die fehlenden Beträge für die gewünschten Möbel. 1951 wurde das Nationale Aufbauprogramm Berlin (NEP) propagiert. Jeder DDR-Bürger sollte 3 % seines Einkommens sparen. Betriebskommittees in allen Betrieben überwachten das Programm, dass die Sparkassen abwickelten. Am Ende nahmen mehr als eine Million Sparer mehr oder minder freiwillig teil. Als Anreiz wurde unter den Teilnehmern eine Wohnung an der Stalinallee verlost. Später wurden "Zwecksparprogramme" wie das "Heiratssparen", das "Feriensparen", das "Schulentlassungssparen" oder das "FDJ-Sparen" angeboten, ohne dass jedoch bedeutende Sparbeiträge erlöst werden konnten.

Unter dem Slogan "Jeder Sparvertrag ist eine nationale Tat" wurden alle Betriebe verpflichtet, Sparverträge einzuwerben. Diese Verträge wurden in den Sparkassen intern als "Rein-Raus-Konten" bezeichnet, das sie überwiegend aufgelöst wurden, nachdem sie in der Statistik gezählt worden waren.

Weblinks

Quellen

  • Josef Wysocki, Hans-Georg Günther: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945-1990, 1996, ISBN 3-09-303922-3
  • Günther Aschauer: Von der Ersparniscassa zur Sparkassen-Finanzgruppe, 1991. ISBN 3-09-303983-5, Seite 269-267

Einzelnachweise

  1. z.B. Uwe Jens, Wilhelm Krelle: Der Umbau: von der Kommandowirtschaft zur öko-sozialen Marktwirtschaft, Seite 59
  2. z.B. Fritz W. Meyer: Die Leistungsfähigkeit der Planwirtschaft; in: Franz Greiß und Fritz W. Meyer: Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, Festgabe für Alfred Müller-Armack, Berlin 1961, Seite 53-60

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