SA-Feldpolizei

SA-Feldpolizei

Die SA-Feldpolizei (Fepo) beziehungsweise das SA-Feldjägerkorps (seit Oktober 1933) war eine von 1933 bis 1936 bestehende Sondereinheit innerhalb der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA).

Aufzug der SA-Feldpolizei im Februar 1934.

Inhaltsverzeichnis

Die SA-Feldpolizei

Die SA-Feldpolizei wurde Ende Februar 1933 auf Veranlassung des damaligen preußischen Innenministers Hermann Göring als Sondereinheit innerhalb der kurz zuvor durch Erlass vom 22. Februar 1933 aufgestellten SA-Hilfspolizei ins Leben gerufen. Bei der SA-Hilfspolizei handelte es sich um eine aus Angehörigen des nationalsozialistischen privaten Kampfverbandes, der SA, gebildeten Truppe, die die reguläre Polizei bei der Bekämpfung der politischen Gegner der jungen nationalsozialistischen Regierung unterstützen sollte.

Über den ursprünglichen Standort der Feldpolizei besteht Unklarheit. Die Forscher der Gedenkstätte Papestraße nehmen jedoch an, dass einige leerstehende Lagergebäude in der Friedrichstraße 234 von ihr als erstes Hauptquartier genutzt wurden. Im April 1933 bezog die Feldpolizei das Gebäude H in der Berliner General-Pape-Straße als ihren Stammsitz. Das Kommando über die Feldpolizei wurde dem ehemaligen Polizeiausbilder Walter Fritsch übertragen, der seinerseits dem Führer der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg als seinem direkten Vorgesetzten unterstellt war; im Februar 1933 war dies noch Wolf-Heinrich von Helldorf, ab März 1933 Karl Ernst. Mit ihrer Überwachung war zudem Georg von Detten als SA-Beauftragter im preußischen Innen- bzw. Staatsministerium betraut. Enge Verbindungen unterhielt die Feldpolizei zur Politischen Polizei bzw. zu der im April 1933 aufgestellten Geheimen Staatspolizei.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung umfasste die Feldpolizei etwa 180 ausgewählte SA-Angehörige. Optisch fielen die Feldpolizisten vor allem durch ihre Aufschläge auf, weswegen sie von den Berlinern auch „weiße Mäuse“ genannt wurden.

Ihrem Gründungszweck entsprechend beteiligte die SA-Feldpolizei sich in den ersten Monaten ihres Bestehens vor allem an der Bekämpfung von ideologischen Gegnern des jungen NS-Staates: Sie beteiligte sich an Razzien, Hausbesetzungen und Verhaftungen. In ihrem Hauptquartier in der Pape-Straße unterhielt sie zudem im Kellergeschoss ein eigenes Gefängnis, in dem einige Dutzend politische Häftlinge festgehalten wurden.

Eine bedeutende Aktion, an der die Fepo beteiligt war, war etwa die Großrazzia in der Schöneberger Laubenkolonie im Juni 1933.

SA-Feldjäger-Korps

Im Oktober wurde die SA-Feldpolizei durch eine Anordnung der Obersten SA-Führung in SA-Feldjägerkorps (FJK) umbenannt. Zu dieser Zeit begann die Feldjäger-Organisation auch weithin auf das übrige Staatsgebiet auszugreifen. Bereits am 11. August 1933 hatte Ernst Röhm die Absicht zum Ausbau der Feldjäger-Organisation in einem Rundschreiben an die SA-Stellen angekündigt.

„Die Gruppe Berlin Brandenburg hat in Berlin mit Erfolg eine SA Feldpolizei aufgestellt. Ich beabsichtige die Aufstellung der SA Feldpolizei auch in anderen größeren Städten des Reiches. Die Führer der Obergruppen ersuche ich zum 22. August 1933 um Stellungnahme und Einrichtung von Vorschlägen hierzu.“[1]

Nach der reichsweiten Aufstellung von FJ-Gruppen gehörten dem Feldjägerkorps im Oktober 1933 etwa 2.000 Personen an, davon 200 in Berlin. Das Dienstaufsichtsrecht über das Feldjägerkorps wurde weiterhin durch Georg von Detten als Sonderbevollmächtigten der Obersten SA-Führung für Preußen, mit Dienstsitz im Preußischen Staatsministerium, wahrgenommen, der als Vertreter Ernst Röhms dem FJK gegenüber auch weisungsbefugt war.

Äußerlich kenntlich waren die Feldjäger durch weißmetallene Ringkragen mit Dienstnummer. In ihrer dienstlichen Eigenschaft erklärte Röhm die Angehörigen der Truppe zu Vorgesetzten „eines jeden SA, SS und ST Führers und Mannes“, deren „Anordnungen unbedingt und ohne Widerrede Folge zu leisten“ sei.

Die Gründung des Feldjägerkorps wird in der Forschung häufig als ein Ausdruck des immer weiter ausgreifenden Selbstbewusstseins der SA und ihres Anspruches auf Eigenstaatlichkeit gedeutet. So erhob die Satzung des Feldjägerkorps beispielsweise den Anspruch, dass das Korps innerhalb der SA zukünftig die reguläre Polizei komplett ersetzen sollte und die einzige Instanz sein sollte, die berechtigt sei, Verhaftungen im Bereich der SA und der SS vorzunehmen.

Im Dezember bezog das Berliner Feldjägerkorps als Kerntruppe der Gesamtorganisation ein neues Hauptquartier in der Nähe des Alexanderplatzes.

Im Februar 1934 war das Feldjägerkorps an der Zerschlagung der illegalen Kreuzberger Bezirksgruppe der KPD beteiligt, wobei mehr als 50 Personen verhaftet wurden.

Einigen Indizien zufolge war das Feldjägerkorps an den als Röhm-Putsch bekannt gewordenen Ereignissen vom 30. Juni bis 2. Juli 1934 beteiligt. Anzunehmen ist, dass die Feldjäger bei dieser politischen Säuberungswelle der NS-Regierungen mit der Durchführung von Verhaftungen und der Sicherung von wichtigen Gebäuden und Straßen beauftragt waren. Walter Fritsch soll außerdem einer Aussage des SA-Mannes Alfred Martin zufolge an Standgerichten gegen angeblich meuternde SA-Führer in der Kadettenanstalt Lichterfelde beteiligt gewesen sein, bei der zahlreiche Todesurteile gefällt worden sein sollen. In Dresden und Tilsit wurden allerdings auch zwei Angehörige des Feldjägerkorps (Franz Bläsner und Lambedrus Ostendorp) von der SS als Teil der Säuberungsaktion erschossen.

Die mit der Röhm-Aktion verbundene weitgehenden Entmachtung der SA führte dazu, dass auch das Feldjägerkorps als eine Teilformation der SA weitgehend an Macht und Bedeutung verlor. Durch das Anwachsen der SS und die immer enger werdende Verzahnung von SS und politischer Polizei funktionslos geworden, wurde das Korps durch Erlass des Reichs- und preußischen Innenministeriums im Land Preußen mit Wirkung vom 1. April 1935 in die Schutzpolizei eingegliedert. Die endgültige Auflösung des FJK erfolgt 1936. Die verbliebenen Angehörigen wurden in die Verkehrspolizei und die Schutzpolizei übernommen.

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv NS 23/798.

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