Pomesanisches Konsistorium

Pomesanisches Konsistorium

Das Pomesanische Konsistorium war eine Verwaltungsbehörde der evangelischen Kirche (Konsistorium) im Gebiet des Herzogtums und späteren Königreichs Preußen. Es wurde im Jahre 1587 eingerichtet und im Jahre 1751 aufgelöst. Das Konsistorium hatte seinen Sitz in Saalfeld.

Geschichte

Das Pomesanische Konsistorium war die Nachfolgebehörde der Verwaltung des Bistums Pomesanien. Im weltlichen Territorium der Bischöfe wurde 1527 nach dem Vorbild des Herzogs Albrecht von Preußen durch Bischof Erhard von Queis die Reformation eingeführt. Die außerhalb des Herzogtums Preußen liegenden Teile der Diözese (also die Gegenden um Stuhm, Marienburg und Elbing) waren davon nicht betroffen und entzogen sich der Jurisdiktion der jetzt evangelischen Bischöfe. Nach dem Tod des letzten Bischofs von Pomesanien, Johann Wigand, im Jahre 1587 wurde der Bischofstitel abgeschafft und die geistlichen Befugnisse auf einen Generalsuperintendenten in Königsberg übertragen. In Königsberg existierte ein weiteres evangelisches Konsistorium, das für das Gebiet der ehemaligen Diözesen Ermland und Samland zuständig war, soweit es sich auf dem Territorium des Herzogtums Preußen befand.

Das Zuständigkeitsgebiet des Pomesanischen Konsistoriums war mit dem Oberländischen Kreis weitgehend identisch.

Im Zuge einer Verwaltungsreform wurden die beiden Konsistorien 1751 zu einem für ganz Ostpreußen zuständigen Konsistorium mit Sitz in Königsberg vereinigt.

Zusammensetzung

Ein Konsistorium traf seine Entscheidungen kollegial. Das Kollegium bestand aus folgenden sechs Funktionen:

  • Ein Präsident mit dem Titel Offizial
  • Zwei geistliche Beisitzer (in der Regel die beiden Erzpriester von Saalfeld und Preußisch Holland)
  • Zwei weltliche Beisitzer (in der Regel Bürgermeister oder Stadtrichter aus dem Amtsbezirk)
  • Ein Notarius Consistorii

Als Amtsgebäude, in dem die Sitzungen stattfanden und die Akten geführt wurden, diente das ehemalige Franziskanerkloster in Saalfeld. Auf dem Grundstück (Saalfeld Nr. 207, später Klosterstraße 2) wurde im Jahre 1901 das Amtsgericht neu errichtet.

Das Amtssiegel zeigte einen Adler mit Spruchband und der Inschrift "St. Johannes". Die Umschrift lautete: SIGILLUM CONSISTORII POMESANIENSIS.

Literatur

  • Hans Klein, Kirchliche Behörden und Geistliche, in: Saalfeld: Schicksal einer deutschen Stadt in Ostpreußen / Hrsg. Kreisgemeinschaft Mohrungen e.V. Zusammengestellt von Hans Klein nach Justizrat Deegen u.a. Leer: Rautenberg 1989. ISBN 3-7921-0410-5, S. 239-244.
53.8466319.60671

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