Patriziat (Bern)

Patriziat (Bern)
Johann Ludwig Aberli, Die Familie Stettler am Münzrain in Bern, 1757

Das Patriziat der Reichsstadt Bern, später der souveränen Stadt und Republik Bern, war seit der frühen Neuzeit durch immer stärkere Abgrenzung das eigentliche Machtzentrum Berns bis zur französischen Besetzung im Jahr 1798.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte (bis 17. Jahrhundert)

In der Reichsstadt Bern verschmolzen sich Adelsgeschlechter und Notabelnfamilien bereits im 13. Jahrhundert durch geschickte Heiratspolitik, was spätestens im 15. Jahrhundert zu einem faktischen Patriziat führte. Notabeln wie etwa die von Diesbach und die von Ringoltingen schafften den Schritt in den Adelsstand durch ihre Lebensweise und Erhebungen in den Reichsadel. Offizielle Abstufungen wie etwa in Nürnberg gab es in der frühen Neuzeit nicht. Wenige Jahre nach der Loslösung vom Reich (1648) schuf Bern eine eigene gesellschaftliche Rangordnung, die sich nicht nach dem Adelsrecht im Reich richtete. 1651 wurde innerhalb der gesamten Einwohnerschaft die Abstufung in Patrizier, Burger und Hintersassen (Stadtbewohner ohne politische Rechte) vorgenommen, in späteren Abschriften aus dem Polizeibuch erscheinen nur die Abstufungen Patricien-Burgeren und Hintersässen. Innerhalb der Kategorie der Patrizier (Regierende) wurde zudem eine offizielle Rangordnung geschaffen, welche die drei Prädikate Wohledelfest, Edelfest und Fest umfasste. Diese basierte auf Adelsnachweisen, Briefadel, dem Schultheißenamt und diplomatischen Aufträgen (temporär).

Der Besitz von Herrschaften oder Freiherrschaften berechtigte zu nicht per se erblichen Titeln wie Freiherr zu Belp oder Herr zu Scheunen, in der Waadt entsprechend Baron de Rolle oder Seigneur de Bavois, vergleichbar mit der englischen Gentry.

Geschichte (18. Jahrhundert)

Im 18. Jahrhundert galten für die Einwohnerschaft Berns die Abstufungen Burger, Ewige Einwohner und Hintersässen. Alle Gesellschaften (Zünfte) waren ab 1651 gehalten, in ihren Listen diese Einteilung strikte vorzunehmen. Nach 1600 ins Burgerrecht Aufgenommene wurden in den meisten Fällen als Hintersässen zurückgestuft. Die Kanzlei führte zunächst eine Liste derjenigen Geschlechter, die ein Prädikat führen durften. Vier Statusgruppen bildeten sich heraus, die sich in ihrer Titulatur unterschieden (siehe Tabelle unten). Eine allfällige Änderung des Prädikats war Angelegenheit des Grossen Rates. In der offiziellen Liste von 1731 waren unter Wohledelfest sieben Geschlechter aufgelistet: von Erlach, von Diesbach, von Wattenwyl, von Mülinen, von Luternau, von Bonstetten und Dachselhofer. Der Venner Niklaus Dachselhofer durfte dieses Prädikat jedoch lediglich während seiner Gesandtschaft nach Frankreich führen, während die anderen sechs Geschlechter als wohladelig galten. Unter ihnen finden sich Familien, die aus dem Ministerialadel kamen, solche mit Adelsbriefen aus dem 15. Jahrhundert und alte Adelsfamilien, die erst im 15. Jahrhundert ins bernische Burgerrecht eintraten. Als Edelfest – mit dem Zusatz adelmässig – galten lange in Bern Ansässige, die im 16. Jahrhundert Adelsbriefe erhielten. Dies sind die May, Lombach oder Tscharner, sowie waadtländische Adelsgeschlechter wie die de Gingins, de Sacconay und de Goumoëns. Ohne, oder nur mit seit kürzester Zeit verbrieftem Adel, jedoch in ihrer Eigenschaft als Schultheissenfamilie wurden auch die Nägeli, Steiger (weiss) und Manuel zu den Edelfesten gezählt. Die Schultheissenfamilien von Graffenried, Kilchberger und Dachselhofer trugen hingegen lediglich das Prädikat Fest. Zu den Festen zählten etwa auch die von Büren, Frisching, Morlot, Stürler, Willading, Thormann, Zehender und weitere. Ende 17. Jahrhundert stieg die Anzahl neuer, im Ausland erworbener Adels- und Freiherrendiplome in Bern rasch an. Während vieler Jahre wurden die Geschlechter in den offiziellen Listen danach eingestuft, bis der Grosse Rat 1731 beschloss dass alle Diplomata, sie seyen dissmahlen vorgewiesen worden, oder andern die gegenwärtig nit bekannt, in unseren Statt und Landen keine Kraft noch Gültigkeit haben sollen (Staatsarchiv Bern, A I 726, S. 174). Darin wurden auch Namens- und Wappenverbesserungen eingeschlossen. Als Philipp Magran (1681-1758) für sich erfolgreich das Prädikat Edelfest beanspruchte, beschloss der Grosse Rat 1737 auf Antrag der Vennerkammer, dass dieses Prädikat auf Anfrage ausnahmslos allen regimentsfähigen Geschlechtern gestattet werden solle, nach dem Grundsatz is nobilis qui imperat. Die Vennerkammer verurteilte in ihrem Gutachten den Drang ihrer Standesgenossen, sich über andere zu erheben. Diesen Umständen konnte nur Abhilfe verschafft werden, indem alle Burger staatsrechtlich gleichgestellt wurden. Das Prädikat sollte nun allen Regimentsfähigen gestattet sein, fand allerdings nur im Zusammenhang mit der Diplomatie Verwendung. Innerhalb Berns wurde stets nur der Herrentitel verwendet, sowie Anreden (Titulaturen) für alle ständischen Abstufungen. Als Regimentsfähiger durfte man die Anrede Edelgeboren beanspruchen. Die regierende Schicht versuchte während des ganzen 18. Jahrhunderts, die rechtliche Gleichheit unter den Regimentsfähigen zu fördern. In Tat und Wahrheit sonderte sich die immer kleiner werdende Schicht der Regierenden allerdings je länger desto mehr ab, was ein unüberbrückbares soziales Auseinanderklaffen innerhalb der regimentsfähigen Geschlechter zur Folge hatte. Die Regierenden trafen sich in abgeschlossenen Freundeskreisen, den Leisten und ab 1759 in der Grossen Sozietät. Die an dem durch Johann Friedrich Funk (II.) 1785 angefertigten Schultheissenthron angebrachte Devise FREIHEIT GLEICHHEIT galt nur noch für rund 50 regierende von insgesamt 243 regimentsfähigen Familien. Am 9. April 1783 - Freiburg i.Ue. machte es ein Jahr vorher vor - erliess der Grosse Rat der Stadt und Republik Bern ein Dekret, wonach allen regimentsfähigen geschlechteren von Bern erlaubt und freigestellt sei, das Adelsprädikat zu führen.[1] Davon machten bis 1798 lediglich 16 regierende Geschlechter Gebrauch. 1795 finden sich auch Angehörige nicht regierender Familien oder Familienzweige unter den Trägern des Partikels, etwa der Spezierer Johann Rudolf von Ernst, der Hafner Emanuel Jakob von Fruting, der Pfarrer Johannes von Lutz, der Landschreiber Johann Franz von Meyer und der Major Johann Ludwig von Wäber.

Geschichte (19. Jahrhundert)

Nach 1798 verschwanden die Adelspartikel weitgehend und wurden erst in der Restauration wieder verwendet. Zahlreiche ehemals regimentsfähige Geschlechter liessen sich den Adelspartikel im 19. Jahrhundert, basierend auf dem Dekret von 1783, durch die Burgergemeinde Bern offiziell bestätigen, um sich als alte Elite vom neuen Bürgertum zu unterscheiden.

Titulaturen nach Statusgruppen (alphabetisch), gültig von ca. 1651 bis 1737[2]

In der folgenden Tabelle wird die Titulierung mit dem Adelspartikel von für die Geschlechter übernommen, die 1651 oder 1731 so tituliert wurden. Bei Geschlechtern, die nach 1651 in die entsprechende Statusgruppe aufgestiegen waren, ist die entsprechende Jahreszahl in runden Klammern aufgeführt.[3] Bei Familien, die im Mannesstamm ausgestorben sind, ist dies mit dem Symbol † und der Jahrzahl angegeben.[4]

1. Gruppe: „Wohledelvest“ 2. Gruppe: „Edelvest“ 3. Gruppe: „Vest“ 4. Gruppe: „Liebe und Getreüwe“
  • de Gingins († 1911)
  • de Goumoëns (ab 28. Mai 1710)
  • Graviseth († um 1910)
  • von Ligerz († 1819)
  • Lombach († 1855)
  • Manuel
  • May
  • Michel von Schwertschwendi († 1742)
  • von Muralt
  • Nägeli († 1741)
  • de Sacconay (seit 3. Nov. 1712)
  • Steiger (von Rolle)
  • Tscharner

Übrige Regimentsfähige, zum Beispiel:

Siehe auch

Literatur

  • Edgar Hans Brunner: Patriziat und Adel im alten Bern, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde, Jg. 26 (1964), S. 1-13.
  • François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts, Bern 1982.
  • Manuel Kehrli: Patriziat, Briefadel und Titulaturen, in: Berns goldene Zeit. Das 18. Jahrhundert neu entdeckt, Bern 2008, S. 209.
  • J. Harald Wäber: Burgerschaft und Burgergemeinde der Stadt Bern von den Anfängen bis 1831, in: Die Burgergemeinde Bern. Gegenwart und Geschichte, Bern 1986.
  • Nadir Weber: Auf dem Weg zur Adelsrepublik. Die Titulaturenfrage im Bern des 18. Jahrhunderts, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde, Bern, Jg. 70 (2008), S. 3-34.

Einzelnachweise

  1. Weber 2008, S. 3.
  2. Die Tabelle (Weber 2008: S. 8) verwendet als Quelle eine Aufstellungen in Staatsarchiv Bern (Signatur A I 726: 6–8 (1651) und 168–171) sowie Eduard von Rodt: Standes- und Wappenwesen der bernischen Familien. In: Neues Berner Taschenbuch, 1896. S.  60f.
  3. Weber 2008: S. 3–4, 8.
  4. Angaben nach dem Historischen Lexikon der Schweiz, sofern bereits erschienen.

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