Offene Bauweise (Baurecht)

Offene Bauweise (Baurecht)
Einzelhäuser in offener Bauweise

Die offene Bauweise legt in einem Bebauungsplan die offene Bebauung der einzelnen Baugrundstücke fest. In einem Bebauungsplan kann die Bauweise für die Bebauung der einzelnen Baugrundstücke festgesetzt werden. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es dazu zwei grundsätzliche Möglichkeiten: die offene und die geschlossene Bauweise. Die gleiche Unterscheidung besteht für die übrigen im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist.

Bei der offenen Bauweise werden folgende Hausformen unterschieden:

  • Einzelhaus: Ein allseitig freistehender Baukörper mit Abstand zu den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen.[1] Es kann sich dabei beispielsweise um ein Einfamilienwohnhaus, ein Mietshaus oder einen Gebäudekomplex handeln. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass das Gebäude sich auf einem einzigen Grundstück befindet.
  • Doppelhaus: Zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken werden durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt. Die beiden Häuser werden dabei baulich aufeinander abgestimmt.
  • Hausgruppe: Aus mindestens drei aneinandergebauten Häusern (beispielsweise Reihenhäusern) bestehend, die sich jeweils auf eigenen Grundstücken befinden. Die Hausgruppe muss als Ganzes an den Kopfenden einen Abstand zu den Nachbargrenzen einhalten.

Alle drei Bauweisen dürfen jeweils eine Gesamtlänge von 50 Metern nicht überschreiten.

Die betreffende Gesetzesnorm in Deutschland ist § 22 BauNVO. Liegen die Baugrundstücke nicht innerhalb eines Bebauungsplanes, wird die Bebaubarkeit durch § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geregelt. Die Bauweise muss sich demnach in die nähere Umgebung einfügen, damit das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Vorteile von Einzelhäusern

  • Da es zwischen Nachbarn keine gemeinsamen Wände gibt, findet keine direkte Geräusch- oder Lärmbelästigung durch den Nachbarn statt.
  • Eine natürliche Belichtung der Innenräume ist von allen Seiten möglich und erlaubt dadurch eine größere Planungsvielfalt bei der Grundrissbildung.
  • Häuser können allseitig von einem zusammenhängenden Garten umgeben werden.
  • Die Fertighaus-Industrie kann bei offener Bauweise mit wenigen Haustypen auf dem gesamten europäischen Markt auftreten.

Nachteile von Einzelhäusern

  • Der Nachteil der offenen Bauweise ist der durch die seitlichen Abstandflächen bedingte erhöhte Flächenbedarf sowie die im Vergleich zu der geschlossenen Bauweise erhöhten Erschließungskosten.
  • Durch den intensiveren Flächenbedarf einer offenen Bauweise wird die Zersiedelung begünstigt.
  • Unter Umständen vermindert sich die Privatsphäre im einsehbaren Garten und es entsteht eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung durch eine mangelhafte Trennung von öffentlichem und privatem Raum.[2] Diese Beeinträchtigungen sind jedoch auch noch von anderen baulichen und topografischen Faktoren abhängig.

Einzelnachweise

  1. Stadtportal Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: Hinweise für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen. Abschnitt 06: Bauweise (PDF-Datei).
  2. Baudirektion im Amt der NÖ Landesregierung
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