Negativpreis (Wirtschaft)

Negativpreis (Wirtschaft)

Ein Negativpreis ist in der Wirtschaft ein Preis, der nicht vom Käufer einer Ware oder Arbeitsleistung bezahlt wird, sondern bedeutet eine Abgabezahlung vom Verkäufer an den Käufer. Das heißt, nicht der Käufer zahlt für die Ware oder Leistung, sondern der Verkäufer einer Ware oder Erbringer einer Leistung zahlt den Negativpreis dafür, dass man ihm die Ware oder Leistung abnimmt.

Einen negativen Preis erzielt der Käufer oder Empfänger, wenn es dem Verkäufer teurer wird, die Ware oder Leistung zu behalten, statt abzugeben.

Hier ein Beispiel aus der Energiewirtschaft. Auf der Leipziger Strombörse (EEX) wurden zeitweise über Weihnachten 2009 nicht die üblichen 50 Euro je MWh verlangt, sondern man bekam noch bis zu 200 Euro dazu. Solche Negativpreise gab es 2009 schon 18mal. Den Höhepunkt verzeichnete man vom 3. bis 4. Oktober 2009, als die Stromanbieter bis zu 1500 Euro zuzahlen mussten. Das scheint zunächst absurd. Tatsächlich war es so, dass es auf dem Strommarkt ein Überangebot gab, aber es den Energieversorgungsunternehmen zu teuer war, Kapazitäten (Kraftwerke) herunterzufahren und diese erst bei neuer Nachfrage wieder anzufahren. Lieber gaben sie zeitweise überzählige Energie unter Negativpreisen ab. Da solche Konstellationen nur kurzzeitig sind, wirken sie sich im Jahresmittel relativ gering aus. Außerdem legen die Energieerzeuger in der Regel die entstehenden Mehrkosten für die Negativpreise auf die eigenen Endverbraucher um[1].

Einzelnachweise

  1. Hans.-J. Schmahl: Strom verrückt - teuer verschenkt, in Märkische Oderzeitung, 31. Dezember 2009, S. 5

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