Namensnennung im Wehrmachtbericht

Namensnennung im Wehrmachtbericht

Die Namensnennung im Wehrmachtbericht war eine Auszeichnung der deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges, die vom Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber des Heeres per Sondererlass vom 27. April 1940 eingeführt wurde und nach dessen Absetzung am 18. Oktober 1941 durch Hitler übernommen wurde. Eine der ersten Personen, die auf diese Weise gewürdigt wurden, war Generalmajor Erwin Rommel, der für seine Leistungen im Westfeldzug als Kommandeur der 7. Panzerdivision im Wehrmachtbericht namentlich genannt wurde.

Mit der Namensnennung im Wehrmachtbericht sollten all jene Kampfhandlungen von Soldaten geehrt werden, die sich im Kampf in außergewöhnlicher Weise aus der Masse hervorgetan hatten. Dafür kamen allerdings nur solche Taten in Betracht, die durch ihre bloße Eigenheit eine Erwähnung vor dem Deutschen Volke rechtfertigten. Bei der Beurteilung dieser Taten, war demnach ein äußerst strenger Wertungsmaßstab anzulegen. So konnte namentlich nur genannt werden:

  • Vor Eintritt größerer Kampfhandlungen: Führer von Stoß- oder Spähtrupps, die zweimal unter Feindeinwirkung entweder eine beträchtliche Anzahl von Gefangenen oder Waffen eingebracht hatten oder unter besonders schwierigen Verhältnissen Feindunterlagen erbeuteten bzw. ermittelten und ferner dem Feind schwer schädigende Unternehmen beigefügt hatten. Die Würdigung von Kampfhandlungen Einzelner (vorwiegend des Mannschaftsdienstgrades) fand nur dann Berücksichtigung, wenn eine überdurchschnittliche Leistung einer Nennung zu Grunde gelegt werden konnte.
  • Bei Eintritt größerer Kampfhandlungen: Truppenführer aller Dienstgrade, die durch ihren persönlichen Einsatz unter schwierigen Verhältnissen die Kampfhandlungen in einer für die Führung besonders wertvollen Weise entscheidend beeinflusst haben. Dazu zählten auch Kampfhandlungen Einzelner, die in ganz besonderem Maße sich über jede durchschnittliche Leistung erheben und die in ihrer Auswirkung für die Führung von besonderem Wert waren.

Die Namensnennung erfolgte in der Regel im Wehrmachtbericht des Tages oder in einem Rückblick über abgeschlossene Kampfhandlungen in der Deutschen Wochenschau. Besondere Taten Einzelner mit großer taktischer und operativer Bedeutung waren bei den Generalkommandos schriftlich zu fixieren und zu den Akten zu nehmen. Die letztendliche Entscheidung, ob eine Namensnennung erfolgte oder nicht, lag jedoch beim Oberbefehlshaber des Heeres.

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936–1945. Eine Dokumentation ziviler und militärischer Verdienst- und Ehrenzeichen. 11. Auflage. Motorbuch-Verlag, 2004, ISBN 978-3-87943-689-7, S. 214–215.

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