Chemiewaffenübereinkommen

Chemiewaffenübereinkommen

Die Chemiewaffenkonvention (abgekürzt: CWK oder CWÜ für Chemiewaffenübereinkommen) ist ein internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, das Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen verbietet.

Die Konvention wurde am 3. September 1992 von den Mitgliedstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz verabschiedet. Nach Billigung durch die UN-Generalversammlung im Dezember wurde sie vom 13. bis 15. Januar 1993 in Paris, danach am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York, zur Zeichnung aufgelegt. Am 29. April 1997, 180 Tage nachdem der 65. Unterzeichnerstaat seine Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatte, trat die Chemiewaffenkonvention in Kraft.

Die Konvention sieht eine Reihe umfassender und konkreter Abrüstungsschritte vor. Mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, vorhandene Bestände zu deklarieren und bis zum Jahr 2012 sämtliche Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Das CWÜ bezeichnet als chemische Waffen neben den toxischen Chemikalien auch Munition oder Geräte, die eigens dazu entworfen sind durch Ausnutzung der toxischen Eigenschaften der aufgeführten Chemikalien den Tod oder sonstige Schäden herbeizuführen. Gem Art. II Nr. 2 CWÜ versteht man unter einer toxischen Chemikalie jede Chemikalie, die durch ihre chemische Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen kann.

Mit der Überwachung zur Einhaltung der Konvention ist seit ihrem Inkrafttreten 1997 die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag beauftragt. Ihre Organe sind die Konferenz der Vertragsstaaten, der Exekutivrat und das Technische Sekretariat. In einem so genannten „Verifikationsanhang“ zum Übereinkommen sind die einzelnen Schritte zur Vertragserfüllung festgelegt. Bei Verstößen kann die OPCW sowohl die UN-Generalversammlung als auch den UN-Sicherheitsrat einschalten. Letzterer kann mit Sanktionen die Nichteinhaltung ahnden.

Die Chemiewaffenkonvention steht im Einklang mit den im Genfer Protokoll von 1925 getroffenen Grundsätzen des Verbots des Einsatzes von Chemiewaffen im Kriege. Das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von biologischen Waffen durch die Biowaffenkonvention 1972 bleibt davon unberührt.

Kritiker sehen ein Überwachungsproblem in der erschwerten Kontrolle der Chemischen Industrie, da sich viele Stoffe generell zur Herstellung von Chemiewaffen eignen. Die Vereinten Nationen haben daher einen freiwilligen Hilfsfonds eingerichtet, der die Nutzung chemischer Produkte zu friedlichen Zwecken fördern soll. Chemische Waffen zählen neben den nuklearen und biologischen Waffen zu den so genannten Massenvernichtungswaffen. Sie stellen ein großes Risiko für die Menschheit dar. Hinzu kommt, dass Chemiewaffen in den Händen von Terroristen leicht für Anschläge eingesetzt werden könnten.

Deutschland hat die Konvention 1994 ratifiziert, Österreich und die Schweiz 1995. Die Ratifikationen hatten Wirkung zum 29. April 1997.

Mit Stand vom April 2009 haben 188 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Das jüngste Ratifizierungsland sind die Bahamas.

Deutschland

Deutschland hat zur Chemiewaffenkonvention ein Ausführungsgesetz erlassen. Zuständige Behörde ist das Auswärtige Amt. Die Kontrolle Meldungen der Ein-, Aus- und Durchfuhr obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Verstöße gegen das Chemiewaffenübereinkommen werden mit Strafe geahndet.

Literatur

  • Christoph Bundscherer: Deutschland und das Chemiewaffenübereinkommen – Wirtschaftsverwaltungsrecht als Instrument der Rüstungskontrolle. Europäische Hochschulschriften Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1997, ISBN 978-3-631-32353-3
  • Hans Wolfram Kessler: Krieg ohne Tränen? Zur Änderung des deutschen Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen. In: The Journal of International Law of Peace and Armed Conflict – Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften (2005/1)

Weblinks

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