Liste der Wappen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Liste der Wappen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Blasonierungen

  1. Altentreptow: „In Silber auf grünem Boden, in dem sich drei silberne Bäche vor einer schwarzen Toröffnung vereinen, eine rote Burg mit einem breiten gezinnten und spitzbedachten Torgebäude, zwei gezinnten und spitzbedachten Rundtürmen mit je zwei schwarzen Spitzbogenfenstern übereinander, die Dächer besteckt mit goldenen Wetterfahnen; das Dach des Torgebäudes erklimmt links ein gold bewehrter roter Greif mit untergeschlagenem Schweif.“
  2. Basedow: „In Rot ein links gewendeter silberner Hahn mit schwarzem Schnabel, schwarzen Beinen und zwei schwarzen Federn im Schwanz.“
  3. Burg Stargard: „In Silber ein goldbewehrter roter Adler.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  4. Cölpin: „In Rot auf erniedrigtem blauen Wellenschildfuß, darin ein silberner Wellenfaden, einen schwimmenden, golden beschnabelten silbernen Schwan, überhöht von drei goldenen Deckelbechern balkenweise.“
  5. Dargun: „Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in Silber ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif; unten in Blau ein liegender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung der Stadt Dargun § 1 "Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel"
  6. Datzetal: „In Gold ein blauer Wellenschrägfaden, begleitet: oben von einer roten Rose, unten von einem sechsspeichigen, zwölfschaufligen roten Mühlrad.“ Hauptsatzung vom 27. Oktober 2009
  7. Demmin: „In Gold eine gezinnte rote Burg mit einem größeren geöffneten, schwarz begatterten Mitteltor und zwei kleineren offenen Seitentoren, zwei spitzbedachten und mit je einer halben silbernen Lilie besteckten Zinnentürmen, deren zwei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind; zwischen den Türmen schwebt ein rechts gelehnter Schild: in Silber ein aufgerichteter, goldbewehrter roter Greif; auf dem Schild ein goldgekrönter blauer Spangenhelm mit rot-silbernen Decken und einem natürlichen Pfauenfederbusch.“ Hauptsatzung § 1, Abs.3
  8. Fincken: „In Gold eine rote Rundscheune mit flachem schwarzen Kegeldach, schwarzem Fachwerk im oberen Mauerteil und einem geschlossenen schwarzen Tor zwischen zwei kleinen schwarzen Rundbogenfenstern im unteren Mauerteil; darunter drei (2:1) schreitende blaue Finken mit je einem goldenen Auge.“
  9. Friedland: „In Silber ein doppelter roter Mauerbogen, der im Schnittpunkt unten in eine Lilie ausläuft, mit drei roten Türmen, von denen der mittlere eine durch Streben gestützte Mauerplatte mit fünf Zinnen trägt, die niedrigen Seitentürme je ein Fenster und je eine Mauerplatte mit vier Zinnen haben; darunter die Brustbilder zweier blauer Geharnischter mit goldener Helmspange und goldenem Gurt, der zur Rechten in der rechten Hand ein silbernes Schwert mit goldenem Griff und in der linken Hand eine goldene Lanze mit silberner Spitze, der zur Linken in der rechten Hand ein silbernes Schwert mit goldenem Griff und in der linken Hand eine goldene Fahnenstange mit silberner Spitze und einer quergestreiften rot-silbernen Fahne, zwischen den Geharnischten ein gotischer Schild, darin in Silber ein roter Adler.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  10. Gielow: „In Grün ein gestürztes goldenes Hufeisen mit acht grünen Nagellöchern; zwischen den Stollen ein goldener Abtsstab mit abgebrochenem Schaft.“Hauptsatzung, § 1
  11. Göhren-Lebbin: „Gespalten; vorn in Rot ein silberner Schlüssel mit nach außen gewendetem Bart; hinten in Gold ein schwebender blauer Turm mit geschweifter Haube und goldenem Knauf, zwei betagleuchteten Rundbogenfenstern und einem schwarzen Eulenloch im oberen Turmsegment.“
  12. Groß Gievitz: „Unter goldenem Wellenschildhaupt, darin ein laufender roter Fuchs, in Blau eine ausgerissene, fünfblättrige goldene Eiche mit vier goldenen Früchten.“
  13. Kargow: „In Blau ein goldener Adlerkopf über zwei schräggekreuzten goldenen Ähren.“
  14. Klink: „Wellenförmig gespalten; vorn in Blau ein nach links schreitender goldener Fischreiher; hinten in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Turm mit vier Fenstern übereinander.“
  15. Malchin: „In Gold zwischen zwei schwebenden roten Türmen mit je vierfach gezinnter, beiderseits abgestützter Platte und sieben (1:2:2:2) betagleuchteten Fenstern, ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, überhöht von einem roten Tatzenkreuz.“
  16. Malchow: „In Blau eine goldene Mauer mit zwei Türmen mit bogenförmigen Stützen, Zinnenkränzen, Spitzdächern und Knäufen; zwischen den Türmen oben ein goldenes Herz, darunter ein silberner Vogelkopf, der im Schnabel einen goldenen Ring mit silbernem Stein hält.“
  17. Mirow: „Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Rot ein silbernes Malteserkreuz; hinten: in Silber ein schräglinks liegender grüner Palmenzweig; unten ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“
  18. Möllenhagen: „Gespalten von Rot und Gold; vorn ein links gewendeter goldener Flügel, hinten zwei schräg gekreuzte blaue Rodehacken, überhöht von einem blauen Mühlstein.“
  19. Neukalen: „In Silber ein rotes zweipfortiges, spitzbogiges Stadttor, bekrönt durch sechs Zinnen und zwei Spitztürme, zwischen denen ein blauer Kübelhelm mit rotem Adlerfluge steht.“
  20. Neukalen: „In Silber ein offenes rotes Stadttor, bestehend aus zwei durch einen Bogen verbundenen, dreifach gezinnten Seitentürmen mit je zwei schwarzen Fenstern und je einer nach innen weisenden, abgestützten Zinnenplattform, auf dem Bogen ein Turm mit drei schwarzen Fenstern, Zinnenplatte und Spitzdach; im Torbogen ein nach rechts gelehnter goldener Schild, darin ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und silbernen Hörnern, auf dem Schild ein rechts gekehrter blauer Kübelhelm mit einer Pfauenfederrosette in natürlichen Farben.“
  21. Neustrelitz: „In gespaltenem Schild vorn in Rot ein aus einer silbernen Wolke am Spalt wachsender silberner Arm mit Ärmel, an dessen Saum eine fliegende Schleife, in der Hand ein goldener diamantenbesetzter Ring; hinten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt und mit silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf mit Blattornamenten und Perlen abwechselnd besteckte Zinken sichtbar sind.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  22. Neverin: „In Blau ein aus dem Unterrand emporkommender silberner Turm mit sich nach oben verjüngendem Schaft, ausladendem Geschoss mit zwei schwarzen Fenstern und schwarzem Fachwerk, überstehendem roten Spitzdach, besteckt mit rotem Knauf; beseitet von je einem schwarzen Eichenzweig mit drei silbernen Blättern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  23. Penzlin: „Gespalten, vorn am Spalt ein halber schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, ausgeschlagener roter Zunge und einer halben goldenen Lilie auf dem Kopf, hinten neunmal von Rot und Silber geteilt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  24. Rechlin: „In Rot vier schräglinks endende silberne Seitenkeile und drei schräglinks gestellte blaue Pfeilspitzen.“
  25. Röbel: „Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern; im Obereck ein blauer Stern; hinten in Blau ein goldener Schlüssel mit rückgewendetem Bart.“
  26. Sponholz: „In Rot eine schräglinks liegende goldene Krone, durchsteckt von einem silbernen Schrägbalken mit zwei abgespreizten, an den Enden eingerollten Spänen, von denen der obere nach links und der untere nach rechts gerichtet ist.“
  27. Stavenhagen: „In Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern.“
  28. Torgelow: „In Gold über einem blauen Wellenschildfuß vorn ein links gewendeter roter Auerochsenkopf mit abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern, hinten ein grünes Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei grüne Früchte.“
  29. Trollenhagen: „In Grün ein silberner Milan auf einem unterhalb, vierspeichigen goldenen Zahnrad mit sechzehn Zähnen, die mittlere Speiche belegt mit einer grünen Eichel, zwischen den Speichen je eine goldene Eichel.“
  30. Vielist: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein silbernes Segelflugzeug in Frontansicht, in Gold ein rotes Zahnrad, belegt mit einer goldenen Ähre.“
  31. Vipperow: „Unterm grünen Schildhaupt in Gold über einem blauen Schildfuß ein laufender schwarzer Eber mit silberner Bewehrung.“ Wappenbrief
  32. Walow: „In Silber ein linker blauer Pfahlfaden, begleitet vorn von einer dreistufigen roten Giebelfront eines Hauses mit vier pfahlweise angeordneten schwarzen Rundbogenfenstern, in den mittleren eine silberne Säule.“</ref
  33. Waren (Müritz): „In Gold die Front einer gezinnten roten Rundmauer mit offenem Tor und zwei großen, spitzbedachten Zinnentürmen auf grünem Anger, bespült von blauen Wellen; zwischen den Türmen auf der Mauer die vordere Hälfte eines herschauenden, nach rechts schreitenden schwarzen Stiers mit silbernen Hörnern und goldener Krone; über dem Haupt des Stieres ein schwebender blauer Topfhelm mit zwei an gekreuzten grünen Stangen befestigten Pfauenfederrosetten in natürlichen Farben.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  34. Woggersin: „Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Gold drei silberne Schneeglöckchen mit beblättertem grünen Stiel balkenweise, unten in Grün ein linksgewendeter, abgerissener, goldener rot gezungter Wolfskopf mit silbernen Zähnen.“
  35. Woldegk: „In Silber einen bewurzelten grünen Eichbaum mit Blättern und Früchten; zwischen den Zweigen ein schwebender roter Adler mit goldener Bewehrung.“ Hauptsatzung § 3 Abs.2
  36. Wulkenzin: „Wellenförmig gespalten; vorn in Blau ein goldener Schlüssel mit rückgewendetem Bart, hinten in Gold ein aufgerichteter roter Fuchs.“
  37. Zirzow: „In Silber ein vierspeichiges, zwölfschaufliges rotes Mühlrad, darüber drei (1:2) fünfblättrige, goldbesamte rote Rosen mit grünen Kelchblättern.“
  38. Landkreis Demmin: „Halbgeteilt und gespalten, von oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten in Blau eine schwebende, gezinnte silberne Burg mit geöffnetem begattertem Tor und einem Zinnenturm, dessen Spitzdach mit einer Lilie bekrönt ist und dessen drei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind, von unten geteilt: oben in Rot ein wachsender silberner Greif, unten von Gold und Blau geschacht.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  39. Landkreis Mecklenburg-Strelitz: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Blau eine gezinnte silberne Mauer mit einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; hinten unten in Rot ein silbernes Malteserkreuz.“ (Hauptsatzung § 1, Abs.2)
  40. Landkreis Müritz: „Über einem vierfach gezinnten roten Mauerschildfuß mit offenem Tor, darin silbergewelltes blaues Wasser, von Gold und Blau gespalten; vorn ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und goldener Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; hinten ein silberner Fischadler mit geschlossenem Flug und einem silbernen Fisch in den Fängen.“ (Webeite des Landkreises)
  41. Alt Rehse: „Über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Fisch, gespalten; vorn in Gold eine rote Giebelfront eines Fachwerkhauses mit zwei Fenstern; hinten in Rot drei (1:2) goldene Lindenblätter.“
  42. Remplin: „Geviert; Feld 1 und 4: in Gold zwei flache blaue Doppelsparren; Feld 2 und 3: in Rot zwei schwebende, mit Spickeln besetzte goldene Stabbalken, oben vier Spickel, unten drei.“
  43. Salow: „In Blau ein silberner Schrägbalken, belegt mit drei roten Rosen, begleitet beiderseits von einem vierspeichigen, zwölfschaufeligen silbernen Mühlrad.“
  44. Schwichtenberg: „In Silber ein doppelter roter Mauerbogen, der im Schnittpunkt unten in eine gestürzte heraldische Lilie ausläuft, mit drei roten Türmen, der mittlere mit einer durch Streben gestützten, fünffach gezinnten Platte, die niedrigeren Seitentürme mit je einer vierfach gezinnten Platte und einem betagleuchteten Fenster; darunter auf grünem Hügel ein grüner Eichenstumpf mit zwei auswärts geneigten Seitentrieben mit je zwei Blättern und einer Frucht.“

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