Leugnung des Völkermords an den Armeniern

Leugnung des Völkermords an den Armeniern

Als Leugnung des Völkermords an den Armeniern wird allgemein das Billigen, Bestreiten oder Verharmlosen des Völkermordes an den Armeniern bezeichnet. Diese Haltung ist besonders in der Türkei, dem Rechtsnachfolger des Osmanischen Reiches, verbreitet, wird aber auch von einigen westlichen Wissenschaftlern wie Bernard Lewis, Guenter Lewy, Heath W. Lowry, Andrew Mango, Justin A. McCarthy, Stanford Shaw und Norman Stone und der britischen Regierung geteilt. Insbesondere bezweifelt wird die Vernichtungsabsicht gemäß der Völkermordkonvention der UNO oder deren Nachweis. In der Schweiz steht der Negationismus des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe.

Inhaltsverzeichnis

Die Bewertung in der Türkei

Terminologie

In der Türkei werden die Geschehnisse von 1915 – 1917 als Ermeni soykırımı iddiaları („Behauptungen über den Völkermord an den Armeniern“) oder als sözde Ermeni soykırımı („Angeblicher Völkermord an den Armeniern“) bezeichnet. Mit dem Erlass № 2007/18 des Ministerpräsidialamts der Türkei ist seit 2007 offiziell die neutralere Bezeichnung „Ereignisse von 1915“ (1915 olayları) oder „armenische Behauptungen bezüglich der Ereignisse von 1915“ (1915 olaylarına ilişkin Ermeni iddiaları) zu verwenden.[1]

Betrachtungsweise

Der Völkermord wird von der türkischen Regierung und großen Teilen der türkischen Öffentlichkeit und Wissenschaft in Abrede gestellt. Die Opfer seien Begleiterscheinungen eines von den Armeniern angefangenen Bürgerkriegs. Nach gängiger Ansicht hätten armenische Gruppen den Ausbruch des Ersten Weltkrieges zum Anlass genommen, sich gegen das Osmanische Reich zu erheben, und dabei zahlreiche Massaker an der türkischen Bevölkerung verübt.[2] Insbesondere wird dabei auf den Aufstand in Van hingewiesen.[3] In dieser Zwangslage habe das Reich seine Existenz bedroht gesehen und aus militärischen Gründen die Umsiedlung (tehcir) der gesamten armenischen Bevölkerung beschlossen.[4] Am 27. Mai 1915 habe die Türkei ein Deportationsgesetz verabschiedet. Die Armenier sollten entschädigt und in die osmanischen Territorien im heutigen Syrien oder Irak umgesiedelt werden. Infolge der Kriegswirren seien durch Massaker, Überfälle, Hunger und Seuchen etwa 300.000 Armenier[5] umgekommen. Einen Befehl Talât Paschas oder des Komitees für Einheit und Fortschritt, die Armenier zu töten, habe es nicht gegeben. Im Gegenteil, es sei vorgesehen gewesen, die Kolonnen der Deportierten zu beschützen und zu versorgen.

Historische Quellen wie die Memoiren des damaligen amerikanischen Botschafters in Istanbul, Henry Morgenthau, und das „Blue Book“ von Toynbee und Bryce werden als nicht neutral und die Andonian-Dokumente als Fälschung betrachtet. Aspekte der türkischen Haltung werden von einigen nicht-türkischen Wissenschaftlern unterstützt.

Justiz

Der Große Senat für Strafsachen beim türkischen Kassationshof beschrieb 2006 in der Sache gegen Hrant Dink die türkische Haltung zum Völkermord folgendermaßen:

Resmi olan ve tarihi belge ve gerçeklere dayandığı ifade edilen Türk tezine göre; Osmanlı toplumunun bir parçası olan ve hatta ‘millet-i sadıka’ olarak adlandırılan Ermenilerin savaşta düşmanlarıyla birlik olduğu, Osmanlıyı arkadan vurduğu, toplu katliamlarla doğu vilayetlerinde zulüm yarattığı, bu nedenle Osmanlı yönetimince zorunlu göçe tabi tutulduğu, bu göçün yine Osmanlıya ait güney coğrafyaya doğru gerçekleştirildiği, çok cephede yürütülen savaşın koşulları, toplu göçün sıkıntıları, açlık, hastalık gibi önlenemez nedenlerle toplu ölümler olduğu kabullenilmekte ve böylece sanığın benimsediği tezin tam karşıtı bir diğer tez dile getirilmekte, tarihi belgelere göre asıl soykırımın zorunlu göçün öncesinde bizzat Ermenilerce Türklere karşı işlendiği savunulmaktadır.[6]

„Gemäß der offiziellen türkischen These, von der es heißt, dass sie sich auf historische Dokumente sowie Tatsachen stützt, haben die Armenier, die Teil der osmanischen Gesellschaft waren und sogar als ‚treue Nation‘ bezeichnet wurden, im Krieg mit den Feinden gemeinsame Sache gemacht, die Osmanen hinterrücks angegriffen und durch Massenmorde in den östlichen Provinzen Schrecken verbreitet. Aus diesem Grunde wurden sie seitens der osmanischen Regierung einer Zwangsumsiedlung unterworfen. Es wird allgemein akzeptiert, dass diese Umsiedlung in Richtung der südlichen Territorien des Osmanischen Reiches erfolgte und dass es dabei aus unvermeidbaren Gründen wie den Bedingungen des Krieges, der an vielen Fronten geführt wurde, aufgrund der Not, der mit einer Massenumsiedlung verbunden ist, und aufgrund von Hunger und Krankheit zu massenhaften Todesfällen gekommen ist. In dieser Weise wird eine andere These formuliert, die der These, die der Angeklagte [hier: Hrant Dink] vertritt, vollends widerspricht. Man vertritt die These, dass gemäß historischen Dokumenten, der eigentliche Genozid vor der Zwangsumsiedlung von den Armeniern selbst an den Türken begangen wurde.“

Wissenschaft

Hikmet Özdemir, Leiter der Armenienabteilung der Türkischen Historischen Gesellschaft bestreitet ebenfalls, dass es einen Genozid gab. Er schreibt: „Die Armenier kämpften gegen uns, und ihre Deportation wurde aus militärischen Gründen notwendig. Dabei geht aus allen Dokumenten hervor, daß die Regierung um den Schutz der Zivilisten bemüht war, sogar die Vertreibung vom Winter auf den Frühling verschob, um die Menschen zu schonen. Daß so viele starben, war Folge der Kriegswirren, der Witterung, der primitiven Umstände.“ [7]

Öffentlichkeit

In der Türkei gibt es zunehmend eine kritische und offene Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit. Die osmanischen Archive des Ministerpräsidialamt der Türkei wurden für ausländische Wissenschaftler geöffnet.

Im Jahre 2008 gab es im Internet die Unterschriftenkampagne „Ich entschuldige mich“, an der sich auch Prominente beteiligten.[8]

In Istanbul fanden am 24. April 2010 zwei öffentliche Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag des 24. April 1915, dem Tag der Verhaftung von 235 Armeniern, der als Auftakt des Völkermordes gilt, statt. Aktivisten des Menschenrechtsvereins İHD trafen sich am Bahnhof Haydarpaşa auf der asiatischen Seite, von wo die Armenier 1915 ins Landesinnere verschickt wurden. Erstmalig machten prominente türkische Intellektuelle, mehrheitlich Unterzeichner der Erklärung „Ich entschuldige mich“, am Taksim-Platz auf 1915 aufmerksam.[9][10]

Zu den politischen Parteien, die mit besonderem Nachdruck die These vom „angeblichen Völkermord“ vertreten, gehören insbesondere die Arbeiterpartei und die Partei der Nationalistischen Bewegung.

Der Artikel 301 des türkischen StGB (Beleidigung des Türkentums) wird bis heute dazu eingesetzt, die öffentliche Anerkennung des Genozids an den Armeniern strafrechtlich zu verfolgen.

Der 2007 ermordete armenische Journalist Hrant Dink wurde 2005 wegen „Beleidigung des Türkentums“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die türkische Schriftstellerin Elif Shafak wurde im Jahr 2006 freigesprochen. Eine fiktive Figur ihres Romanes Der Bastard von Istanbul hatte den Völkermord aus armenischer Sicht kritisiert.[11] [12]

Der türkische Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk wurde im März 2011 wegen Verstoßes gegen den Artikel 301 zu einer Schadenersatzzahlung an sechs Kläger verurteilt, die sich durch seine Äußerungen zu den Tötungen von Armeniern aus dem Jahr 2005 beleidigt fühlten (Pamuk: „Die Türken haben auf diesem Boden 30 Tausend Kurden und eine Million Armenier getötet.“)[13] Die Verurteilung Pamuks stieß in- und außerhalb der Türkei auf heftige Kritik.[14]

Das Kultur- und Tourismusministerium der Republik Türkei versucht ausländische Touristen und Bürger der Türkei von der einseitigen staatlichen Sichtweise vom „angeblichen Völkermord“ zu überzeugen und die Massaker als notwendige „Umsiedlung“ zu deuten. [15]

Bewertung außerhalb der Türkei

Insgesamt 22 Staaten haben die Massaker als Völkermord entsprechend der 1948 beschlossenen und 1951 in Kraft getretenen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes anerkannt. Die jeweiligen Regierungen der Türkei versuchen trotz politischer Forderungen seitens der Oppositionsparteien und der armenischen Minderheit nach Anerkennung des Genozids durch politischen und diplomatischen Druck, andere Staaten davon abzuhalten, die Geschehnisse als Völkermord anzuerkennen. So berief die Regierung im März 2010 ihren Botschafter aus Washington zurück, nachdem der US-Kongress die Ereignisse als Völkermord klassifiziert hatte. Die Bewertung der Ereignisse spielt insbesondere im Verhältnis zu Armenien eine zentrale Rolle.

Großbritannien hielt Istanbul ab 1920 unter Belagerung. Nach dem Ersten Weltkrieg war die britische Regierung die Hauptverantwortliche dafür, dass die osmanische Nachfolgeregierung der Jungtürken nationale Militärkriegsgerichte (Istanbuler Prozesse) errichtete, die u.a. die Schuldfrage der in den Kriegsjahren von den Jungtürken gebildeten Zentralregierung klären sollte. Da die britische Regierung die nationalen Prozesse als „Augenwischerei“ bewertete, führte sie ab Mai 1919 mehrere jungtürkische Intellektuelle nach Malta ins Exil ab. Ziel war es, internationale Kriegsgerichtshöfe zu erstellen, deren Errichtung allerdings scheiterte. Die britische Regierung betrachtet die vorgebrachten Beweise als nicht ausreichend dafür, die Ereignisse als Genozid zu klassifizieren:

“The massacres were an appalling tragedy, which the British Government of the day condemned. We fully endorse that view. However, neither this Government nor previous British Governments have judged that the evidence is sufficiently unequivocal to persuade us that these events should be categorised as genocide as defined by the 1948 UN Convention on Genocide, a convention which is, in any event, not retrospective in application.”

[16]

Eine Aufarbeitung der Geschichte und Folgen des Genozids an den Armeniern erfolgte im Jahr 2010 im von der ARD gesendeten Dokumentarfilm Aghet – Ein Völkermord nach einem Drehbuch und unter der Regie von Eric Friedler. Eine Aufführung des Filmes im Kongress der Vereinigten Staaten fand am 21. Juli 2010 statt.[17] Nach Protesten von türkischen Organisationen in Deutschland gegen die Darstellung rechtfertigte der damalige ARD-Vorsitzende, Peter Boudgoust, den Film in einer öffentlichen Erklärung.[18]

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, kritisierte im Jahr 2009 die Aufnahme der Themen Völkermord an den Armeniern und Leugnung des Völkermords an den Armeniern in die Lehrpläne und Schulbücher des Bundeslandes Brandenburg. Diese „geschichtlichen Ereignisse“ seien „bisher unzureichend und einseitig behandelt worden“, der Vorwurf „gefährde den inneren Frieden“ türkischer Schüler und könne diese unter „psychologischen Druck“ setzen.[19]

Die Haltung dreier Wissenschaftler

Bernard Lewis

Bernard Lewis spricht von "furchtbaren Massakern", bei denen nicht bewiesen sei, dass sie staatlicherseits beschlossen wurden, und schätzt die Zahl der armenischen Opfer auf etwa eine Million:

  • There is no evidence of a decision to massacre. On the contrary, there is considerable evidence of attempt to prevent it, which were not very successful. Yes there were tremendous massacres, the numbers are very uncertain but a million may well be likely [20]
  • the issue is not whether the massacres happened or not, but rather if these massacres were as a result of a deliberate preconceived decision of the Turkish government […]”.
    there is no evidence for such a decision [21]

Guenter Lewy

Guenter Lewy [22] ist der Ansicht, man könne die Organisierung der Massaker seitens der jungtürkischen Zentralregierung, die in den Kriegsjahren das Osmanische Reich allein regierte, nicht belegen und beschreibt die Ereignisse als eine „schlimm aus dem Ruder gelaufene Deportation“. Den Völkermord hält er für umstritten (disputed). Wörtlich schreibt er:

  • The three pillars of the Armenian claim to classify World War I deaths as genocide fail to substantiate the charge that the Young Turk regime intentionally organized the massacres. Other alleged evidence for a premeditated plan of annihilation fares no better.” [23]

Bei den drei Säulen, die die Organisierung der Massaker durch die İttihad ve Terakki nicht nachweisen sollen, handelt es sich um die Andonian-Telegramme, die Reproduktion eines Teils der Protokolle der Istanbuler Prozesse in der Takvim-i Vekayi und die Rolle der Geheim- und Guerillaorganisation Teşkilât-ı Mahsusa von Enver Pascha.[23]

Justin McCarthy

Justin McCarthy [24] geht anhand von Bevölkerungsstatistiken davon aus, die Kriegsjahre bis 1920 hätten 584.000 armenische Todesopfer gefordert. Die meisten seien dabei Opfer des Krieges zwischen Muslimen und Armeniern geworden, direkt oder indirekt durch Hunger und Seuchen. Allein in den Kriegsjahren seien 41 Prozent der armenischen Gesamtbevölkerung gestorben. Die Gesamtzahl der Opfer dieses Jahrzehnts auf muslimischer Seite, darunter auch die Kriegstoten, beziffert er auf 2,5 Millionen.[25]

In einer neueren Veröffentlichung [26] untersucht er mit türkischen Mitautoren die armenische Rebellion in Van. Er stellt die Ereignisse als Folgen einer allgemeinen armenischen Rebellion dar.

Weblinks

Literatur

  • Alexander Bahar: Der verdrängte Völkermord an den Armeniern im ersten Weltkrieg, in Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung, Heft 24, edition organon, Berlin 2005.
  • Guenter Lewy: Can There Be Genocide Without the Intent to Commit Genocide? in Journal of genocide research, Vol 9, Issue 4, 2007, S. 661- 674
  • Guenter Lewy: Der armenische Fall. Die Politisierung von Geschichte. Was geschah, wie es geschah und warum es geschah (Übersetzung von The Armenian Massacres in Ottoman Turkey: A Disputed Genocide), Klagenfurt 2009, ISBN 3-902713-03-8

Einzelnachweise

  1. Süleyman Kurt: 'Sözde soykırım' yerine artık '1915 olayları' denecek. Zaman, 24. August 2007. Abgerufen am 24. April 2010 (türkisch).
  2. „Von den Armeniern verwirklichte Massaker“ vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei
  3. Hüseyin Çelik: The 1915 Armenian Revolt in Van: Eyewitness Testimony
  4. „Umsiedelung“ vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei
  5. Kamuran Gürün: Ermeni Dosyası. 3. Auflage, Ankara 1985, S. 227
  6. Kassationshof (GrStrS), 11. Juli 2006, E. 2006/9-169, K. 2006/184 (online; DOC, 316 KB; türkisch).
  7. Die Welt 15. Juli 2005
  8. ozurdiliyoruz.com
  9. Bericht der Deutsch-Armenischen Gesellschaft (DAG) vom 24. April 2010, abgerufen am 25. April 2010
  10. Vgl. die türkische Haltung zu diesem Datum „24. April 1915“ vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Türkei
  11. Angeklagt: Elif Shafak „Der Bastard von Istanbul“ FAZ, 27. Juni 2006, abgerufen am 25. Juni 2011
  12. FAZ: Gerichtsurteil – Elif Shafak hat das Türkentum nicht beleidigt FAZ, 21. September 2006, abgerufen am 25. Juni 2011
  13. Doğan Haber Ajansı 28. März 2011, abgerufen am 25. Juni 2011
  14. Die Meinungsfreiheit lässt auf sich warten Neue Zürcher Zeitung 2. April 2011, abgerufen 25. Juni 2011
  15. Kultur- und Tourismusministerium der Republik Türkei:Das Armenierproblem. Behauptungen und Tatsachen
  16. British Government's response to the petition to recognise the Armenian Genocide
  17. FAZ: Auch Obama vermeidet den Begriff Völkermord abgerufen am 3. Juli 2011
  18. AGHET« - A Genocide, Stellungnahme des Vorsitzenden der ARD zur Kritik von türkischer Seite
  19. Völkermord im Lehrplan. Die armen Schüler. FAZ, 7. August 2009
  20. Stellungnahme von Lewis im April 2002
  21. Artikel in The Ombudsman Column vom 21. April 2006 (Übers.: Benutzer:Koenraad)
  22. Guenter Lewy: The Armenian Massacres in the Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. Utah 2005
  23. a b Revisiting the Armenian Genocide
  24. Justin McCarthy: Death and Exile - The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995
  25. Vgl. auch The Population of the Ottoman Armenians
  26. Justin McCarthy, Esat Arslan, Ömer Turan et. al.: The Armenian Rebellion at Van. Utah 2006

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