Chambre des Députés (Luxemburg)

Chambre des Députés (Luxemburg)
Eingangsportal zur Chamber

Die Chamber ist das luxemburgische Parlament. Diese luxemburgische Bezeichnung steht für Chambre des Députés (Abgeordnetenkammer). Die Chamber ist die Legislative des Großherzogtums Luxemburg und besteht aus 60 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre mittels Verhältniswahl vom Volk gewählt werden. Das Chambergebäude befindet sich neben dem Großherzoglichen Palais in Luxemburg-Stadt. In Luxemburg gilt ein Einkammersystem.

Inhaltsverzeichnis

Konstitutionelle Rolle

Die Rolle der Chamber ist es, als Teil der legislativen Prozedur, Gesetzesvorschläge zu machen und diese (wie auch die Gesetzesprojekte der Regierung) zu diskutieren, um diese anschließend anzunehmen oder abzulehnen. Sowohl die Regierung als auch jeder Abgeordnete kann neue Gesetze vorschlagen. Vorschläge der Regierung werden "Projet de loi", die der Abgeordneten "Proposition de loi" genannt. Nachdem ein Vorschlag deposiert wurde, wird er an die zuständige Parlamentskomission weitergeleitet wo er untersucht wird. Jeder Gesetzesvorschlag muss des Weiteren vom Staatsrat abgesegnet werden. Bei einigen Gesetzen muss auch die Meinung anderer Gremien, wie zum Beispiel Berufskammern, eingeholt werden. Schlussendlich kann es dann zur Diskussion und Abstimmung in der Plenarsitzung kommen. Theoretisch muss jedes Gesetz zwei Mal abgesegnet werden (ein zweites Mal mindestens 3 Monate nach der ersten Abstimmung), die Chamber kann sich allerdings die Dispens einer zweiten Abstimmung erteilen, falls der Staatsrat diese anerkennt. Ein Gesetz tritt in der Regel drei Tage nach der Veröffentlichung des Textes im "Mémorial", einer Publikation in der alle Gesetzestexte veröffentlicht werden, in Kraft.

Neben der legislativen Rolle ist die Chamber für die Kontrolle der Regierung zuständig. Sie überwacht die Staatsfinanzen, kann Untersuchungen anstellen, Fragen an die Minister stellen, diese in der Chamber zur Rede stellen, die zu bestimmten Handlungen auffordern und Minister des Amtsmissbrauchs bezichtigen.

Des Weiteren werden im Parlament Debatten über wichtige generelle Themen geführt.

Auf internationaler Ebene ist die Chamber für die Ratifizierung internationaler Abkommen zuständig. Nur wenn die Chamber ein internationales Abkommen stimmt, ist es rechtskräftig. Auch der Kontakt mit dem Ausland fällt teilweise unter die Kompetenzen der Chamber, die auch in vielen internationalen Parlamentsausschüssen vertreten ist.

Chamberwahlen

Wahlbezirke: Grün: Norden, Blau: Zentrum, Rot: Süden, Gelb: Osten

Die Chamber setzt sich aus 60 Deputierten (Abgeordneten) zusammen, die jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt werden. Das Land ist in vier Wahlbezirke mit unterschiedlicher Abgeordnetenzahl eingeteilt, um so der Bevölkerungsverteilung im Land gerecht zu werden (Süden (23), Zentrum (21), Norden (9), Osten (7)). Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an eine Partei) oder panaschieren (Personenwahl, maximal zwei Stimmen pro Kandidat). Die Wahlen in Luxemburg sind der Verfassung gemäß frei, allgemein und geheim.

Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle volljährigen Bürger sowie für jeden der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das Gesetz sieht sogar Geld- und Freiheitsstrafen vor, was aber nicht angewandt wird.

Entsprechend den Ergebnissen der Wahl darf eine Partei proportional zu den erhaltenen Stimmen eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten pro Bezirk stellen. Dabei werden die Kandidaten berücksichtigt, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.

Die Partei mit den meisten Stimmen bekommt vom Großherzog den Auftrag zu Regierungsbildung. Hat diese Partei weniger als 30 Sitze, benötigt sie einen Koalitionspartner. Für gewählte Kandidaten, die die Regierung bilden, rücken die nächst-meistgewählten Kandidaten einer Partei im jeweiligen Wahlbezirk nach.

Fraktionen

Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten können eine Fraktion bilden. Ihnen werden für ihre Arbeiten mehr Mittel zur Verfügung gestellt, und sie haben die Möglichkeit, der Chamber Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende einer Fraktion (Fraktionspräsident) ist zudem durch die „Konferenz der Präsidenten“ an der Ernennung des Chamberbüros sowie der Festlegung des Ablaufs der Chambersitzungen beteiligt.

Funktionsweise

Logo der Chamber

Die Funktionsweise der Chamber wird durch die von der Verfassung und das Wahlgesetz festgelegten Dispositionen und der eigenen Geschäftsordnung (Règlement intérieur) bestimmt. Die Periode eines Jahres, in der die Chamber zusammenkommt, nennt man ordentliche Sitzung (Session ordinaire), welche laut Verfassung am 2. Dienstag des Monats Oktober um 15.00 Uhr eröffnet wird. Normalerweise hat jede Legislatur fünf Ordentliche Sitzungen. Jede Sitzung wird durch den Großherzog persönlich oder in Vertretung durch seinen Premierminister eröffnet und geschlossen.

Chamberpräsident

Die Aufgabe des Präsidenten der Chamber ist es, die Chamber nach außen hin zu vertreten, während der Sitzungen für Ordnung und das Einhalten der Regeln zu sorgen, Redezeit zu erteilen und das Resultat von Abstimmungen und Entscheidungen der Chamber bekannt zu geben. Vertreten wird der Präsident durch den Vizepräsidenten der Chamber oder, wenn dieser abwesend sein sollte, durch den ältesten Abgeordneten ("Doyen"). Der Präsident der Chamber wird oft als "1. Bürger Luxemburgs" bezeichnet. Präsident ist seit Juli 2009 Laurent Mosar (CSV).

Liste der Parlamentspräsidenten seit 1945

Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Name Lebensdaten
1945 5. März 1959 Émile Reuter 1874 - 1973
5. März 1959 21. Juli 1964 Joseph Bech 1887 - 1975
21. Juli 1964 10. Oktober 1967 Victor Bodson 1902 - 1984
10. Oktober 1967 5. Februar 1969 Romain Fandel 1922 - 1985
5. Februar 1969 27. Juni 1974 Pierre Grégoire 1907 - 1991
27. Juni 1974 14. Oktober 1975 Antoine Wehenkel 1907 - 1992
14. Oktober 1975 9. Oktober 1979 René Van den Bulcke
9. Oktober 1979 18. Juli 1989 Léon Bollendorff * 1915
18. Juli 1989 26. Januar 1995 Erna Hennicot-Schoepges * 1941
31. Januar 1995 13. Juli 2004 Jean Spautz * 1930
13. Juli 2004 30. Juli 2004 Jean Asselborn * 1949
3. August 2004 28. Juli 2009 Lucien Weiler * 1951
28. Juli 2009 amtierend Laurent Mosar * 1958

Das Chamberbüro

Am Anfang einer Legislatur ernennt die Chamber in ihrer Plenarsitzung das Chamberbüro. Es besteht aus einem Präsidenten, 3 Vizepräsidenten und maximal 7 Mitgliedern. Das Büro ist für die administrativen Arbeiten der Chamber zuständig. Das Büro kümmert sich um die finanziellen und organistatorischen Fragen der Abgeordneten, um das in der Chamber angestellte Personal usw. Eine Ausnahme ist der Tagesplan, der von der Konferenz der Präsidenten festgelegt wird.

Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz setzt sich aus dem Präsidenten der Chamber sowie den Präsidenten der verschiedenen politischen Fraktionen zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Ablauf der Sitzungen vorzugeben und ihr Einverständnis zu jenen Gesetzesprojekten zu geben, bei denen es das Gesetz für sie vorsieht.

Parlamentarische Kommissionen

Parlamentarische Kommissionen dienen dazu, die parlamentarischen Arbeiten rationeller ausführen zu können. Sie bereiten die Sitzungen der Chamber vor, indem in ihnen die Gesetzesprojekte und -vorschläge sowie Abänderungen und Anträge besprochen werden. Die einzelnen Parteien sind nach Möglichkeit proportional zu ihren Sitzen in den einzelnen Kommissionen vertreten. Es gibt permanente Kommissionen, Untersuchungskommissionen, gesetzmäßige und spezielle, die von der Chamber selbst bestimmt werden können.

Permanente Kommissionen sind jene zu den Themen, zu denen es regelmäßig Gesetzesprojekte oder -vorschläge gibt. Die gesetzmäßigen sind jene, die vom Gesetz aus vorgesehen sind. Spezialkommissionen können zeitweilig für verschiedene – oftmals sozial sensible – Themen gegründet werden, wie beispielsweise Ethik, Immigration oder Drogen. Untersuchungskommissionen dienen dazu, Regierungsaffären aufzuklären.

Zusammensetzung

Die Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Chamber seit den Parlamentswahlen vom 7. Juni 2009.

Partei Sitze  %
Chrëschtlech Sozial Vollekspartei, CSV 26 38,0
Lëtzebuerger Sozialistesch Arbechterpartei, LSAP 13 21,6
Demokratesch Partei, DP 9 15,0
Déi Gréng 7 11,7
Alternativ Demokratesch Reformpartei, ADR 4 8,1
Déi Lénk 1 3,3
Gesamt 60 100

Parlamentsfernsehen

Das luxemburgische Parlamentsfernsehen ist Chamber TV, welches von der Chambre des Députés betrieben wird. Der Fernsehsender nahm am 4. Dezember 2001 den Sendebetrieb auf und ist landesweit über Kabel und Satellit zu empfangen.

Die öffentlichen Sitzungen werden alle live ausgestrahlt. Neben diesen Übertragungen werden Berichte über die Arbeiten der Chamber und Debatten gezeigt

Geschichte

Gemäß Artikel 13 der Deutschen Bundesakte hatte sich auch Luxemburg verpflichtet, eine „landständige Verfassung“ und ein Parlament einzurichten. Dieser Verpflichtung kam der Großherzog erst 1841 nach. Als Parlament wurde die Ständeversammlung („Assemblée des Etats“) eingerichtet. Die Kompetenzen waren jedoch gemäß der Tradition der Verfassungen im Vormärz gering. Die Abgeordneten wurden in direkter Wahl gewählt. Als Wahlkreise dienten die Kantone. Es bestand ein Zensuswahlrecht. Die Zahl der Abgeordneten betrug 32.

Kanton Einwohner Abgeordnete
Kanton Capellen 13.481 3
Kanton Clerf 11.642 2
Kanton Diekirch 17.434 3
Kanton Echternach 12.979 2
Kanton Esch an der Alzette 15.327 3
Kanton Grevenmacher 14.214 3
Kanton Luxemburg 28.477 6
Kanton Mersch 13.689 3
Kanton Redingen 13.810 3
Kanton Remich 14.830 3
Kanton Wiltz 13.847 3

[1]

Die Märzrevolution führte auch im Großherzogtum Luxemburg zu demokratischen Reformen. 1848 musste der Großherzog einer Verfassungsänderung zustimmen, die die Ständeversammlung durch eine frei gewählte Abgeordnetenkammer („Chambre des Députés“) ersetzte. Auch wurden die Kompetenzen des Parlamentes massiv erweitert. Budgetrecht, Gesetzesinititiative und die Immunität der Abgeordneten wurden festgeschrieben.

Nach dem Sieg der Reaktion wurden die Reformen rückgängig gemacht und 1856 die alte Ständeversammlung wieder eingeführt. Allerdings wurde das Wahlrecht bereits 1868 den Entwicklungen im Reich angepasst. Das Parlament trug nun wieder den Namen Abgeordnetenkammer und erhielt wieder erweiterte Kompetenzen. Für die Wahl galt ein Zensuswahlrecht.

Die Abgeordnetenkammer bestand nach dem Wahlgesetz vom 22. Juni 1901 aus 48 Abgeordneten. Die Abgeordneten wurden von den Kantonen in direkter Wahl für sechs Jahre gewählt. Jeweils die Hälfte der Abgeordneten wurde alle drei Jahre neu gewählt. Der Zensus betrug eine Steuerzahlung von 10 Frank. Das aktive Wahlrecht bestand ab dem vollendeten 24. Lebensjahr.

Ab 1919 entsprach die Wahl der Chambre des Députés heutigen demokratischen Vorstellungen. Neben der allgemeinen, freien und gleichen Wahl wurde das Frauenwahlrecht eingeführt.

Siehe auch

Literatur

  • Michael Schroen: Gesetzgebung im politischen System Luxemburgs. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, S. 349-381.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reglement für die Wahl der Mitglieder der Stände des Großherzogthum Luxemburg vom 16. Oktober 1841

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