Land (DDR)

Land (DDR)
Die Länder der Sowjetischen Besatzungszone (rot)

Die Länder waren ab 1945 staatliche Verwaltungseinheiten der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Nach der 2. SED-Parteikonferenz wurden sämtliche Landesorgane allerdings bereits im Juli 1952 wieder aufgelöst[1] und im Sinne eines zentralstaatlichen Planungssystems durch 17 Bezirksregierungen, den „Räten der Bezirke“, ersetzt.[2]

Am 3. Oktober 1990 wurden die Länder als Gliedstaaten des Bundes wieder eingerichtet.[3]

Inhaltsverzeichnis

Die Länder von 1945 bis 1958

Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. Juli 1945 wurden auf dem Gebiet der SBZ als Verwaltungseinheiten zunächst drei Länder und zwei preußische Provinzen gegründet. Letztere wurden nach der Auflösung Preußens durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 ebenfalls zu Ländern. Ost-Berlin gehörte als Teil der Viersektorenstadt völkerrechtlich zu keinem Zeitpunkt der SBZ oder der DDR an und gehörte daher weder zu einem der fünf Länder noch bildete es ein eigenes Land.

Es bestanden die folgenden fünf Länder:

Land Hauptstadt Fläche Landesfarben Verfassung Anmerkungen
Mecklenburg Schwerin 23.402 km² blau-gelb-rot 15. Jan. 1947 bis zum Verbot des Namens durch die SMAD: Mecklenburg-Vorpommern[4]
Mark Brandenburg Potsdam 27.612 km² rot-weiß-rot 24. Juli 1947 bis zur Auflösung Preußens: Provinz Mark Brandenburg
Sachsen-Anhalt Halle (Saale) 24.576 km² schwarz-gelb 21. Juli 1947 bis zur Auflösung Preußens: Provinz Sachsen-Anhalt
Sachsen Dresden 17.004 km² 28. Feb. 1947
Thüringen Weimar, ab 1950 Erfurt 15.585 km² weiß-rot 20. Dez. 1946

Zunächst wurden als Vorparlamente sogenannte Beratende Versammlungen ernannt, die bis zur Zusammenkunft der ersten Landtage nach den Landtagswahlen am 20. Oktober 1946 die – ebenfalls ernannte – Verwaltung kontrollierten. Nachdem die SED in dieser halbwegs freien Wahl trotz der erheblichen Benachteiligung der anderen Parteien die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte – in Sachsen-Anhalt wurde sogar eine Regierung aus CDU und LDP gebildet – wurde das Wahlrecht abgeändert. Bei künftigen Wahlen war nur noch die Einheitsliste der Nationalen Front wählbar, die den Führungsanspruch der SED garantierte.

Plenarsaal der Länderkammer der DDR (1958)

Zwischen Dezember 1946 und Juli 1947 gaben sich die Länder eigene Verfassungen.[5] Für das spätere Land Mecklenburg war von deutscher Seite zunächst die Bezeichnung „Mecklenburg-Vorpommern“ vorgesehen, auch in Verfassungsentwürfen wurde dieser Name gewählt.[6] Die SMAD stellte 1947 allerdings klar, dass in ihrem Befehl zur Gründung des Landes nur vom „Verwaltungsgebiet Mecklenburg“ gesprochen wurde, und der Zusatz „Vorpommern“ daher unzulässig sei.[4]

Mit der Gründung der DDR 1949 verloren die Länderinstitutionen einen Großteil ihrer Befugnisse, da die DDR im Gegensatz zur Bundesrepublik nur formell als Bundesstaat angelegt war. Die Verfassung der DDR übertrug die Gesetzgebungskompetenz in allen Bereichen der Republik als Zentralstaat. Die Länder konnten daher nur noch in nicht zentral geregelten Bereichen eigene Gesetze erlassen. Die Vertretung der Länder auf föderaler Ebene, die Länderkammer der DDR, hatte ein Einspruchsrecht gegen Gesetze, konnte aber von der Volkskammer überstimmt werden.

Bei den Landtagswahlen am 15. Oktober 1950 erhielt die Einheitsliste in allen Ländern jeweils über 99 % der abgegebenen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von jeweils über 98 %. Am 23. Juli 1952 wurden mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR[7] die verbliebenen Aufgaben der Landesbehörden an die neugeschaffenen Bezirke übertragen und dadurch de facto das Ende der Länder besiegelt.[8][9] 1958 wurde die Länderkammer der DDR schließlich aufgelöst.[10] Allerdings bestanden die Länder – wenn auch politisch längst bedeutungslos – formal weiter; erst die DDR-Verfassung von 1968 sowie die weitreichenden verfassungsrechtlichen Änderungen von 1974 eliminierten alle föderalistischen Elemente der Staatlichkeit der DDR,[11] um das Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ gegen das Modell einer repräsentativen und freiheitlichen Grundordnung durchzusetzen.

Die Länder 1990

Vergleich der Ländergrenzen von 1947 (schwarz) und 1990 (rot)
Hauptartikel: Neue Bundesländer

Im Juli 1990 wurde durch das Ländereinführungsgesetz beschlossen, mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland die Bezirke abzuschaffen und wieder durch fünf Länder zu ersetzen. Die Grenzen der Länder wurden dabei neu festgelegt, wobei teilweise die Bezirksgrenzen übernommen wurden. In einigen Kreisen fanden auch Volksentscheide über die Landeszugehörigkeit statt. Das Land Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern, den es bereits 1947 kurzzeitig geführt hatte. Als neue Bundesländer entstanden die fünf Länder gleichzeitig mit der Auflösung der DDR durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 und wurden zu Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Thomas Heil: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen 1945–1952: ein Kampf um den Rechtsstaat (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; Bd. 18), Mohr, Tübingen 1996, ISBN 3-16-146637-3, S. 270.
  2. Vgl. Siegfried Wietstruk: Von den Ländern zu den Bezirken. Die DDR 1949 bis 1952, in: Staat und Recht 9 (1989), S. 753–760, hier S. 760.
  3. Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit, 1949–1989–1999, Campus Verlag, Frankfurt a.M./New York 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 87.
  4. a b Regierungsblatt für Mecklenburg 1947, S. 14 f.
  5. Verfassungen der Länder der DDR von 1946/1947
  6. Entwurf der CDU zu einer Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. November 1946
  7. Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952
  8. Vgl. Michael Richter, Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Föderalisierung, deutsche Einheit 1989/90. Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, S. 290, 421.
  9. Bundesrat kompakt: 1952–69: Aufbau und Kalter Krieg
  10. Gesetz über die Auflösung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1958
  11. Vgl. hierzu Andreas Kost (Hrsg.), Direkte Demokratie in den deutschen Ländern: Eine Einführung. 1. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2005, (Fn 2) S. 265.

Literatur

  • Henning Mielke: Die Auflösung der Länder in der SBZ/DDR: Von der deutschen Selbstverwaltung zum sozialistisch-zentralistischen Einheitsstaat nach sowjetischem Modell 1945–1952 (= Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Bd. 66), 1995, ISBN 3-515-06669-1.

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