- Kreisregierung (Baden)
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Zehn Kreisregierungen ersetzten 1809 die drei Provinzen in Baden.
Die Kreisregierungen waren für alle zur Staatsverwaltung gehörigen Sachgebiete verantwortlich: Aufsicht über die Ämter (Bezirksämter), Aufsicht über den größten Teil der Lokal- und Bezirksstiftungen, Indigenatserteilung (Heimatrecht), Gewerbekonzessionen, Dienst- und Strafpolizei und andere.
Die Kreisregierungen wurden 1810 auf neun, 1819 auf sechs und schließlich 1932 auf vier reduziert. Die vier Kreisregierungen waren von 1832 bis zu ihrer Abschaffung 1864: Seekreis (Konstanz), Oberrheinkreis (Freiburg im Breisgau), Mittelrheinkreis (Rastatt, ab 1847 Karlsruhe) und Unterrheinkreis (Mannheim).
Ab 1864 wurden die Kreisregierungen durch die Landeskommissärbezirke ersetzt.
Siehe auch
Kategorien:- Badische Geschichte
- Ehemalige Verwaltungsgliederung Deutschlands
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