- Hessischer Denkmalschutzpreis
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Der Hessische Denkmalschutzpreis wird seit 1986 jährlich vom Land Hessen gemeinsam mit der Lotterie-Treuhand GmbH verliehen. Der Hessische Denkmalschutzpreis ist mit 15.000.- Euro dotiert. Der Preis wird für denkmalpflegerische Leistungen verliehen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen und überregional bedeutend sind. Vergeben wird der Preis für Leistungen auf allen Gebieten der Denkmalpflege, der Bodendenkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Gartendenkmalpflege. Der Preis soll beispielhafte Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit hervorheben und einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Preisträger können Einzelpersönlichkeiten, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein.
Vorschlagsberechtigt sind die Denkmalbehörden, Fördervereine und Initiativen in der Hessischen Denkmalpflege. Über die Verleihung des Preises entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury, der Vertreter der Denkmalbehörden, des Landesdenkmalrates, des Handwerks und der Stifterin angehören.
Das Preisgeld wird gewöhnlich zwischen mehreren Preisträgern aufgeteilt. Geldpreise erhalten nur private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen. Alle – auch Institutionen und Kommunen – erhalten eine Urkunde und eine Bronzeplakette, die an dem ausgezeichneten Kulturdenkmal befestigt werden kann.
Literatur
Gerd Weiß: 25 Jahre Denkmalschutzpreis in Hessen. In: Hessischer Denkmalschutzpreis 1986 – 2010. 25 Jahre vorbildlicher Einsatz für die Denkmalpflege. In: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Arbeitshefte des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. 17, Theiss Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8062-2409-2, S. 12 – 14.
Weblink
- Hessischer Denkmalschutzpreis im Internet-Angebot des Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, abgerufen am 24. August 2010
Kategorien:- Kulturpreis
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