- Hausbrand (Brennstoff)
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Als Hausbrand wird der Brennstoff zur Verwendung in Kleinfeuerungen in Privathaushalten wie dem Herd, Kamin, Heizöfen, Zentralheizung u. ä. sowie dessen Verbrennung bezeichnet.
Besonders üblich ist die Bezeichnung für Festbrennstoffe wie Brennholz (als Scheitholz oder Holzpellet) und Kohle (stückig oder als Brikett). Bei flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen ist die Bezeichnung als Hausbrand hingegen weniger gängig.
Geschichte
Historisch handelte es sich bei Hausbrand meist um minderwertigen, billigen Brennstoff oder gar Abfälle, während die höherwertigen Brennstoffe mehr für gewerbliche und industrielle Anwendungen genutzt wurden. So durfte etwa das minderwertige Leseholz und der Schlagabraum aus dem Wald als Hausbrand gesammelt werden, während das höherwertige Holz stofflich weiterverarbeitet wurde. Minderwertige Braunkohle als Hausbrand, hochwertige Steinkohle für die Stahlherstellung und Industriefeuerungen. Die arme Landbevölkerung nutzt auch Stoffe wie Torf, Kuhdung, etc.
Im Kohlebergbau war und ist es üblich, dass die Bergleute ein Deputat an Kohle als Hausbrand erhalten.
Rechtlich galten für Hausbrand lange Zeit abweichende Regelungen hinsichtlich Besteuerung und Emissionsgrenzwerten im Vergleich zu industriellen Feuerungen. Seit 2006 ist die Besteuerung in Deutschland im Energiesteuergesetz geregelt, wobei Kohle als Hausbrand zunächst übergangsweise steuerbefreit blieb.
Seit 1988 gilt in Deutschland für Kleinfeuerungsanlagen die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), welche vorschreibt, dass im Hausbrand nur raucharme Festbrennstoffe eingesetzt werden dürfen, nämlich Steinkohle, Braunkohle, Brenntorf, Torfbriketts sowie naturbelassenes, mindestens 2 Jahre getrocknetes, stückiges Holz.[1] Diese Maßgabe ist daher begründet, dass der Hausbrand insbesondere in Regionen mit vielen älteren, mit Festbrennstoffen befeuerten Heizöfen erheblich zur Belastung der Umwelt mit Feinstaub beiträgt.[2]
Einzelnachweise
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