- Happy Birthday to You
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Happy Birthday to You ist ein weltweit – auch in nicht englischsprachigen Regionen – gesungenes Glückwunschlied zum Geburtstag.
Inhaltsverzeichnis
Entstehungsgeschichte
Das Lied stammt von Mildred J. Hill (1859–1916) und Patty Smith Hill (1868–1946) aus dem US-amerikanischen Louisville, Kentucky. Beide arbeiteten im „Louisville Experimental Kindergarten“, Patty Hill als Leiterin, ihre Schwester Mildred als Erzieherin. Die heute zu Happy Birthday to You gehörende Melodie schrieb Mildred als Begrüßungslied für den Kindergarten, ihre Schwester Patty verfasste dazu den ursprünglichen Text Good Morning to All. Dieses Lied wurde 1893 erstmals veröffentlicht. Damit handelte es sich ursprünglich um ein Kinderlied.
Der Textautor Robert C. Coleman fügte im Jahre 1924 eine zweite Strophe dazu, die heute als das bekannte Geburtstagslied Happy Birthday gesungen wird. Die Veröffentlichung am 27. Juni 1924 geschah ohne Einwilligung der ursprünglichen Autoren, was eine Klage der Familie Hill gegen Coleman zur Folge hatte, die die Hills 1935 gewannen. Erst im Jahre 1935 wurde das Urheberrecht für Melodie und Text bei der ASCAP registriert[1]. 1989 erwarb der Musikverlag Chappell Music Publishing die Rechte gegen eine Zahlung von 15 Millionen Pfund. Allein 1996 erzielte der Musikverlag mit dem Lied eine Einnahme von 625.000 Pfund.
Urheberrechtsschutz
Heutzutage wird das Lied in vielen Ländern und verschiedenen Sprachen gesungen, ohne dass die Interpreten dabei an Urheberrechtsfragen denken. Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist das Geburtstagslied nämlich nicht gemeinfrei (Public Domain), sondern genießt noch Urheberrechtsschutz. Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Da beide Schwestern als Mitautorinnen gelten, wird die (europaweite) Regelschutzfrist ab dem Todestag der am letzten verstorbenen Autorin Patty Smith Hill berechnet (§ 64 UrhG). Da die Co-Autorin Patty Smith Hill 1946 verstarb, ist das Lied in Deutschland noch bis zum 31. Dezember 2016 urheberrechtlich geschützt[2]. In den USA wird davon ausgegangen, dass der Urheberrechtsschutz noch bis 2030 für die USA gilt. Denn durch eine Änderung des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1976 beginnt der Rechteschutz erst mit Urheberrechtsregistrierung und nicht mit Datum der Komposition.
Das Lied bringt noch heute der Rechteinhaberin Warner Chappell jährlich zirka zwei Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren ein. Gebühren sind an die GEMA zahlbar, wenn es in Deutschland zur öffentlichen Aufführung kommt.
Monroes Interpretation
Eine berühmte Interpretation des Ständchens ist die von Marilyn Monroe, die sie am 19. Mai 1962 (also zehn Tage vor dem eigentlichen Geburtstag) anlässlich einer Gala von John F. Kennedy im Madison Square Garden vor laufenden Fernsehkameras und 15.000 Zuschauern präsentierte, und die aufgrund Monroes durchsichtig wirkenden Kleides und ihrer lasziven Stimme den Gerüchten um ihre mutmaßliche Affäre mit Kennedy Vorschub leistete.
Weblinks
- Thomas Hoeren: Happy birthday to you – Urheberrechtliche Fragen rund um ein Geburtstagsständchen (pdf)
Einzelnachweise
- ↑ ASCAP-Eintrag für Happy Birthday To You
- ↑ Thomas Hoeren, Universität Münster, Happy birthday to you – Urheberrechtliche Fragen rund um ein Geburtstagsständchen, 2000, S.7, ohne die Jahreszahl zu nennen
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