Gesundheitsreform in Deutschland

Gesundheitsreform in Deutschland

Als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reformen dienten in den letzten Jahrzehnten meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und waren in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen, Erhöhung der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Beitragsänderungen wirken sich auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten aus. Historisch hatten solche Reformen jedoch oft auch eine Ausweitung der Leistungen oder die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen zur Folge.

Das Ziel der meisten Gesundheitsreformen ist eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen. Die Förderung präventiver Ansätze zur Verhinderung krankheitsbedingter Kosten spielte bei bisherigen Gesundheitsreformen eine geringere Rolle.

Inhaltsverzeichnis

Einzelreformen

Die Gesundheitsreform 2011

Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesundheitsreform wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 450 Euro auf 49.500 Euro pro Jahr verringert. Ein weiterer Bonus für Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, ist der Wegfall der Drei-Jahres-Frist. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Ein-Jahres-Frist, was bedeutet, dass Arbeitnehmer mindestens ein Jahr mehr als 49.500 Euro Bruttoeinkommen nachweisen müssen, um die Wahlfreiheit zu erhalten.

Die Gesundheitsreform 2007

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle. Dabei galt es, einen Kompromiss[1] zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.

Demnach werde „für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken.“ Im Einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Der sogenannte Gesundheitsgipfel am 29. März 2006, an dem Spitzenpolitiker der Koalitionsparteien, darunter Angela Merkel, Edmund Stoiber, Volker Kauder, Peter Ramsauer, Franz Müntefering, Peter Struck und Hubertus Heil teilnahmen, wurde ohne konkrete Ergebnisse vertagt. Eine Kompromissfindung wurde von SPD und CDU im Vorfeld der Verhandlungen als essentiell für den Fortbestand der Koalition gewertet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bei den Gesprächen nicht anwesend, der damalige SPD-Parteivorsitzende Matthias Platzeck fehlte aufgrund eines Hörsturzes.

Eckpunkte zur Gesundheitsreform

Am 3. Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform[2].

Ingmar Kumpmann, Mitarbeiter des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, fasst den Kern der Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2007 wie folgt zusammen:

  • Die Krankenkassen erhöhen ihre lohnbezogenen Beitragssätze 2007 um ca. 0,5 Prozentpunkte, was voraussichtlich Mehreinnahmen von ca. 5 Mrd. Euro einbringen wird. Die Erhöhung trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz erreicht damit im Durchschnitt der Krankenkassen 14,7 % des Bruttolohns. Davon werden 6,9 Prozentpunkte vom Arbeitgeber gezahlt, der Arbeitnehmerbeitrag enthält weiterhin den 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 % und wird daher im Durchschnitt 7,8 Prozentpunkte betragen. (Der Gesetzgeber wollte damals mit diesem Sonderbeitrag die Arbeitgeber von Lohnnebenkosten entlasten und versprach sich dadurch einen Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen.) Die ursprüngliche Aussage, der Sonderbeitrag solle das persönliche Lebensrisiko jedes Einzelnen für Zahnersatz und Krankengeld abdecken, wurde schnell wieder fallen gelassen. Denn mit diesem Argument hätte man alle Rentner, die ja keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, zumindest von einem Anteil des Sonderbeitrages befreien müssen.
  • Der steuerfinanzierte Zuschuss zur Krankenversicherung, der 2007 um 2,7 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt wird und der laut Koalitionsvertrag ab 2008 entfallen sollte, wird nun doch beibehalten. 1,5 Mrd. Euro sind für 2008 und 3 Mrd. Euro für 2009 vorgesehen. Langfristig soll der Steuerzuschuss weiter steigen. Durch ihn soll künftig die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.
  • Die lohnbezogenen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Zuschuss aus Steuermitteln sollen in Zukunft über einen Gesundheitsfonds unter den Krankenkassen verteilt werden. Dazu kommt ein ergänzender Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen von ihren jeweiligen Versicherten direkt erheben können. Dabei wird ihnen freigestellt, diesen Zusatzbeitrag prozentual zum Einkommen oder als Kopfpauschale zu erheben. Der Zusatzbeitrag bleibt auf maximal 1 % des Einkommens begrenzt. Kassen, die weniger ausgeben als sie Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten, können ihren Mitgliedern stattdessen auch Beiträge erstatten.
  • Die derzeitige Begrenzung der Ärztevergütung auf ein festes Gesamtbudget wird aufgehoben. Stattdessen wird die Vergütung umgestellt auf Pauschalen je Leistung, je behandelte Krankheit oder je Patient, die in einer bundeseinheitlichen Euro-Gebührenordnung festgelegt werden. Schwerpunkt soll die Vergütung für Komplexe zusammengehörender Leistungen werden. Bei Überschreitungen bestimmter Leistungsmengen wird dabei ein Arzt nur noch stufenweise niedrigere (abgestaffelte) Preise berechnen dürfen.
  • Die Apotheken müssen einen höheren Rabatt (2,30 Euro) als bisher (2,00 Euro) pro verschreibungspflichtiges Medikament an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dies entspricht einer Einsparung von rund 180 Millionen Euro jährlich.
  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen Versicherte bei einem Wechsel der Versicherung in Zukunft die Altersrückstellungen, die bei der bisherigen Versicherung für sie gebildet wurden, zur neuen Versicherung bis zu dem Umfang mitnehmen können, den sie angesammelt hätten, wenn sie im Basistarif versichert gewesen wären. Bisher verlieren die Versicherten diese aus ihren Beiträgen in der PKV aufgebauten Kapitalbestände, wenn sie in eine andere Versicherung wechseln.
  • Grundsatz: „Ambulant statt stationär“
  • Eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger wird vereinbart. Danach müssen neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch die privaten Krankenversicherungen einen einheitlichen Basistarif mit einem Mindestmaß an Leistungen anbieten. Die Ablehnung eines Antrages auf Aufnahme in den Basistarif kann nicht infolge einer gesundheitlichen Risikoprüfung erfolgen.

Die Steuerfinanzierung des Fonds wird kritisiert, weil die Kosten im Gesundheitswesen an Transparenz verlieren und vor allem weil sich die Lobby der Einkommensstärkeren gegen die Ausweitung der Solidarität auf ihr volles Einkommen für Krankenversicherungszwecke wehrt. Möglicherweise rechtswidrig sei, dass privat Versicherte wie bisher die Beiträge für sich selbst und für jedes eigene Kind voll bezahlen müssen, zusätzlich aber über die Steuer in weitere Versicherungen einzahlen, aus denen keine Leistungen erfolgen. Kritisiert wird auch, dass der Fonds selbst neue Kosten für seine Verwaltung erzeugt. Siehe dazu auch Gesundheitsfonds.

Einigung im Koalitionsausschuss am 5. Oktober 2006

Nach monatelangen Diskussionen der Expertengruppen und im Koalitionsausschuss einigte sich die Große Koalition auf folgende Modifikationen der Eckpunkte:

Der neue Gesundheitsfonds soll erst ab 2009 eingeführt werden.

Sofern die Einnahmen der Krankenversicherung aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen sollten, erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dabei soll eine Überforderungsklausel gelten, nach der der Zusatzbeitrag ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen soll. Der Kompromiss sieht aber auch vor, dass zusätzliche Beiträge bis zu acht Euro monatlich auch 'ohne' Einkommensprüfung erhoben werden können. Viele Medienvertreter sehen in der Verschiebung auf 2009 – ganz nah an der nächsten Bundestagswahl – ein Indiz dafür, dass die Idee Gesundheitsfonds nur geringe Überlebenschancen hat.

Der Koalitionsausschuss einigte sich noch in weiteren Punkten:

  • Allen Bürgern, die zurzeit keinen Versicherungsschutz haben, muss die Rückkehr in eine Krankenversicherung ermöglicht werden.
  • Statt sieben Spitzenverbänden der GKV wird es in Zukunft nur noch einen geben.
  • Die gesetzlichen Versicherungen bekommen mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit den Leistungserbringern.
  • Die Ausgaben für die Krankenhausversorgung sollen weiter begrenzt werden. Einige Ministerpräsidenten haben dazu deutliche Vorbehalte formuliert.

Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007

Am 2. Februar 2007 wurde die Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Berlin im Deutschen Bundestag verabschiedet. Mit 378 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Gesundheitsreform zugestimmt. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, mit ihr auch 23 Abgeordnete von CDU/CSU und 20 Abgeordnete der SPD-Fraktion.[3]. Am 16. Februar gab der Bundesrat seine Zustimmung. Am 26. März wurde das Gesetz durch Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Die neue Gesundheitsversicherung trat im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft.

Inhalte der Gesundheitsreform 2007

  • Die erstmalige Pflicht der Bürger, eine Krankenversicherung abzuschließen, sofern keine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. (ab 1. Januar 2009 bzw. 1. April 2007)
  • eine Reform der Versorgungsstruktur und der Kassenorganisation
  • eine Reform der privaten Krankenversicherung
    • Die Versicherten in der privaten Krankenversicherung können ab 1. Januar 2009 ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der PKV bis zu dem Umfang mitnehmen, den sie angesammelt hätten, wenn sie im Basistarif versichert gewesen wären.
  • eine Reform der Finanzierungsordnung
    • mit Einführung des Gesundheitsfonds ein einheitlicher Beitragssatz ab 1. Januar 2009 in der GKV (zunächst 15,5 %, während der Wirtschaftskrise 2009 14,9 % und ab 2011 wiederum 15,5 %), wobei gut wirtschaftende Krankenkassen Prämienrückzahlungen vornehmen und schlecht wirtschaftende Zusatzbeiträge erheben können. Kritik an der Darstellung des BMG: Sollte sich der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen mit überwiegend armen, kranken und alten und denen mit überwiegend wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten als nicht ausreichend herausstellen, hat der Zusatzbeitrag allerdings wenig damit zu tun, ob die Kasse gut wirtschaftet, sondern einzig und allein, über welche Versichertenstruktur sie verfügt. Im nicht zu unterschätzenden Kontext dazu steht die neu geschaffene Insolvenzmöglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Gesundheitsreform 2004

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unter Ulla Schmidt (SPD) erhöhte die Regierung die Eigenbeteiligung der Patienten umfassend: 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal, 10 Prozent Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln – mindestens fünf und höchstens zehn Euro, 10 Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Fahrtkosten (zu ambulanten Behandlungen) und Brillen müssen komplett vom Patienten getragen werden, Entbindungs- und Sterbegeld werden gestrichen. Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt seitdem zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens)

Die Gesundheitsreform 2003

Im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010 einigten sich Regierung und Opposition (SPD/Die Grünen und CDU/CSU, FDP) im Sommer 2003 auf das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (abgekürzt GKV-Modernisierungsgesetz, GMG).

Veränderungen, die ab dem 1. Januar 2004 wirksam wurden, sind unter anderem die Streichung des Entbindungs- und Sterbegeldes und die Einführung einer sogenannten Praxisgebühr. Ziel der Reform war, in den nächsten Jahren den Durchschnittsbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 13 % des Einkommens zurückzuführen (am 1. Juli 2003 lag er bei 14,4 Prozent). Damit sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Langfristig werden jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung „weitere Weichenstellungen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV erfolgen müssen“.

Für den Zahnersatz war zunächst eine Regelung geplant, nach der ab 1. Januar 2005 allein von den Versicherten ein zusätzlicher einkommensunabhängiger Beitrag erhoben werden sollte. Ab 2006 sollte das Krankengeld ebenfalls ohne Arbeitgeberbeteiligung finanziert werden. Am 1. Oktober 2004 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition, dass der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab Juli 2005 zunächst um je 0,45 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesenkt wird, aber gleichzeitig die Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zahlen müssen. Die Parität der Beitragszahlung wurde damit aufgehoben.

Neben den auf finanzielle Entlastung der Arbeitgeber zielenden Elementen sind Ansätze zu strukturellen Veränderungen erkennbar. Sowohl das Dualitätsprinzip (Aufteilung der Sozialbeiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch das Solidaritätsprinzip (wirtschaftlich Stärkere und Gesunde zahlen mehr als wirtschaftlich Schwächere und Kranke) werden geschwächt.

Gesundheitsreformen 1993–2002

  • 2002 Beitragssatzsicherungsgesetz „BSSichG“ unter Ulla Schmidt (SPD) (u. a. Kürzung des Sterbegeldes, weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser)
  • 2002 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz – AABG)
  • 2001 Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz – ABAG)
  • 2000 GKV-Gesundheitsreform (u. a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)
  • 1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (SPD-Grüne) (u. a. Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets. Auch die nach 1978 Geborenen hatten wieder Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz. Die Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel wurden gesenkt.)
  • 1997 GKV-Neuordnungsgesetze unter Horst Seehofer (CSU) (unter anderem weiter erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel zwischen 4,50 und 6,50 Euro. Ein Krankenhaustag kostete 7 Euro – „Krankenhaus-Notopfer“, Rehabilitationen bis zu 12,50 Euro. Zudem wurde der Kassenzuschuss für Zahnersatz bei allen ab 1979 Geborenen bis auf Ausnahmen gestrichen. Erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten)
  • 1996 Beitragsentlastungsgesetz (unter anderem Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), keine Erstattung mehr zu Brillengestellen, erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel, Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, Absenkung des Krankengeldes)
  • 1993 Gesundheitsstrukturgesetz, auch bekannt als „Lahnstein-Kompromiss“ zwischen Horst Seehofer (CSU) und Rudolf Dreßler (SPD) (u. a. freie Wahl der Krankenkasse ab 1997 für alle Versicherten, Einführung der Budgetierung, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente, Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung erhöht. Die Beträge für Medikamente wurden nach Packungsgröße gestaffelt)

Die Gesundheitsreform 1989

Mit dem Gesundheitsreformgesetz „GRG“ unter Norbert Blüm (CDU) wurde die gesetzliche Krankenversicherung aus dem 2. Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) ab 1. Januar 1989 in das Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen. Zu den weiteren Änderungen gehörten die Einführung einer „Negativliste“ für vom Bundesministerium als unwirtschaftlich beurteilte Medikamente, die Einführung von Festbeträge für Arzneimittel (bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen) und eine höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel. Bei nicht preisgebundenen Präparaten betrug der Aufschlag künftig 3,00 DM statt 2,00 DM. Die Klinik-Zuzahlung wurde verdoppelt. Eine deutliche Selbstbeteiligung (zwischen 40 und 50 % der Kosten) beim Zahnersatz wurde eingeführt.

Auch Arbeiter wurden nun versicherungsfrei, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die an die Stelle der bisherigen Jahresarbeitsverdienstgrenze trat, überschritten; vorher galt das nur für Angestellte. Die Differenzierung zwischen Arbeiter und Angestellten wurde aufgehoben. Dabei wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung weitgehend eingeschränkt. Für Arbeiter und Angestellte war ein sogenanntes Solidarmodell vorgesehen, wonach beide Arbeitnehmergruppen nicht das Recht hatten, einer Ersatzkasse beizutreten, als sie mit ihrem Entgelt nicht 3600 DM (1841 Euro) überschritten und nicht mindestens 5 Jahre bei einer Primärkasse versichert waren. Im Leistungsbereich wurden erweiterte Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen einer häuslichen Pflegehilfe bei Pflegebedürftigkeit mitaufgenommen. Die Kosten für Zahnersatz wurden nur noch bis 50 Prozent und die einer kieferorthopädischen Behandlung nur in Form einer Kostenerstattung bis maximal 75 Prozent von der Krankenversicherung übernommen und das auch nur, wenn die Behandlung erfolgreich zu Ende geführt wurde. Das Sterbegeld der Krankenversicherung wurde gekürzt.[4]

Gesundheitsreformen 1976–1983

  • 1983 Haushaltsbegleitgesetz (nun 2 DM (1 Euro) pro Medikament, der Tag im Krankenhaus kostete 5 DM (2,50 Euro) pro Tag – höchstens 70 DM (36 Euro); in der Krankenversicherung der Rentner wurden nunmehr die Renten, Versorgungsbezüge und daneben erzieltes Arbeitseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beitragspflichtig, Tragung der Beiträge bei den Renten/Versorgungsbezügen paritätisch Bezieher und Zahlstelle
  • 1982 Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (nun 1,50 DM (75 Cent) pro Medikament, für Brillen und bei Heilmitteln wie Massagen, Bädern 4 DM (2 Euro) pro Verordnung. Auch für Brillen wurden rund 4 DM (2 Euro) fällig)
  • 1977 Kostendämpfungsgesetz (u. a. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt, Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel werden eingeführt. Früher hatten die Versicherten eine Gebühr von höchstens 2,50 DM (1,25 Euro) pro Rezept nun 1 DM (50 Cent) pro Medikament. Die Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 500 DM (256 Euro) wurde gestrichen.) Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wurde eingerichtet, wo sich die Beteiligten im Gesundheitswesen auf Maßnahmen zur Kostendämpfung verständigen sollten.[5]
  • 1976 Absenkung des Beitrages der Rentenkassen zur Krankenversicherung der Rentner von 17 auf 11 Prozent. Eine Rentenerhöhung wäre ohne diese Maßnahme im Bundestagswahljahr 1976 nicht möglich gewesen. Der damalige verantwortliche Bundesminister Herbert Ehrenberg (SPD) wurde von der Opposition deshalb der Rentenlüge bezichtigt.

Wort des Jahres

1988 wählte die Gesellschaft für deutsche Sprache das Wort „Gesundheitsreform“ zum Wort des Jahres, 1996 war es einer der Kandidaten für das Unwort des Jahres.

Gesundheitsreformen in anderen Ländern

Siehe auch

Literatur

  • Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften:Literaturhinweise zur Gesundheitsreform
  • Alfred Boss, Institut für Weltwirtschaft, Kiel: Zur geplanten Reform des Gesundheitswesens; September 2006 (PDF-Datei; 37 kB)
  • Ingmar Kumpmann: Gesundheitsreform: Einnahmenerhöhung statt Strukturreform, in: Institut für Wirtschaftsforschung Halle (Hrsg.), Wirtschaft im Wandel 8/2006, 23. August 2006 (PDF-Datei; 658 kB)
  • Alexander Dietz: Gerechte Gesundheitsreform? Ressourcenvergabe in der Medizin aus ethischer Perspektive, Campus-Verlag Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3593395111
  • Marco Penske: Der Gesundheitsfonds löst keines der Finanzierungsprobleme der GKV, in: Wirtschaftsdienst Nr. 8/2006, S. 510–516; ISSN 0043-6275 (Print) ISSN 1613–978X (Online)
  • Friedrich Breyer u.a.: Gesundheitspolitik in der Kompromissfalle: Kein Problem gelöst, aber neue geschaffen, in: Wirtschaftsdienst Nr. 8/2006, S. 515 f.; ISSN 0043-6275 (Print) 1613–978X (Online)
  • Andreas Hoffmann: Mühsamer Kompromiss, der Probleme schafft. In: Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2006
  • Elisabeth Niejahr: „Erste Hilfe aus Den Haag.“ Gesundheit: In Holland funktioniert die Mischung aus Kopfpauschale und Bürgerversicherung. In: DIE ZEIT Nr. 14/2006 vom 30. März 2006, Seite 27.
  • Jan Böcken, Martin Butzlaff, Andreas Esche (Hrsg.): Reformen im Gesundheitswesen. Ergebnisse der internationalen Recherche Carl Bertelsmann-Preis 2000, Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh, 3., überarbeitete Auflage 2003, ISBN 3-89204-515-1, Download unter [3] (PDF 910 KB)
  • Hartwig, Renate: Der verkaufte Patient: Wie Ärzte und Patienten von der Gesundheitspolitik betrogen werden Pattloch, München 2008, ISBN 978-3-629-02204-2
  • Warns, Christian: Spielregeln eines solidarischen Krankenversicherungswettbewerbs – Wettbewerb, Solidarität und Nachhaltigkeit nach der Gesundheitsreform 2007, Herbert Utz Verlag, München 2009, ISBN 978-3-8316-0864-5
  • Wasem, Jürgen: Die Entstehungsgeschichte des Gesundheitsreform-Gesetzes (GRG). In: B. v. Maydell (Hrsg.), Probleme sozialpolitischer Gesetzgebung – Das Beispiel des Gesundheitsreformgesetzes. St. Augustin, 1991, 65-78.
  • Wasem, Jürgen u. Greß, Stefan: Gesundheitswesen und Sicherung bei Krankheit. In: Schmidt, Manfred G (Hrsg.): Bundesrepublik 1982-1989. Finanzielle Konsolidierung und institutionelle Reform. Band 7.1. der Schriftenreihe Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945. Nomos, Baden-Baden 2005, 392-416.
  • Wasem, Jürgen, Greß, Stefan, Hessel, Franz, Vincenti Aurelio, Igl, Gerhard: Gesundheitswesen und Sicherung bei Krankheit und im Pflegefall. In: Ritter, Gerhard A (Hrsg.): 1989-1994 Bundesrepublik Deutschland, Sozialpolitik im Zeichen der Vereinigung. Band 11 der Schriftenreihe Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945. Nomos, Baden-Baden 2007, 649-717.
  • Weselski, Silke: Modelle zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, VSSR 1/2006

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Gesundheitsreform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesundheitsreform — Als Gesundheitsreform werden in staatliche Eingriffe in das Gesundheitswesen bezeichnet. Für Beispiele, siehe auch: Gesundheitsreform in Deutschland Gesundheitsreform in den Niederlanden Gesundheitsreform in den Vereinigten Staaten Kategorien:… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesundheitsreform 2006 — Als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reformen dienten in den letzten Jahrzehnten meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und waren in der Regel… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesundheitsreform in den Niederlanden — Am 1. Januar 2006 ist mit der Gesundheitsreform in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungssystem in den Niederlanden eingeführt worden. Der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamter (Deutschland) — Beamter (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) ist, wer zur Bundesrepublik Deutschland, zu einem deutschen Bundesland oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem öffentlichen Dienst und Treueverhältnis steht. Von den… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestag (Deutschland) — Deutscher Bundestag Gedenkveranstaltung im Bundestag (23.05.2003) Sitzverteilung[1] siehe auch: Liste der Bundestagsmitglieder Fraktion Sitze Anteil …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestag von Deutschland — Deutscher Bundestag Gedenkveranstaltung im Bundestag (23.05.2003) Sitzverteilung[1] siehe auch: Liste der Bundestagsmitglieder Fraktion Sitze Anteil …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn in Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (seit 1990) — Dieser Artikel befasst sich mit den Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland seit dem 3. Oktober 1990. Für die vorhergehende Zeit siehe Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (1945–1990) und Geschichte der DDR, sowie den Hauptartikel… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 — Dieser Artikel befasst sich mit den Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland seit dem 3. Oktober 1990. Für die vorhergehende Zeit siehe Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (1945–1990) und Geschichte der DDR, sowie den Hauptartikel… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergaberecht (Deutschland) — Das Vergaberecht der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und (in gewissen Fällen) private Auftraggeber. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Bedeutung 3 Entwicklung in Deutschland …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”