Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern

Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern

Die Schutzkommission beim Bundesminister des Innern wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) als "Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft" inauguriert, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkriegs, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet sind allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Sie ist gesetzlich in § 19 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) geregelt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Es ist eine ungewöhnlich unabhängige Kommission: Sie wurde aus angesehenen Gelehrten im Bereich zumal der Naturwissenschaften berufen, ergänzt sich seither durch Kooptationen und wählt ihre Vorsitzenden selber. Sie bearbeitet innenministerielle Anfragen, schlägt eigene Forschungsprojekte vor, publiziert die Schriftenreihe „Schriften der Schutzkommission“[2] und erstellt in unregelmäßigen Abständen eigene „Gefahrenberichte“ (den ersten 1996; den zweiten 2001; den dritten 2006 und den "Vierten Gefahrenbericht" im Mai 2011).

Vorsitzender ist gegenwärtig (2010) Johann Wilhelm Weidringer (Bayerische Landesärztekammer); Ehrenvorsitzender Arthur Scharmann (Fachbereich Mathematik und Informatik, Physik, Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen).

Der „Dritte Gefahrenbericht“: Massive Lücken in der Katastrophenvorsorge

2006 lagen danach die sechs wichtigsten Lücken in folgenden Bereichen:

  1. Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung
  2. Schutz kritischer Infrastrukturen
  3. Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe
  4. Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich
  5. Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung
  6. Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.

Zur Schließung dieser Lücken gibt die Schutzkommission ihre Vorstellungen und Empfehlungen:

  • zu 1.) Es fehlt eine dauerhafte aktive Information der Gesellschaft über Risiken und Vorsorgemöglichkeiten.
  • zu 2.) Kritische Infrastrukturen sind die Energieversorgung, chemische Anlagen, elektronische Kommunikationssysteme, die Wasserversorgung, öffentliche Gebäude, Transport- und Ressourcensysteme und das Finanzsystem. Ein Ausfall dieser Strukturen oder einzelner Teile davon würde zu weit reichenden Folgeerscheinungen führen. Hier stehen präventive Vorsorgemaßnahmen aus.
  • zu 3.) Im Bereich Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung sind Rundfunk und Fernsehen Module eines fehlenden Gesamtkonzepts, das katastrophentaugliche Ersatzkapazitäten mit den dazu gehörenden technischen Warnmittel und Kommunikationsmitteln benötigt. Zitat: "Hier besteht Handlungsbedarf; die fachlich-technischen Fragestellungen sind weitgehend gelöst, jedoch noch nicht die volkswirtschaftlichen." Sprich: die Bezahlung der notwendigen Hilfsmittel ist noch ungelöst.
  • zu 4.) Im medizinischen Bereich steht nach wie vor aus, ein allgemein akzeptiertes Konzept, für die Versorgung nach Großschadensereignissen, in die Tat umzusetzen.
  • zu 5.) Die Einrichtung des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums war richtig. Die dauerhafte Verstärkung der Koordinationsaufgabe des Bundes und damit des Bundesinnenministeriums, bleibt ungelöst.
  • zu 6) Das Gleiche gilt im Bereich der Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser. Die unterschiedlichen Planungen der Bundes- und Ländesressorts erscheinen unverantwortlich. Es bestehen zurechenbare Versäumnisse.

Darüber hinaus: Weitere Empfehlungen sowie Hinweise auf Forschungsbedarf, der zum Schließen der identifizierten Lücken besteht, sind dem Bericht zu entnehmen.

Ausgewählte Publikationen

  • Dritter Gefahrenbericht, Zivilschutz-Forschung Neue Folge, Bd. 59, BBK, Bonn [März] 2006

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, zuletzt geändert am 2. April 2009, BGBl. I, S.693. Vgl. dort auch § 18.
  2. vormals: „Zivilschutz-Forschung“ und „Zivilschutz-Forschung. Neue Folge“ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Weblinks


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