Landesfürst (Liechtenstein)

Landesfürst (Liechtenstein)

Der Landesfürst ist das formelle Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein. Er ist als Staatsoberhaupt neben dem Landesvolk einer der beiden Träger der Liechtensteinischen Souveränität und zugleich als Regent mit weitreichenden Regierungsbefugnissen ausgestattet, die er aber in der Regel grösstenteils an die Regierung delegiert. Der Landesfürst führt den offiziellen Titel Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein.[1]

Da Liechtenstein gemäss seiner Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage ist, ist das Amt des Landesfürsten erblich und wurde bis dato stets von einem männlichen Mitglied des Hauses Liechtenstein bekleidet. Seit dem Jahr 1989 ist Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein aktueller Landesfürst des Fürstentums Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte nimmt allerdings seit August 2004 dessen Sohn, Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, als Prinzregent wahr.

Die Stellung des Landesfürsten als Oberhaupt des Staates wird im Absatz 1 des Artikels 7 der Verfassung geregelt. Das entsprechende zweite Hauptstück der Verfassung steht unter dem Titel «Vom Landesfürsten».

Literatur

  • Günther Winkler: Verfassungsrecht in Liechtenstein. Springer-Verlag, Wien 2001. ISBN 3-211-83610-1
  • Stabstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Das Fürstentum Liechtenstein – Begegnung mit einem Kleinstaat. Vaduz 2006.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Artikel 2 Absatz 1 des Hausgesetzes des fürstlichen Hauses Liechtenstein vom 26. Oktober 1993

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