f.

f.

Die Abkürzung f. steht für „folgende“. Ihr Plural wird durch Verdopplung gebildet und als ff. geschrieben. Die Abkürzungen stehen meist nach einer Seitenzahl, in juristischen Texten auch nach der Angabe eines Paragraphen bzw. Artikels. Sie bedeuten, dass sich der Autor auf mehrere, unmittelbar aufeinander folgende Seiten oder Paragraphen bezieht. Dabei bedeutet beispielsweise „Seite 38 f.“ soviel wie „Seiten 38 und 39“, und „Seite 38 ff.“ soviel wie „Seite 38 und mindestens Seiten 39 und 40, eventuell noch weitere darauffolgende Seiten“. Von manchen Autoren wird der Punkt hinter f. beziehungsweise ff. auch weggelassen. Von der voranstehenden Zahl wird die Abkürzung durch ein geschütztes Leerzeichen getrennt.

Die weit verbreitete Annahme, ff. stünde für „fortfolgende“, ist sprachlich nicht haltbar. Eine Verdopplung des Endbuchstabens, um den Plural des abgekürzten Wortes anzudeuten, ist durchaus üblich. Andere Beispiele sind Jgg. für „Jahrgänge“, Mss. für „Manuskripte“, cett. für „cetera“ oder sqq. für „sequentia“.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: f. – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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