Abgeordnete

Abgeordnete

Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentant; Deputierter; Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Person.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder besser Bundestagsabgeordnete bezeichnet. Sie werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diesem Prinzip steht der in der Praxis zu beobachtende Koalitionszwang gegenüber.

Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete bezeichnet, weil das Berliner Landesparlament das Abgeordnetenhaus ist. Die Kurzbezeichnungen für die entsprechenden Abgeordneten der Landesparlamente sind MdL (Mitglied des Landtags), MdA (Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin), MdBB (Mitglied der Bremischen Bürgerschaft) und MdHB (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft).

Ein Abgeordneter muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weitere Voraussetzungen zum passiven Wahlrecht ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen.

Österreich

Allgemeines

In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. „Beauftragter“) bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat und zum Landtag.

Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet, oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.

Wilder Abgeordneter

Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Er unterliegt keiner Fraktionsdisziplin und kann, wie üblich gem. Art. 38 I S. 2, nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum „Zünglein an der Waage“ werden.

Italien

In Italien werden die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments als Abgeordnete deputati bezeichnet. Sie werden mit onorevole („Ehrwürdiger“) angesprochen. In Südtirol wird der Begriff, wie in Österreich, weiter aufgefasst.

Europäische Union

Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder inoffiziell als Europaabgeordnete bezeichnet. Sie werden seit 1979 alle fünf Jahre in Europawahlen direkt gewählt; zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.

Derzeit umfasst das Europäische Parlament 785 Abgeordnete.

Vereinigte Staaten

In den USA werden Mitglieder des Repräsentantenhauses allgemein als Abgeordnete, seltener auch als Repräsentanten, bezeichnet.

Weblinks

  • abgeordnetenwatch.de (ermöglicht unter anderem die öffentliche Befragung sämtlicher Bundestagsabgeordneter)

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