Einheimischenmodell

Einheimischenmodell

Das Einheimischenmodell dient der vorrangigen Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Solche Modelle wurden ursprünglich vor allem für Fremdenverkehrsgebiete entwickelt. Heute werden sie aber auch in Großstädten praktiziert. Die Gemeinde will durch eine Baulandpreisregelung sicherstellen, dass ortsansässige Bürger gegenüber finanzstarken Zuzüglern einen Vorsprung beim Kauf von Bauland erhalten. Gemeinden erwerben die für die Bebauung vorgesehenen Wohnbauflächen und veräußern sie an die bevorrechtigten Bürger zu verbilligten Preisen.

Die Gemeinde kann aber auch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer vereinbaren, dass dieser die Flächen teilweise an Einheimische veräußert. Die rechtliche Grundlage findet sich in Deutschland im Baugesetzbuch (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Die Handhabung darf aber nicht dazu führen, dass Auswärtige von einer Kaufmöglichkeit völlig ausgeschlossen werden.

Einheimischenmodelle gibt es derzeit in den oberbayerischen Kommunen Bernried, Seeshaupt, Vohburg und Weilheim. Die Europäische Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip und will das Modell in dieser Form kippen. Der Bundesrepublik droht deswegen sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.[1]

Weblinks

Quellen

  1. Einheimischenmodell: Familienstand soll Wohnsitz übertrumpfen – Meldung vom 11. August 2010 bei merkur-online

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