Eingetragene Partnerschaft-Gesetz

Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
Kurztitel: Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Abkürzung: EPG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilrecht (primär) sowie zahlreiche miterfasste Anpassungen in weiteren Rechtsbereichen
Fundstellennachweis: 20/02 [1]
Datum des Gesetzes: 30. Dezember 2009 (BGBl. I Nr. 135/2009 [2])
Inkrafttreten am: 1. Jänner 2010
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) ist ein Bundesgesetz der Republik Österreich. Es regelt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen.

Das Gesetz lehnt sich zwar inhaltlich stark am österreichischen Eherecht an, enthält jedoch zugleich zahlreiche politisch motivierte Unterschiede zum Eherecht. Es wurde von der Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP (Kabinett Faymann) im Dezember 2009 im Parlament beschlossen und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Die ersten EP-Eintragungen in Österreich fanden daher am erstmöglichen Werktag statt: Am Montag 4. Jänner 2010 ließen sich in Wien vier Paare eintragen. Die ersten medienöffentlichen Eintragungen folgten am 7. Jänner 2010 in Graz (Steiermark) und Villach (Kärnten).

Inhaltsverzeichnis

Umfasste Rechtsbereiche des EPG

Rechtsbereiche

In weiten Teilen ist das EPG an das österreichische Eherecht angelehnt, insbesondere im materiellen Teil, der die Rechte und Pflichten regelt, sodass zeitgleich auch Änderungen in rund 77 Einzelgesetzen beschlossen wurden. Das EPG umfasst daher weitgehend folgende Rechtsbereiche analog zum Eherecht:[3]

  • Die wechselseitigen Pflichten und Rechte des Paares zueinander einschließlich Unterhaltspflicht
  • Scheidungsrecht (ausgenommen die sechsjährige Scheidungsfrist bei Härtefällen)
  • Erbrecht
  • Wohn- und Mietrecht
  • Steuer- und Abgabenrecht
  • Recht der Arbeiter und Angestellten sowie der öffentlich Bediensteten
  • Gewerberecht
  • Sozialversicherungsrecht einschließlich dem Pensionsrecht
  • Auch das Fremden- und Aufenthaltsrecht
  • Zahlreiche weitere Bereiche im Detail wie beispielsweise die Regelungen für Grundwehrdiener, Zivildiener, Entwicklungshelfer, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker

Gesetzestechnik

Die angewandte Gesetzestechnik ist keine "Generalklausel" (mit einem generellen Verweis auf das Eherecht samt gezielter Ausnahmen) sondern arbeitet mit einer komplizierten Mischung folgender Gesetzestechniken:

  • Dynamische Einzelverweise auf einzelne Bestimmungen des Zivilrechtes bzw. auch anderer Rechtsmaterien;
  • Teils wortgetreue Nachbildungen bereits bestehender eherechtlicher Bestimmungen für Eingetragene Partner, an manchen Stellen mit gravierenden Unterschieden im Detail;
  • Sowie zahlreiche Ergänzungen bestehender Gesetzesbestimmungen für Ehepartner durch Beifügung der Worte "Eingetragene Partnerschaft" bzw. "Eingetragene Partner" nach den bereits bestehenden Worten "Ehe" oder "Ehepartner", auch dies an manchen Stellen mit gravierenden Einschränkungen im Detail.

Es empfiehlt sich daher jedenfalls, bei Detailfragen zu den konkreten Rechtswirkungen einer EP für die jeweilige Partnerschaft (insbesondere betreffend "Ehevertrag" sowie bei Spezialfällen wie Regenbogenfamilien oder Auslandsbezügen) den fachkundigen Rat einer Beratungseinrichtung oder eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Zugehörige Novellen von Gesetzen, Verordnungen usw.

Ebenfalls gemeinsam mit dem EPG beschlossen wurde eine Änderung des Ziviltechnikkammergesetzes (BGBl. I 136/2009 [4]), auf die in der ursprünglichen Regierungsvorlage vom 17. November 2009 offensichtlich vergessen wurde.

Für die Ermöglichung erster Eintragungen ab 4. Jänner 2010 wurden vom zuständigen Innenministerium am erstmöglichen Tag, dem 1. Jänner 2010, noch rasch drei Verordnungen erlassen: Die Änderung der Personenstandsverordnung (BGBl. II 1/2010 [5]) welche den Ablauf der Eintragung und die zugehörigen Formulare regelt sowie eine Novelle der Namensänderungsverordnung (BGBl. II 2/2010 [6]) und der Staatsbürgerschaftsverordnung (BGBl. II 3/2010 [7]).

Weitere Anpassungen von Vorschriften werden wohl noch folgen, etwa die noch ausständige Anpassung der Bundesverwaltungsabgabenverordnung betreffend einiger Gebühren zur Eintragung.

Unterschiede zum Eherecht

Das Gesetz weicht aus politischen Gründen (Bedingungen der kleineren Regierungspartei ÖVP für ihre Zustimmung zum EPG) in bedeutenden Punkten auch bewusst vom Eherecht ab, insbesondere:[3]

  • Eintragung: Schließung nicht am Standesamt sondern vor Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), nur in den Amtsräumen der Behörde ohne die bei Eheschließungen vorgesehenen Trauzeugen;
  • Namensrecht: Lesben und Schwule erhalten durch die EP einen Nachnamen statt dem bisherigen Familiennamen. Dafür kann auch ein gemeinsamer "Nach"Name mit der Eintragung beantragt werden, der andere Partner (der dadurch seinen Nachnamen verliert) kann dann diesem gemeinsamen Namen seinen bisherigen Namen voran- oder nachstellen, dies aber (im Gegensatz zur Ehe!) nur ohne Bindestrich;
  • Regenbogenfamilien: Zahlreiche Diskriminierungen von Regenbogenfamilien, also lesbischen und schwulen Paaren mit Kindern. Neben dem Verbot der künstlichen Befruchtung und der Fremdkindadoption betrifft diese vor allem die Rechte und Pflichten gegenüber den Stiefkindern (also den Kindern des Partners), insbesondere in Fragen der Pflegefreistellung, der Familienhospiz/Sterbekarenz, des Vertretungsrechtes in Obsorgeangelegenheiten sowie das absolute Verbot einer Stiefkindadoption.

Regionale Umsetzung der Eintragung

Die Unterschiede bei der Eintragung können zumindest in den 15 österreichischen Statutarstädten (Städte mit eigenem Statut wie Wien, Linz, Salzburg usw.), bei entsprechendem politischen Willen der jeweiligen Stadtregierung, teilweise umgangen werden, da in solchen Städten mit einem Magistrat das Standesamt und die Bezirksverwaltungsbehörde de facto zusammenfallen. Einige österreichische Statutarstädte gehen hier bewusst einen liberalen Weg in der regionalen Umsetzung:

  • Für die SPÖ-regierte Gemeinde Wien hat die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger bereits am 21. Dezember 2009 offiziell das "Wiener Verpartnerungspaket" präsentiert, in dessen Rahmen auf Landesebene von der zuständigen Magistratsabteilung (MA35) alle Möglichkeiten des EP-Gesetzes ausgeschöpft werden, um eine möglichst eheähnliche Eintragung in den Trauungssälen aller Wiener Standesämtern (oder auch im Wiener Rathaus) und eine entsprechende Zeremonie zu ermöglichen [8].
  • Salzburg hatte ähnliche Schritte wie Wien vorläufig angekündigt. Linz, Wels und St. Pölten ermöglichen ebenfalls Eintragungen mit Zeremonie.

Andere Städte und Bezirkshauptmannschaften haben im Gegensatz dazu bereits eine besonders konservative Umsetzung der Eintragung einer EP angekündigt (ohne Zeremonie und bewusst nicht an jenen Orten, die für Trauungen genützt werden), allen voran Graz unter seinem ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl [9] sowie die Bezirkshauptmannschaften im ÖVP-geführten Vorarlberg unter Landeshauptmann Herbert Sausgruber [10].

Die ersten EP-Eintragungen in Österreich fanden am Montag 4. Jänner 2010 (dem frühestmöglichen Werktag) erstmals in Wien am Magistratischen Bezirksamt für den fünften Bezirk (MBA5) statt, wo an diesem Tag gleich vier Eingetragene Partnerschaften geschlossen wurden [11],[12]. In der Steiermark wurde die erste Eingetragene Partnerschaft am 7. Jänner 2010 in Graz geschlossen, es war dies zugleich die erste medienöffentliche Begründung einer EP in Österreich [13]. Am Nachmittag des selben Tages folgte in Villach die erste EP-Eintragung in Kärnten, auch diese war medienöffentlich [14]. Die erste EP-Eintragung in Salzburg fand fernab der Öffentlichkeit am 8. Jänner 2010 statt [15]. In Oberösterreich fand die erste Eintragung (aber ohne Zeremonie) am 20. Jänner 2010 in Wels [16] sowie die erste Eintragung mit Zeremonie am Standesamt des Linzer Rathauses am 23. Jänner 2010 statt [17].

Entstehung und Beschlussfassung

Das EPG wurde vom Nationalrat in Wien am 10. Dezember 2009 mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie einzelner Abgeordneter der Grünen und des BZÖ beschlossen und vom Bundesrat – der österreichischen Länderkammer – am 18. Dezember 2009 bestätigt, sodass es nach der Veröffentlichung im österreichischen Bundesgesetzblatt (30. Dezember 2009, BGBl. I Nr. 135/2009) planmäßig mit 1. Jänner 2010 in Kraft trat [18].

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreichisches Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem (RIS): Index des österreichischen Bundesrechtes
  2. Bundesgesetzblatt I Nr. 135/2009 vom 30. Dezember 2009: Kundmachung des EPG sowie EPG in HTML und EPG als PDF-Dokument
  3. a b Rechtskomitee Lambda (18. Dezember 2009): Presseaussendung
  4. Bundesgesetzblatt I Nr. 136/2009 vom 30. Dezember 2009: Novelle des Ziviltechnikkammergesetzes als HTML und PDF-Dokument
  5. Bundesgesetzblatt II Nr. 1/2010 vom 1. Jänner 2010: Novelle der Personenstandsverordnung samt Anlagen als HTML und PDF-Dokument
  6. Bundesgesetzblatt II Nr. 2/2010 vom 1. Jänner 2010: Novelle der Namensänderungsverordnung samt Anlage als HTML und PDF-Dokument
  7. Bundesgesetzblatt II Nr. 3/2010 vom 1. Jänner 2010: Novelle der Staatsbürgerschaftsverordnung samt Anlagen als HTML und PDF-Dokument
  8. Pressemeldung der Stadt Wien: Frauenberger präsentiert das "Wiener Verpartnerungspaket" (21. Dezember 2009)
  9. Standard: Verschlossene Türen in Graz (23. Dezember 2009)
  10. ORF Vorarlberg: Kein feierlicher Rahmen für "Homoehe" (22. Dezember 2009)
  11. Die Presse: Österreichs erste Homo-Ehen: Vier männliche Paare in Wien (4. Jänner 2010)
  12. oe24.at: Homo-Ehe: Vier Paare "verheiratet" (4. Jänner 2010)
  13. Kleine Zeitung Steiermark: Erste eingetragene Homo-Partnerschaft mit Video (7. Jänner 2010)
  14. Kleine Zeitung Kärnten: Die ersten Kärntner sind nun Mann und Mann (7. Jänner 2010)
  15. Kleine Zeitung: Zwei Damen in Salzburg "getraut" (26. Jänner 2010)
  16. Rainbow-Online, Diskussion: OOE - Eingetragene Partnerschaft (Beitrag vom 20. Jänner 2010)
  17. Oberösterreichische Nachrichten: Erste Homo-Ehe in Linz
  18. Österreichisches Parlament: Materialien zum EPG (485 der Beilagen, XXIV. Gesetzgebungsperiode)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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