Deutsches Kalisyndikat GmbH

Deutsches Kalisyndikat GmbH

Die Deutsche Kalisyndikat GmbH (kurz: Kalisyndikat) war ein deutsches Wirtschaftskartell der Kali-Industrie. Es wurde am 16. Oktober 1919 als Zwangssyndikat in Folge des Kaliwirtschaftsgesetzes vom 24. April 1919 gegründet und bestand bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Förderquoten des Kalisyndikats im Jahr 1928.
Unternehmen Quote in %
Wintershall AG 38,58
Dr. W. Sauer-Werke 2,51
Salzdetfurth
- Aschersleben
- Westeregeln
21,66
Burbach-Gumpel 16,78
Kali-Chemie AG 3,95
Deutsche Solvay-
Werke
2,22
Mansfeld-Einigkeit 5,11
Preussag AG 5,95
Anhaltische Salzwerke 3,12

Erste Preisabsprachen in der Kaliindustrie gab es bereits in den Jahren nach 1860. Vorläufer war die durch ein Reichsgesetz vom 24. April 1910 gegründete „Kalisyndikat GmbH“, deren Name beibehalten wurde. Das Syndikat legte Preise, Löhne sowie Förderquoten fest und betrieb Exportförderung. Die größten Mitglieder waren die Wintershall AG, die Gruppe Salzdetfurth-Aschersleben-Westeregeln, die Burbach Kaliwerke AG und die Preussag AG. Der Sitz befand sich in Leopoldshall.

Es wurde der „Reichskalirat“ gebildet, der von der Regierung berufen wurde und sich aus Vertretern der Kaliunternehmen, der Reichsländer, des Handels, der Verbraucher und der Arbeitnehmer zusammensetzte.

Bis nach dem Ersten Weltkrieg hatte Deutschland ein Weltmonopol für Kali. Durch die Abtretung Elsaß-Lothringens wurde Frankreich ein großer Kaliproduzent. Den dadurch entstandenen Preiskampf beendete man im Frühjahr 1926 durch den Vertrag von Lugano und den deutsch-französischen „Kalivertrag“ von Paris Ende 1926. Dabei wurde der Export im Verhältnis 70:30 zugunsten Deutschlands aufgeteilt. 1930 zerfiel dieses Kartell infolge der Weltwirtschaftskrise.

Zwischen 1919 und 1921 wurden alle deutschen Kaliproduzenten durch staatliche Gesetze gezwungen, dem Syndikat beizutreten. Ziel war es unter anderem, den Export zu Schleuderpreisen zu unterbinden.

Die Festlegung der Förderquoten hatte eine starke Konzentrationswelle zur Folge. Kleinere Kaliwerke wurden von den großen Gesellschaften aufgekauft um deren Förderquote zu übernehmen, und anschließend stillgelegt. Gleichzeitig wurden die leistungsfähigen Werke umfassend modernisiert und rationalisiert, um die ihnen zugestandenen Quoten mit minimalen Kosten zu produzieren. Zwischen 1926 und 1933 wurden so 125 von 229 Schachtanlagen stillgelegt. Die Zahl der Förderschächte sank von 175 im Jahr 1914 auf 38 im Jahr 1933. Zwischen 1922 und 1933 sank die Zahl der Beschäftigten von 48.700 auf 12.000.

1933 wurde das „Reichskaligesetz“ ( "Kaliwirtschaftsgesetz vom 18. Dezember 1933", Reichsgesetzblatt 1933 , II, S. 1027) erlassen. Gemäß § 3 dieses Gesetzes hatten sich alle Kalibergwerksbesitzer zu einer Vertriebsgemeinschaft (Kalisyndikat) zusammenzuschließen. Gesellschafter konnten nur Kalibergwerksbesitzer, Besitzer einer Sonderfabrik und bestimmte andere Kalierzeuger sein. Gemäß § 59 des Gesetzes galt das bereits seit 1919 bestehende Kalisyndikat als der in diesem neuen Gesetz geforderte Zusammenschluß. Sitz der Gesellschaft "Deutsches Kalisyndikat, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" und ihrer Verwaltung war nach wie vor in Berlin. Sogenannte "Propaganda-Geschäftsstellen des Deutschen Kalisyndikats" gab es in 18 deutschen Städten sowie in Kairo, Kapstadt und Tokio.

Mit dem Kaliwirtschaftsgesetz von 1933 (gemäß § 44) sicherte sich der Reichswirtschaftsminster die Oberaufsicht über die deutsche Kaliwirtschaft. Dieser wurde dadurch ermächtigt, Eingriffe in die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages des Syndikats vorzunehmen. Des Weiteren hatte er direkten Einfluß auf die Preisgestaltung der Kaliprodukte, der Lieferungsverträge sowie der Beteiligungsziffern der einzelnen Kaliproduzenten.

Nach dem Einbruch durch die Weltwirtschaftskrise stieg die Produktion wieder enorm an, von 2000 Tonnen im Jahr 1930 auf 120.000 Tonnen im Jahr 1939.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Syndikat auf Weisung der Alliierten aufgelöst. Nachfolger wurde die „Verkaufsgemeinschaft Deutscher Kaliwerke“.

Weitere Kali-Syndikate

Die am 21. Januar 1930 gegründete Interessengemeinschaft der Deutschen Kaliindustrie G.m.b.H. verfolgte die Interessen der Gesellschafter der Kali-, Steinsalz-, Brom-, Chlormagnesium- und Bittersalz-Industrie. Auch die nachfolgend aufgelisteten weiteren Kalisalz-Syndikate bestanden bis 1945 :

Name des Syndikats Gründungsdatum Gegenstand des Unternehmens Anzahl der Mitgliedsunternehmen
Deutsches Steinsalz-Syndikat G.m.b.H. 21. Januar 1930 Regelung und Förderung des in- und ausländischen Absatzes von Steinsalz 16
Deutsches Bittersalz-Syndikat G.m.b.H. 21. Januar 1930 Regelung und Förderung des in- und ausländischen Absatzes von Bittersalz 7
Deutsches Brom-Syndikat G.m.b.H. 21. Januar 1930 Regelung und Förderung des in- und ausländischen Absatzes von flüssigem Brom, Bromeisen sowie Brom zur Herstellung von Antiklopfmitteln 7
Deutsches Chlormagnesium-Syndikat G.m.b.H. 21. Januar 1930 Regelung und Förderung des in- und ausländischen Absatzes von Chlormagnesium und Chlormagnesiumlauge, ausgenommen das wasserfreie Chlormagnesium 7

Literatur

Handbuch der Kali-Bergwerke, Salinen und Tiefbohrunternehmungen, 1936. Finanz-Verlag G.m.b.H., Berlin

Weblinks


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