Deutscher Familienname

Deutscher Familienname
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Die deutschen Familiennamen haben sich im deutschsprachigen Raum seit dem 12. Jahrhundert nach und nach etabliert. Aber erst 1875 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, einen eventuellen Zwischennamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge. In einigen deutschen Mundarten steht der Familienname vor dem Vornamen an erster Stelle.

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich von dort aus im 10. Jahrhundert nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Gebrauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens auch in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Bis ins 12. Jahrhundert findet man in Quellen nur eingliedrige Personennamen. Es gab jedoch bereits Möglichkeiten, familiäre Beziehungen zum Ausdruck zu bringen, etwa die Nennung des Vaters, den Stabreim, die Variation der Rufnamenglieder; z. B. im Hildebrandslied: „Hildebrand, Heribrandes Sohn“. Eine weitere Möglichkeit, Personen näher zu beschreiben, sind individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielen. Diese Methode findet sich vereinzelt in den frühen Quellen.

Im 12. Jahrhundert veränderte sich das Namenssystem und es wurden immer häufiger zwei Namenselemente - Rufname und Familienname - verwendet. Diese frühen Familiennamen sind aber im Gegensatz zum heutigen System noch nicht vererbbar und des Weiteren wandelbar in ihrer Erscheinungsform. Zu den Gründen für diese Veränderung im System zählt u. a. die Bevölkerungsverdichtung der damaligen Zeit. Besonders in den Städten wiederholte sich ein und derselbe Name bei vielen Personen, ebenso nahm die Zahl der schriftlichen Urkunden und Verträge zu. Dies machte es erforderlich, eine Person durch ihren Namen konkreter identifizieren zu können.

Bis 1800 waren Wandel des Familiennamens durch geänderte Schreibweise, durch Umformung und durch Kürzung oder Erweiterung des Namens oder auch Ersatz durch einen völlig anderen Namen keine Seltenheit und kommen bis in die Gegenwart vor. Die Möglichkeiten zur Veränderung des Namens sind damit noch weit vielfältiger, als sie sich schon aus den verschiedenen Schreibweisen des phonetischen Alphabets ergeben und eine der Hauptursachen für Tote Punkte der genealogischen Forschung. Zwar gab es in der Regel im 16. Jahrhundert bereits feste Familiennamen, doch nicht von so einer Festigkeit wie in unserem heutigen Sinne. Feste und erbliche Familiennamen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass ein Berufsname im Gegensatz zum tatsächlich ausgeübten Beruf der Person stehen kann, die Väter und ihre Söhne jeweils denselben Namen haben und Unterscheidungen gebraucht werden wie „der Ältere“ und „der Jüngere“. Doch sind willkürliche Namensänderungen durch Gesetz zum Beispiel in Sachsen erst 1662 verboten worden. Aber auch danach gibt es noch Veränderungen, etwa durch Eindeutschung fremd klingender Namen, durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Eheschließung, Ehescheidung, Nobilitierung, Konfessionswechsel (Übertritt aus dem Judentum), Namenverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie Schulz-Blochwitz bei zu häufigen Namen, durch Annahme von Künstlernamen und dazu noch nach wie vor schwankender Schreibweise in vielen Fällen.

Im 16. Jahrhundert (vor allem in der ersten Hälfte), weniger schon im 17. Jahrhundert und sehr selten im 18. Jahrhundert waren im mitteldeutschen Sprachraum die folgenden Änderungen verbreitet: Ein Beiname, der den Beruf (Jorge, „der Steinmetz“), die Herkunft (Hans von Pyrna; aber keinesfalls adlig!), die Wohnstätte (Hans An gen End = „Hans, der in dem Haus am Ende des Dorfes wohnt“) oder bestimmte Eigenschaften (Hans der Lange) kennzeichnete, verdrängte den bereits vorhandenen Familiennamen, besonders deutlich bei Namen wie: „Hans Sternkopf sonst Stahl genannt, der später nur noch als „Hans Stahl erschien.

Die Sitte, Menschen nach der Wohnstätte zu benennen, war im 16. Jahrhundert auch in Ostwestfalen bekannt. So findet sich u. a. der Name „Henrich tho Wevelincktorp“ (Heinrich zu Wengeringdorf), wobei das „zu“ ebenfalls keinen Adel bezeichnete.

Oft unterschätzt wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus: Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, ja sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz usw.), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein können und auch Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen können.

1875 wurden die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss.

Seit dem 5. Januar 1938 ist die Änderung des Namens durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wegen eines wichtigen Grundes wieder möglich. Siehe dazu unter Namensrecht.

Weibliche Endung

Umgangssprachlich werden vor allem im süddeutschen Sprachraum bei Frauen teilweise die Familiennamen durch Anhängen der Endung -in erweitert, zum Beispiel Bernauerin. Dieses Suffix wurde noch bis ins 18. Jahrhundert auch in amtlichen Dokumenten wie den Kirchenbüchern so eingetragen, z. B. Müller – Müllerin. Die Endung „-in“ ist heute noch im bairischen sowie als "-e" im schwäbischen Sprachraum, die Endung "-n" im vogtländischen Dialekt (die Müllern) zu hören.

Bekannte Beispiele hierfür sind die Neuberin und die Lutherin.

Herkunft der deutschen Familiennamen

Die häufigsten deutschen Familiennamen stammen von Berufsbezeichnungen ab, sogenannte Berufsnamen. Andere leiten sich ab

Berufe

Familiennamen nach Beruf, Amt und Stand: Bei dieser Namensgruppe kann man heute noch viele kulturgeschichtliche Aspekte des Mittelalters nachverfolgen, etwa die Vielfalt der amtlichen Tätigkeiten oder die starke Entfaltung des Handwerks. Viele dieser Berufe und Tätigkeiten existieren heute nicht mehr, wie etwa Riemenschneider, Sattler und Wagner.

Unter den 50 häufigsten deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit (30 Namen), schon die ersten 14 sind Berufbezeichnungen. Dazu gehören Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Oberbauer, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenradbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (Ortsvorsteher, Bürgermeister, Vollstreckungsbeamter).

Die Häufigkeit des Namens Müller zeigt beispielsweise die gesellschaftlich wichtige Rolle dieses Berufes. Zu dieser Gruppe zählen auch Namen wie Schuster oder Schmied (in allen Varianten). Manche Berufsnamen kamen nur in bestimmten geographischen Regionen auf, z. B. Rebmann, Winzer, Flößer. Diese Namen konnten nur dort entstehen, wo diese Berufe auch möglich waren, d. h. wo klimatische oder landschaftliche Bedingungen gegeben waren.

Einige Berufsnamen sind nicht unmittelbar als solche erkennbar, denn sie waren Übernamen für die eigentlich ausgeübten Berufe. Beispiele hierfür sind Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.

Vornamen des Vaters, der Mutter

Bei Familiennamen aus Rufnamen verwendet man bei der Namensgebung eine Beziehung des ersten Namensträgers zu einem anderen Menschen. Häufig handelt es sich um Patronymika (Vatersnamen) oder aber auch um Metronymika (Mutternamen). Letztere finden sich besonders dann, wenn die Mutter eine höhere Stellung oder größeren Bekanntheitsgrad hat. Beispiele sind heutige Namen wie Albrecht, Dietrich, Konrad etc., aber auch Abwandlungen, z. B. Petermann oder Peters. Aus diesen vielen unterschiedlichen Namensformen, die aus einem Rufnamen hervorgehen können, ergibt sich der heute große Umfang dieser Gruppe.

Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und sehr häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson usw.

Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Claus, Johann oder Otto). Die häufigsten deutschen Familiennamen dieser Art sind Hartmann, Werner, Herrmann, Walter, Friedrich und Günther.

Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi oder Caspari. Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes), Vick (=Friedrich) oder Bentele (von Pantaleon) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (z. B. Otten von Otto).

Eigenschaften

Familiennamen, die aus körperlichen, charakterlichen oder biographischen Auffälligkeiten einer Person gebildet sind, bezeichnet man als Übernamen.

Der Variantenreichtum an Namen in dieser Gruppe ist sehr hoch, denn die Anlässe, einer Person einen Übernamen zu geben, sind vielfältig. Hierzu zählen äußerliche Merkmale wie Aussehen, Körperbau etc. (Klein, Groß, Fuchs (Rothaariger), Dickmann, Weiß, Schwarz usw.) ebenso wie Charaktereigenschaften, Vorlieben des Namensträgers oder moralische Tugenden. Heute findet man noch treffende Namen wie Hinkefuß oder Schnabel (bildlich für eine sehr geschwätzige Person).

Namensgebend sind häufig äußerliche Merkmale wie die Körpergröße (Klein-Groß, Lang-Kurz), die Haarfarbe (Braun, Schwarz, im Rheinland Fuß für fuchsrot) oder die Haarform (Krause) und andere Körpermerkmale (Links steht für einen Linkshänder).

Ebenfalls häufig sind Charaktereigenschaften wie Kühn, Fromm, Gut, Böse, Froböss (jähzornig) und Schnabel (bildlich für eine sehr geschwätzige Person).

Auch Eigenschaften, die nicht direkt mit der Person zu tun haben, können einen Namen prägen, wie Neumann für einen Neuhinzugezogenen.

Herkunft

Bei Herkunftsnamen wird der Herkunftsort des Namensträgers zur Namensbildung hergenommen. Zu dieser Gruppe gehören Volks- und Stammesnamen, z. B. Bayer, Böhm, und Ableitungen von Länder- und Landschaftsnamen, z. B. Schweitzer, Deutschmann, Österreicher.

Häufiger sind aber Namen, die auf die Namen von Städten und Dörfern zurückgehen. Diese Namen geben aber nicht immer den tatsächlichen Herkunftsort der Person wider, sondern können auch auf eine Pilgerfahrt oder Handelsbeziehungen zurückzuführen sein. Namensbildungen mit von zur Kennzeichnung der Herkunft kommen im Mittelalter sowohl bei Adel als auch Bürgertum vor, erst ab dem 17. Jahrhundert wird dieses Merkmal als Adelsprädikat verwendet. Bewusst in der alten Weise eingesetzt werden kann diese Art der Herkunftsbezeichnung heute noch in den inoffiziellen Künstlernamen wie z. B. Hubert von Goisern.

Herkunftsnamen entstanden in der ausgehenden Zeit der Einnamigkeit, fixieren sich zu Familiennamen und verlieren später oft das „von“. Vor dem 16. Jahrhundert war die Präposition selten ein Namenszusatz des Adels, sondern wurde als Angabe der Herkunft zum Bestandteil vieler Familiennamen. Auch grundbesitzende Familien – Grundbesitz war im Mittelalter ein Privileg des Adels - gaben diesen über das Wörtchen "von" an, z. B. "von Habsburg" für die Hausherren ihrer Burg, der Habsburg (Burg). Erst mit dem allmählichen Verschwinden der Präposition in den Namen des Bürgertums im 17. Jhd. konnte sich die Funktion des Wörtchens "von" als reines Bindewort des Herkunftsnamens zum Hinweis auf das Adelsprädikat entwickeln. Allerdings existieren bis heute Herkunftsnamen mit der Präposition "von" ohne, dass diese auf eine frühere Zugehörigkeit zur Adelsschicht hinweisen.

Beispiele, die sich aus Ortsnamen, Regionennamen und anderen geographischen Namen bilden, sind: Adenauer („aus Adenau stammend“) oder Bayer („aus Bayern“).

Diese Namen entstanden in einer Zeit, in der sich eine starke Binnenwanderung vollzog und die Landbevölkerung in die auflebenden Städte zog. Zugezogene wurden oft nach ihrer Heimat benannt (Bsp.: Peter [aus] Mecklenburg, Klaus [aus] Brandenburg). Dabei entstanden Herkunftsnamen nach Völkern oder Ländern (Unger[mann] ,der Ungar'), nach Stämmen (Bayer), nach Regionen (Bergsträßer), und nach Orten (Basler). Die häufigsten Herkunftsnamen sind: Frank(e) (aus Franken), Böhm (aus Böhmen), Pohl (aus Polen oder Beziehung zu Polen, aber auch Orts- und Wohnstättenname).

Die «-er»-Bildung ist typisch oberdeutsch. Insbesondere die aus Ortsnamen entstandenen Familiennamen tragen aber auch häufig die Namensendungen der Orte denen sie entlehnt sind wie: -bach, -berg, -burg, -dorf, -feld, -hagen, -hausen, -stein, -thal, -wald (Bsp.: Lindenberg, Frankenstein, Grünewald) und die sich auf ursprünglich slawische Ortsgründungen beziehende Namensendung -ow bzw. eingedeutscht -au. In diese Kategorie gehören auch die eigentlichen, echten Adelsnamen.

Wohnstätte

Wohnstättennamen geben an, aus welchem Ort die Person oder die Familie ursprünglich stammt oder längere Zeit gewohnt hatte. Die Namen gehen auf die Lage des Wohnsitzes oder auf Besonderheiten des Hauses oder Hofes einer Person zurück. Auch landwirtschaftliche Merkmale wurden zur Bildung der Namen benutzt, z. B. Ebener/Ebner, Bergmann/Berger, Sonnleitner, Busch oder Wieser/Wiesner/Wiesmann. Ursprünglich wurden diesen Beinamen Präpositionen und Artikel beigefügt (z. B. C. an dem Wege), in manchen Familiennamen lässt sich dies noch erkennen, z. B. Amthor, Zumbühl. Überwiegend sind heute aber Namen, in denen diese Bildungsformen nicht mehr enthalten sind.

Zu den häufigsten Wohnstättennamen zählen: Becker (am Bach wohnend, auch Berufsbezeichnung), Berger, Roth, Beck, Stein, Horn, Busch und Bergmann (auch Berufsbezeichnung).

Hofnamen oder Wohnstättennamen lassen sich einem ganz bestimmten Bauernhof oder einem bestimmten Wohnplatz zuordnen. Mit der Übernahme als Eigentümer oder Pächter war der frühere Familienname nicht mehr gebräuchlich, der neue Wohnsitzname wurde Familienname. 1828 wurde die Annahme des Hofnamens in Westfalen untersagt.

Eine genaue Zuordnung zu einem bestimmten Ort oder einer Region allein anhand eines bestimmten Herkunftsnamens ist allerdings nicht immer möglich, da häufig mehrere Orte mit gleicher Bezeichnung existieren. Den Herkunftsnamen als solchen zu erfassen ist ebenfalls nicht immer eindeutig, weil eine Trennung von Herkunftsnamen und Wohnstättennamen oft schwierig ist (Heinz von Bühl und H. am Bühl ,Hügel' werden zu H. Bühl). Auch lautliche Differenzen erschweren eine genaue Festlegung (bsp.: Abweichung von der heutigen Form, bausissin - bautzen).

Humanistennamen

In der frühen Neuzeit benutzten Gelehrte häufig latinisierte Formen ihres Familiennamens, damit man im lateinischen Schriftverkehr die Namen deklinieren konnte. Manchmal wurde dazu der deutsche Name übersetzt (Sagittarius aus Schütz, Praetorius bzw. Scultetus aus Schulz oder Schultheiß, Agricola aus Bauer, Mercator aus Kaufmann), manchmal wurde nur eine lateinische Endung angehängt (Schwarzbegius oder Nicolaus Copernicus von „Koppernigk“). Auch Übersetzungen unter Verwendung des Geburtsortes kamen vor (Regiomontanus für Königsberger). In manchen Familien blieb die lateinische Form bis heute als Familienname erhalten. Seltener wurden auch gräzisierte Namen benutzt; das berühmteste Beispiel ist Melanchthon („Schwartzerdt“). Auch der Pastor Joachim Neumann änderte seinen Namen in Joachim Neander, nach ihm wurde dann das Neandertal und folglich auch der Urmensch Neandertaler benannt.

Tiernamen

Nicht alle Familiennamen lassen sich eindeutig erklären. Tiernamen können zum Beispiel auf Eigenschaften hinweisen, aber auch auf ausgeübte Tätigkeiten oder können gar Herkunftsnamen nach einem Haus sein, an das statt einer Hausnummer ein Tierbild gemalt war (Hausname). Häufig vorkommende Tiernamen sind Fuchs, Wolf, Luchs.

Herkunft aus anderen Sprachräumen

Slawische Herkunft

Zahlreiche deutsche Familiennamen slawischen Ursprungs finden sich vor allem im Meißnerisch-obersächsischen, brandenburgischen und schlesischen Familiennamenbestand, vor allem solche sorbischer Herkunft. Beispiele: Hannak, Hanika, Horak, Nowak, Noack, Krahl und Kroll, Kralik usw.

Slawische Familiennamen sind auch Zeugnisse für Zuwanderer aus Polen, die in Deutschland von Ende des 19. Jahrhunderts an bis Anfang des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet Arbeit fanden. Beispiele sind Juskowiak, Szepan, Kuzorra oder Sobotka, bekannte Fußballspieler des FC Schalke 04 in den Jahren um 1930. Heutzutage werden diese meist "falsch" ausgesprochen und geschrieben, vor allem da auf Sonderzeichen verzichtet wird.

Französische Herkunft

Um das Jahr 1680 flüchteten 44.000 bis 50.000 französische Protestanten, die Hugenotten, vor politischer und religiöser Verfolgung nach Deutschland. Sie erhielten von protestantischen Fürsten Asyl und wurden in verschiedenen Gegenden angesiedelt, wo sie sich in der Folge immer stärker assimilierten. Die Familiennamen der Hugenotten konnten sich zum Teil erhalten. Ähnlich wie die slawischen Namen haben sie sich zum Teil stark verändert, sodass der französische Ursprung nicht immer nachvollziehbar ist. Beispiele: Maizière, Wibeau, Dumont, Mangin/Mengin, Gorenflo oder Sarrazin. Französische Familiennamen finden sich infolge von Zuwanderung aus Lothringen und der Wallonie daneben häufiger im Saarland und im Raum Trier, Beispiele: Lafontaine, Villeroy, Boch.

Baltische Herkunft

Familiennamen auf -eit gehen meist auf litauische Namen zurück. Vorfahren von Trägern dieses Namens stammen häufig aus dem Grenzgebiet von Ostpreußen und Litauen (z. B. aus dem Memelland). Beispiele: Wowereit, Karusseit, Willumeit, Bertuleit usw.

Jüdische Herkunft

siehe: Jüdischer Familienname

Weitere nichtdeutscher Herkunft

Durch die Einwanderung von Gastarbeitern in die Bundesrepublik seit den 50er Jahren sind auch italienische, spanische, jugoslawische, griechische, portugiesische und insbesondere türkische und kurdische Familiennamen in Deutschland verbreitet.

Durch Gastarbeiter in der DDR, und Flüchtlinge während des Vietnamkriegs sind auch vietnamesische Namen, speziell Nguyen, in Deutschland vertreten.

Adelstitel

Die nach dem Ersten Weltkrieg im republikanischen Deutschen Reich abgeschafften Adelstitel werden seither als Bestandteil des Familiennamens geführt. Der vormalige Titel wird demnach nicht dem Vornamen vorangestellt, sondern erscheint hinter dem Vornamen, z. B. Carl Prinz zu Wied. In Österreich wurden die Adelstitel 1919 durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben und das Führen der Titel sowohl im öffentlichen als auch im rein gesellschaftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

Schreib- und Lautvarianten

In den einzelnen deutschen Sprachräumen gibt es vielfältige Schreibvarianten von Familiennamen und oft auch mehrere Lautvarianten nebeneinander. Weitgehend bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es eine traditionell gefestigte, aber nur in begrenztem Umfang eine generelle, überregionale, zum Teil aber noch nicht einmal lokale Regelung der Schreibung. Die vom jeweiligen Schreiber gewählte Form der schriftlichen Fixierung war zwar nicht völlig willkürlich, jedoch sind bei der Wiedergabe bestimmter Laute und Lautverbindungen Toleranzen nachzuweisen.

Bei der schriftlichen Fixierung der Familiennamen wurden die in den einzelnen Sprachräumen gebräuchlichen, im gesamten deutschen Sprachgebiet aufgrund der mundartlichen und umgangssprachlichen Verhältnisse sehr vielfältigen Lautvarianten aufgezeichnet.

Bei den aus fremden Sprachen zu uns gekommenen Familiennamen musste eine mehr oder weniger sachgerechte Anpassung an das deutsche Phonem- und Graphemsystem vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung der Familiennamen und die Herausbildung einer endgültigen, dann nicht mehr veränderbaren Schriftform erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten, so dass mehrere Stufen der lautlichen Entwicklung und auch der schriftlichen Wiedergabe dieser Entwicklung einwirkten.

Rechtliche Grundlagen

Näheres siehe unter: Namensrecht

Als „Familienname“ im juristischen Sinn wird in Deutschland lediglich der „Nachname“ einer Person bezeichnet. Dieser individuelle Nachname kann vollkommen anders sein als der Nachname der Herkunftsfamilie, der Nachname des Ehegatten oder der Nachname der Kinder. Mit dem Begriff „Ehename“ definiert der Gesetzgeber in § 1355 BGB jenen Nachnamen, den Eltern ihren Kindern geben wollen. Anders gesagt: „Familienname“ ist der eigene Nachname, „Ehename“ der Nachname der Kinder.

Die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen werden in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Deutsche (Ethnie) angewendet. Bundesdeutsche Behörden und Gerichte wenden auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört oder ihm entstammt. Soweit bundesdeutsche Vorschriften anzuwenden sind, erfolgt die Namensvergabe durch:

  1. Geburt
  2. Adoption
  3. durch Neubestimmung bei einem Minderjährigen innerhalb enger Grenzen (z. B. bei Sorgerechtsänderungen)
  4. Eheschließung und Ehescheidung

Der Träger eines Namens kann einem Unbefugten die Verwendung seines Namens untersagen und ihn bei Besorgnis weiterer unbefugter Verwendung auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt, wenn dem Berechtigten die Berechtigung, den Namen zu führen, bestritten wird. Des Weiteren kann der Namensinhaber Schadenersatz verlangen, soweit ihm durch die unbefugte Verwendung ein Schaden entstanden ist. Der Nichtberechtigte hat dasjenige, was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat, dem Berechtigten herauszugeben. Diese Ansprüche spielen bei Namen, die in der Werbung verwendet werden (jemand lässt ohne Zustimmung von Boris Becker Kleidungsstücke mit diesem Namensaufdruck erzeugen), oder bei der Vergabe von Domainadressen (jemand meldet eine Domainadresse unter seinem oder unter einem fremden Namen an, der eine notorisch bekannte Firma ist, näheres siehe: Domainnamensrecht) immer wieder eine Rolle.

Öffentlich-rechtlich kann eine Namensänderung aus wichtigem Grund erfolgen.

Siehe auch

Literatur

Nachnamenlexika, deutsch allgemein:

  • Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon. 16. Auflage. Suhrkamp, 1972, ISBN 3-518-36565-7 (Suhrkamp-Taschenbuch 65).
  • Alfred Bähnisch: Die Deutschen Personennamen. Teubner, Leipzig 1910 (Aus Natur und Geisteswelt 296).
  • Josef Karlmann Brechenmacher: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Familiennamen. 2. von Grund auf neugearbeitete Auflage der „Deutschen Sippennamen“. Starke, Limburg a. d. Lahn 1986, ISBN 3-7980-0355-6.
  • Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. Duden, Mannheim u. a. 2000, ISBN 3-411-70851-4 (2. völlig neu bearbeitete Auflage. ebenda 2005, ISBN 3-411-70852-2).
  • Heintze-Cascorbi: Die Deutschen Familiennamen. Geschichtlich, geographisch, sprachlich. 7. sehr verbesserte und vermehrte Auflage. Buchhandlung des Waisenhauses, Berlin 1933 (3. Nachdruck. Olms, Hildesheim u. a. 2004, ISBN 3-487-10832-1).
  • Horst Naumann: Das große Buch der Familiennamen. Alter, Herkunft, Bedeutung. Bassermann, Niedernhausen 1999, ISBN 3-8094-0729-1 (Auch: Lizenzausgabe. Weltbild, Augsburg 2005, ISBN 3-8289-1955-3).
  • Ernst Schwarz: Deutsche Namenforschung. Band 1: Ruf- und Familiennamen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1949.
  • Jürgen Udolph, Sebastian Fitzek: Professor Udolphs Buch der Namen. Woher sie kommen – was sie bedeuten. Bertelsmann, München 2005, ISBN 3-570-00879-7.

Lexika, deutsch regional:

  • Maria Hornung: Lexikon österreichischer Familiennamen. öbv und hpt, Wien 2002, ISBN 3-209-03791-4.
  • Max Mechow: Deutsche Familiennamen preussischer Herkunft. 2. Auflage. Tolkemita, Dieburg 1991 (Tolkemita-Texte. 36, ZDB-ID 228934-9).
  • Schweizerischer Verband der Zivilbeamten (Hrsg.): Familiennamenbuch der Schweiz. Bd. 1–4, Polygraphischer Verlag, Zürich 1968–1970.
  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1925 (Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung auf dem Gebiet der indogermanischen Sprachen. Ergänzungsheft 2, ZDB-ID 545165-6), (2. unveränderte Auflage. Unveränderter Nachdruck. ebenda 1974, ISBN 3-525-27302-9).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Familienname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise


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