Deutscher Adel

Deutscher Adel

Der deutsche Adel ist der Adel, der auf dem Gebiet Deutschlands bis zur Aufhebung der Vor- und Nachteile des Standes im Jahre 1919 Herrschaft ausübte.[A 1] Die Archäologie kennt Zeugnisse adeligen Lebens (z. B. aus der Eisenzeit ca. 500 v. Chr.) vor allem durch Grabfunde und Reste ehemaliger Villen und Burgen.[1] Die erste schriftliche Überlieferung eines germanischen Adels findet sich in der Germania des Tacitus aus dem Jahre 98 n. Chr.[2][A 2] Der Herrschaftsanspruch des Adels gründete sich unter anderem auf Leistung, Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht. Ab dem 11./12. Jahrhundert war der Adel im rechtlich-sozialen Sinne ständisch organisiert.[3] Bürgerliche konnten ab dem 14. Jahrhundert durch Nobilitierung in den Adel aufsteigen. Der deutsche Adel ist im Vergleich zum Adel anderer europäischer Länder sehr heterogen. Eine einzige „Nationale Adelsgeschichte” ist daher, so Conze und Wienfort, nicht möglich.[A 3] Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Reichsverfassung die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben.[4] Bis heute stellt der Adel in Deutschland dennoch mitunter eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensformen, Umgangsweisen und differenziertem Standesethos dar.[A 4][5][A 5]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Entstehung

Die ältesten Nachrichten über einen Adel im Gebiet des heutigen Deutschlands finden sich in der 98 n. Chr. in Rom erschienenen Germania des Tacitus. Er berichtet von Königen (reges), Herzögen (duces, im Sinne von Heerführern), Fürsten (principes) und deren comites. Letztere Bezeichnung wurde ab dem Frühmittelalter für die Grafen benutzt, meint bei Tacitus aber ein adeliges Gefolge. Innerhalb des Gefolges gab es Rangstufen, deren Bezeichnungen Tacitus nicht mitteilt, zumal sie im Belieben des jeweiligen Fürsten standen. Eine besonders vornehme Herkunft sicherte selbst sehr jungen Männern einen hohen Rang innerhalb des Gefolges (cap. 13). Ebenso wurden die Könige der Stämme, bei denen es Könige gab, wegen ihres Adels, die Heerführer aber wegen ihrer Tüchtigkeit gewählt (cap. 7). Dieses System wird, als Tacitus es beschrieb, schon Jahrhunderte alt gewesen sein. Es hat sich bis in das Mittelalter hinein mit seinem Lehnswesen im Prinzip nicht geändert.

Der fränkische Abt Nithard, ein Enkel Karls des Großen, schreibt 842 im IV. Buch, cap. 2 seiner Geschichte, dass die Sachsen in drei Stände geteilt sind, wobei sie den ersten Stand in ihrer Sprache edhilingui nennen, was Nithard mit dem lateinischen nobiles gleichsetzt. Diese Edelinge hatte den Anspruch auf ein dreifaches Wergeld, mussten aber nach den Normen der fränkischen Sieger auch Verstöße mit dreifacher Buße sühnen. 967/68 berichtet der Mönch Widukind von Corvey in seiner Res gestae Saxonicae von der Stammessage der Sachsen. Er berichtet von Heerführern (duces), die jeweils 1000 Mann befehligten, wobei 100 davon als Gefolge und Leibgarde dienten, und Fürsten (principes), die jeweils den drei sächsischen Teilstämmen Westfalen, Engern und Ostfalen vorstanden. Ihr Vorrang beschränkte sich nach Widukinds Angaben im Wesentlichen auf kriegerische Auseinandersetzungen, wobei, wenn der ganze Sachsenstamm sich gegen einen Feind vereinigte, das Kommando angeblich unter ihnen ausgelost wurde. Letzteres erscheint im Hinblick auf die gegenteilige Nachricht bei Tacitus zweifelhaft, könnte aber durch Vorstellungen vom Kriegsheil des mit Hilfe der Götter Ausgelosten bedingt gewesen sein.

In Bayern gab es früher als in Sachsen ein Stammesherzogtum. Nach der Lex Baiuvariorum, angeblich im 6. und 7. Jahrhundert durch merowingische Könige erlassen, hatten die Agilolfinger einen Erbanspruch auf die Herzogswürde. 788 wurde Tassilo III. als letzter Herzog dieser Sippe gestürzt. Zu dieser Zeit unterschied man ähnlich wie in Sachsen zwischen nobiles et liberi et servi. Die Angehörigen der Adelssippen Huosi, Trozza, Fagana, Hahilinga und Anniona wurden in der Lex Baiuvariorum ebenfalls besonders privilegiert; ihre Spur verliert sich aber im Frühmittelalter.

Frühmittelalter

Die Edelfreien (auch Hochfreie) waren rechtlich gleichgestellt, so dass sie ohne Standesminderung untereinander heiraten und jeder von ihnen alle Würden bekleiden konnte. Ob das der sozialen Wirklichkeit entsprach, sei dahingestellt. Als Karl der Große durch die Eroberung von Sachsen das fränkische Grafensystem auf ganz Deutschland ausbreitete, begannen sich durch die Übertragung von Aufgaben und die Belehnung mit Grafschaften oder Marken der hohe Adel und die späteren Adelsränge zu bilden. Heerführer wurden in den Quellen dux oder legatus, Markgrafen legatus, preses oder später marchio und Grafen comes genannt. Die Grafen wurden mit dem Königsbann belehnt und leiteten das Königsgericht in dessen Namen, während den Markgrafen darüber hinausgehende Befugnisse zustanden. Erst langsam bildete sich unter dem Einfluss des Christentums das adelige Ideal des Ritters (miles) aus. Adelige Familien leisteten danach durch ihre Teilnahme an der Regierung, durch die Gründung von Städten, die Förderung bzw. Stiftung von Klöstern oder Domschulen dauerhafte Beiträge zur Kultur des Mittelalters.

Lehnswesen

Der Stand der Edelfreien bekam durch das Lehnswesen eine rechtliche und soziale Gliederung. Die Anfänge des Lehnswesen werden in der germanischen Gefolgschaft zu suchen sein. Während der König ursprünglich beim Tod, aber auch bei Unfähigkeit des Amtsinhabers dessen Grafschaft frei vergeben konnte, entstand im 11. Jahrhundert ein Erbanspruch des jeweils ältesten Sohnes auf das väterliche Lehen. Hieraus entwickelte sich der Reichsfürstenstand, der sein sogenanntes Fahnenlehen direkt vom König erhielt. Teile der Fahnenlehen, aber auch Allodialgut der Reichsfürsten wurden von ihnen wiederum zu Lehen an Grafen und andere Edelfreie ausgegeben, die nach dem gleichen Prinzip weiter verfuhren. So entstand eine Lehnspyramide, deren Stufen als Heerschilde bezeichnet wurden. Wer von einem, der mit ihm auf der gleichen Stufe der Heerschildordnung stand, ein Lehen nahm, verlor zwar nicht seinen edelfreien Stand nach dem Landrecht, minderte aber seinen Heerschild. Letztere Regelung erwies sich für die weltlichen Reichsfürsten als ein Problem, als es ab dem 11. Jahrhundert immer mehr geistlichen Reichsfürsten (Erzbischöfen, Bischöfen sowie Äbten und Äbtissinnen von reichsunmittelbaren Klöstern und Stiften) gelang, für ihre Kirchen ehemals reichsunmittelbare Grafschaften oder Herzogtümer bzw. wesentliche Bestandteile solcher zu erhalten. Die weltlichen Reichsfürsten mussten sich mit diesen Lehen nunmehr von den geistlichen Fürsten statt vom König belehnen lassen, wodurch sie vom zweiten in den dritten Heerschild gerieten. Soweit ein Fürst niemand lehnspflichtig war, sondern nur Allodialgut besaß, wurde er in den Überlieferung als ein Fürst besonderer Freiheit genannt. Nach der Überlieferung der Welfen war ihr Ahnherr ein Fürst besonderer Freiheit, was vermutlich nur im Frühmittelalter vorkam.

Aus den Edelfreien des dritten und vierten Heerschilds entstanden im Spätmittelalter und in der Neuzeit die Landesfürsten und die späteren Standesherren.

Ministerialität

Ursprünglich Unfreie verwalteten im Auftrage ihres jeweiligen Herrn dessen Wirtschaftshöfe, zogen von den abhängigen Bauern die Abgaben ein, leisteten Kriegsdienste, verwalteten Burgen und im Einzelfall ganze Grafschaften. Aus dieser Oberschicht der Unfreien bildete sich die Dienstmannschaft des Reiches und der Reichsfürsten, bis im Hochmittelalter selbst kleine Grafen oder Klöster eigene Ministeriale hatten.

Die soziale Stellung der Ministerialität verstärkte sich, als kleinere Edelfreie ihren Stand aufgaben, um in die Dienstmannschaft eines Reichsfürsten einzutreten. Teilweise mussten sie ihr Allodialgut als Folge einer für sie unglücklich verlaufenen Fehde übergeben, um es als Dienstlehen zurückzuerhalten. Oder sie verbesserten ihre wirtschaftliche Lage, indem sie eine neue Burg als Lehen erhielten. Dabei gab es Vereinbarungen, dass sie und oder ihre Nachkommen persönlich frei blieben. Außerdem gelang es den unfreien Ministerialen im Rahmen der militärischen Aufgaben, die Ritterwürde zu erlangen, so dass letztlich sich aus ihnen der Ritterstand bildete. Vereinzelt gelang ihnen der soziale Aufstieg. Das früheste bekannte Beispiel ist Friedrich von Stade, welcher um 1095 von den Markgrafen der Nordmark, den sogenannten Udonen, mit der Verwaltung ihrer alten Grafschaft Stade beauftragt worden war. Er verbündete sich mit dem sächsischen Herzog und späteren König bzw. Kaiser Lothar III. gegen seine Herrn, erkaufte sich die Freilassung und vermutlich auch die Nobilitierung, um schließlich durch Erzbischof Adalbero von Hamburg-Bremen selbst mit der Grafschaft Stade belehnt zu werden.

Weil durch den König häufig Erzbischöfe und Bischöfe von außerhalb ihrer Diözese eingesetzt wurden, um die Vormacht des örtlichen Adels zu brechen, waren diese im besonderen Maße auf die Loyalität der Dienstmannschaft ihres Hochstifts angewiesen. Das führte zu einer rechtlichen Stärkung der Ministerialität, die in ein eigenes Recht mündete, nach welchem über Verfehlungen und sonstige Streitigkeiten in einem Hof- oder Lehnsgericht unter Mitwirkung ihrer Standesangehörigen entschieden wurde. Ähnliche Entwicklungen zeigten sich in den weltlichen Fürstentümern. Während der Sachsenspiegel um 1235 noch davon ausging, dass Ministeriale Unfreie seien, die von ihren Fürsten beliebig verschenkt und vertauscht werden konnten, versuchte Johannes von Buch in seiner Glosse zum Sachsenspiegel etwa 100 Jahre später zu begründen, dass ein Ritter, auch wenn er ein Dienstlehen hatte, damit nicht automatisch unfrei sei. Allerdings gab es auch für Johannes von Buch noch unfreie Ministerialen.

Hauptartikel: Ministeriale

Spätmittelalter und Beginn der Neuzeit

Regional unterschiedlich, entwickelte sich im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit aus der Ritterschaft vieler – aber nicht aller – reichsunmittelbaren geistlichen und weltlichen Herrschaften ein eigener Stand, dessen Mitglieder nicht mehr Eigentum des Landesherrn waren, sondern mit denen er über Kriegsdienste und Steuern verhandeln musste.

Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland in der Zeit Kaiser Karls IV. durch die Erhebung von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt.

In Deutschland war die Nobilitierung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, also bis 1806, ein Vorrecht des Kaisers. Allerdings erlangten im Laufe der Zeit auch einige der Territorialfürsten dieses Recht:

Seit 1806 konnten die Fürsten der deutschen Rheinbundstaaten und nach 1815 alle deutschen Landesfürsten Standeserhebungen vornehmen. Dies blieb auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 so. Von Anfang an gab es aber innerhalb des Adels Rangstreitigkeiten, die ab dem Spätmittelalter zu Adelsproben für die Ritterbürtigkeit bzw. Ebenbürtigkeit, sogar zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten wie dem Erbmännerstreit, führten. Bis in die heutige Zeit wird daher innerhalb des Adels zwischen altem Adel bzw. Uradel und späterem Briefadel unterschieden.

Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik

In Deutschland wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 auf Antrag des Fürsten Christian Kraft zu Hohenlohe-Öhringen dem Geheimrat Kurt von Kleefeld verliehen. Zu diesem Zeitpunkt war Kaiser Wilhelm II. bereits in die Niederlande geflohen. Die Ausrufung der Weimarer Republik im November 1918 und die Abdankung des Kaisers am 28. November 1918 beendeten das Zeitalter der Monarchie in Deutschland.

Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 WRV[6]). Alle Bürger wurden vor dem Gesetz gleichgestellt, Männer und Frauen erhielten grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes wurden aufgehoben, Adelsbezeichnungen galten nur noch als Teil des Namens und durften nicht mehr verliehen werden, Titel durften nur noch verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen. Damit wurde der Adel als bevorrechtiger Stand abgeschafft, auch wenn sich in der verfassunggebenden Versammlung am 15. Juli 1919 eine Mehrheit nicht für die weitergehende Formulierung in Artikel 109 „Der Adel ist abgeschafft.“ entscheiden konnte und diese abgelehnt wurde.[7]

Die verfassunggebende preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens.[8] Mit diesem „Adelsgesetz“, das andere Länder des Deutschen Reiches in ähnlicher Form übernahmen, wurde der Adel rechtlich als privilegierte gesellschaftliche Gruppe in Deutschland abgeschafft. Weiterhin bestimmte dieses Gesetz, dass als der Name der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also z. B. Prinz statt Fürst, Herzog statt König). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens, wobei nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. „Carl Herzog von Württemberg, Diane Herzogin von Württemberg“).[9] Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich auf Lebzeit beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser.

Adel und Nationalsozialismus

Zwischen Hoffnung auf nationales Wiedererstarken und der Ablehnung des Nationalsozialismus

Der Adel stellt keine homogene Gruppe dar und deshalb finden sich Angehörige des historischen deutschen Adels auf der Seite der begeisterten Unterstützer des Nationalsozialismus ebenso wie auf der Seite des offenen Widerstandes. Zwar war die völkisch bis rassistisch geprägte Deutsche Adelsgenossenschaft die größte Vereinigung deutscher Adeliger im Deutschen Reich, sie repräsentierte aber nicht alle deutschen Adeligen. Aufgrund einer überwiegend religiösen und politisch konservativen Grundhaltung standen viele Adelige der neuen Bewegung des Nationalsozialismus skeptisch gegenüber. Bei süddeutschen, insbesondere bayerischen Adeligen traf der Nationalsozialismus meist auf Ablehnung.[10] Andererseits bediente sich der Nationalsozialismus auch konservativer Begriffe und fand so viele adelige Anhänger. Zudem war die von den Nationalsozialisten betriebene Rassenideologie des „reinen Stammbaums“ (Ariernachweis) dem heute noch angewandten „Nachweisprinzip des Adels“ (Adelsprobe, Adelsrecht) entlehnt. Heinrich Himmler beispielsweise beabsichtigte mit seiner Lebensborn-Organisation die Heranziehung des „Adels der Zukunft“.[11] Die Deutsche Adelsgenossenschaft - deren Prüfstelle für Abstammungsfragen noch heute im sogenannten Deutschen Adelsrechtsausschuss besteht - hatte bereits 1918 den Ariernachweis eingeführt. Adelige wie Karl Freiherr von Hirsch, der später im Konzentrationslager Theresienstadt umkam, waren damit aus dem Verband des deutschen Adels ausgeschlossen worden. Viele führende Rassentheoretiker waren Angehörige des Adels, so etwa Max von Gruber, Otmar Freiherr von Verschuer, Karl von Behr und besonders Egon Freiherr von Eickstedt (nach seiner „rassendiagnostischen Formel“ wurden die Nürnberger Gesetze angewandt). Welche Wirkung die Ideologie des Herrenmenschtums von Arthur de Gobineau auf so manche deutsche Adelige hatte, kann nur vermutet werden. Als Beispiel der aktiv am Regime beteiligten Adeligen mit einer solchen Gesinnung sei Franz Pfeffer von Salomon genannt. Auf der anderen Seite lehnten viele Adelige trotz Befürwortung von paternalistischem sozialem Engagement die egalitäre Seite des Nationalsozialismus und auch die proletischen Schlägertrupps der SA ab.

Zur Situation des österreichischen Adels in dieser Zeit, siehe Österreichs Adel und der Nationalsozialismus.

Weimarer Republik: Versuche, Nazis von der Macht fernzuhalten oder sie nur einzubinden

Von der Mehrheit des deutschen Adels wurde die Weimarer Republik abgelehnt. Der Adel unterstützte weiterhin die konservativen deutschnationalen Strömungen in der Gesellschaft. Nach der Niederschlagung des Hitler-Ludendorf-Putsches nutzte der deutsch-nationale Hans von Seeckt etwa seine Amtsmacht um sowohl die KPD als auch die NSDAP zu verbieten. Zu den ersten Förderern Adolf Hitlers gehörte bereits ab 1922 der frühere Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha. Später machten Organisationen wie die Harzburger Front von Alfred Hugenberg mit Unterstützung von Reichswehrgeneral a. D. Hans von Seeckt und dem Kaisersohn und SA-Gruppenführer August Wilhelm Prinz von Preußen in Deutschland Adolf Hitler ab 1931 in den konservativen deutschnationalen Kreisen salonfähig, dies gilt als großer Schritt zur späteren Machtergreifung. Reichspräsident Paul von Hindenburg sah auf die Nationalsozialisten und Hitler herab und versuchte zunächst, sie von der Macht fernzuhalten. Als die NSDAP und die KPD die Mehrheiten im Reichstag seit 1932 dominierten, erwogen die Reichskanzler der Präsidialkabinette Franz von Papen und Kurt von Schleicher mit Hilfe der Reichswehr eine Machtergreifung dieser Parteien zu verhindern. Die einzige Alternative schien eine Einbindung der Nationalsozialisten in eine von der DNVP dominierte Regierung. Eine Vizekanzlerschaft lehnte Hitler ab, und die Spaltung der NSDAP scheiterte. In dieser kritischen Phase der Partei schrieb Hitlers Propagandachef Goebbels in sein Tagebuch:

„Spät nachts entwickelt der Führer noch im Kaiserhof seine Gedanken über den Adel. Auch hier wie immer originell und einfallsreich. Der Adel hat nur dann einen Sinn, wenn er nicht nur auf Vorrechten, sondern auch auf Vorpflichten beruht. Fordern, aber nicht leisten, das gilt nicht.“

Joseph Goebbels: Tagebücher, 10. September 1932[12]

Stephan Malinowski hat indes darauf hingewiesen, dass viele Mitglieder der ehemals adeligen Familien oft schon vor der Machtergreifung Mitglieder der NSDAP waren (er betont auch, dass es signifikant mehr Parteimitglieder als später Widerstandskämpfer gab). Ein Sample von 312 Familien des Adels führte zu 3.592 erfassten adeligen Parteimitgliedern.[13]

Die Kamarilla (Otto Meißner, Oskar von Hindenburg, Elard von Oldenburg-Januschau, Franz von Papen, Kurt von Schleicher, Alfred Hugenberg und bedingt auch August von Mackensen) um Paul von Hindenburg trieb nun zur Unterstützung einer national ausgerichteten Regierung die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler voran. Zu Anfang hofften Hindenburg und Teile des ehemaligen Adels, so den Nationalsozialismus unter Kontrolle zu bringen. An der Regierung waren demgemäß nur zwei nationalsozialistische Minister beteiligt. Zu Beginn der Machtergreifung stützte sich Adolf Hitler auf die noch immer zahlreichen Offiziere des Adels in der Reichswehr (General Werner von Blomberg von 1933 bis 1938 Reichswehrminister bzw. seit 1935 Reichskriegsminister und 1936 der erste Generalfeldmarschall der Wehrmacht). Allerdings gab es schon früh Spannungen mit der nicht vollkommen gleichgeschalteten Wehrmacht und ihren Offizieren, die oft aus Adelsfamilien stammten.

Gleichschaltung der Wehrmacht und Verfolgung kritischer Offiziere

1934 wurden etwa der ehemalige Reichskanzler und General Kurt von Schleicher sowie der General Ferdinand von Bredow im Rahmen nationalsozialistischer ‘Säuberungen’ nach dem Röhm-Putsch umgebracht. Dabei wurden auch die SA-Führer Peter von Heydebreck und Hans Erwin von Spreti-Weilbach getötet sowie aus der Umgebung Papens Herbert von Bose. Mit der Ermordung des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Gustav Ritter von Kahr im KZ Dachau begannen damals auch Verfolgungen von Adeligen aus Politik und Kirche. Der greise Generalfeldmarschall August von Mackensen und der Freund Schleichers, Generaloberst z. V. Kurt von Hammerstein-Equord versuchten während der Mordtage vergeblich Hindenburg zu erreichen. Darauf hofften sie durch eine Denkschrift den Reichspräsidenten aufzuklären. Die Schrift trug zwar zu einer kritischen Haltung des Offizierskorps bei, dessen Angehörige überwiegend eine Untersuchung wollten, sie erreichte Hindenburg aber nie.

In der Blomberg-Fritsch-Krise 1938 gelang es Hitler im Rahmen teilweise konstruierter Affären den Oberbefehlshaber des Heeres Werner von Fritsch und Kriegsminister Werner von Blomberg abzusetzen, die gewagt hatten, gegen seine aggressive Außenpolitik Einspruch zu erheben. 1938 wurde der Diplomat und Attaché Papens Wilhelm Freiherr von Ketteler ermordet. 1938 bildete sich bereits ein Widerstandskreis im Amt Ausland/Abwehr der für den Fall einer Mobilmachung Komandeure für Staatstreichspläne in Berlin gewinnen konnte (Erwin von Witzleben, Walter Graf von Brockdorff-Ahlefeldt, Paul von Hase, Wolf Heinrich Graf von Helldorf, Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg). Auch der neu ausgewählte und vermeintlich regimetreue Nachfolger als Oberbefehlershaber des Heeres Walther von Brauchitsch scheint zwischenzeitlich ebenfalls in die Verschwörungspläne eingeweiht gewesen zu sein, nahm dann aber von diesen Abstand. Auch er deckte diese Pläne nicht auf. Nach dem Münchner Konferenz wurde den Plänen der Boden entzogen.

Widerstandskreise

Adelige spielten eine führende Rolle beim geistig-politischen Widerstand, darunter insbesondere Offiziere in der Wehrmacht (siehe oben und siehe unten etwa beim 20. Juli). Sie übernahmen aber auch innerhalb kirchlicher, völkischer und bürgerlicher Widerstandskreise die Führung.

Auf katholischer Seite hielt der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen bereits ab 1934 seine weit verbreiteten Predigten gegen die Nazi-Ideologie und später gegen die Euthanasie. Ihn unterstützte darin ab 1941 der Berliner Bischof Konrad Graf von Preysing. 1944 wurden als katholische Staatsbeamte z. B. Ferdinand Freiherr von Lüninck und Nikolaus Christoph von Halem vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und erhängt. Das gleiche Schicksal erlitt auch der Diplomat Ulrich von Hassell, obwohl er nicht zum engeren Kreis des Widerstands gehörte.

Zum Widerstand der Bekennende Kirche zählten Adelige wie Friedrich von Bodelschwingh, Constantin von Dietze, Anni von Gottberg, Ewald von Kleist-Schmenzin, Ruth von Kleist-Retzow, Stephanie von Mackensen, Friedrich von Rabenau, Hans von Soden, Elisabeth von Thadden und Reinhold von Thadden-Trieglaff.

Im Freiburger Kreis, mit ökomenisch-ordoliberalen Vorstellungen, spielte neben R. Eucken der Volkswirt Constantin von Dietze eine besondere Rolle (vgl. auch die Vorgängerorganisation 'Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath'). Die Richtung lehnte sowohl Zentralvervaltungswirtschaft als auch Laissez-faire Kapitalimus ab und leistete Vorarbeiten für die in der Bundesrepublik später entwickelte soziale Marktwirtschaft.

Der sogenannte Jordan-Kreis (auch Jordan-Harlem Gruppe) geriet aufgrund einer konservativen Gesinnung in den Widerstand zum Nationalsozialismus. Siehe insbesondere Carl von Jordans, Nikolaus Christoph von Halem, Wilhelm Freiherr von Ketteler und Hans Graf von Lehndorff.

Im von liberalen und konservativen Eliten getragenen Solf-Kreis mit Verbindungen zum Auswärtigen Amt spielten etwa Albrecht Graf von Bernstorff und Herbert Mumm von Schwarzenstein wichtige Rollen.

Anfang der vierziger Jahre bildete sich der politische Widerstand des Kreisauer Kreises auf Initiative der Adeligen Helmuth James Graf von Moltke, Peter Graf Yorck von Wartenburg, Carl Dietrich von Trotha, Horst von Einsiedel, Adam von Trott zu Solz (auch die spätere Chefredakteurin der »Zeit«, Marion Gräfin Dönhoff, stand dem Kreis nahe).

Zweiter Weltkrieg und führende Beteiligung von Adligen bei mehreren Attentaten auf Hitler

Im Zweiten Weltkrieg verloren die adeligen Offiziere mehr und mehr an Einfluss, da Hitler ihnen als gesellschaftliche Gruppe zunehmend misstrauisch gegenüber stand. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges beteiligten sich viele adelige Stabsoffiziere am verdeckten und dann offenen Widerstand gegen Adolf Hitler. Seit Mitte 1942 versucht von Treckow Anschläge auf Hitler zu organisieren. 1943 versuchten Hennig von Tresckow und Fabian von Schlabrendorff ein Sprengstoffattentat auf das Flugzeug von Hitler. Der Versuch scheiterte aber wegen einer fehlerhaften Zündung. Daraufhin überzeugte Tresckow Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff, der Zugang zu Hitler hatte, zu einem Sprengstoff-Selbstmordattentat in einem Museum. Wegen geänderten Plänen Hitlers musste auch dieser Attentatsversuch abgebrochen werden und Gersdorff gelang es im letzten Moment, den Säurezünder unbemerkt zu entschärfen. Es gab weitere erfolglose Versuche, Hitler zu töten, durch von dem Bussche, von Kleist-Schmenzin und von Breitenbuch.

Diese Versuche mündeten in das am 20. Juli 1944 von Claus Schenk Graf von Stauffenberg durchgeführte Bombenattentat im Führerhauptquartier Wolfsschanze. Trotz Zündung der Bombe überlebte Hitler dieses Attentat nur leicht verletzt. Die Verschwörer versuchten dennoch, die ausgearbeiteten Umsturzpläne umzusetzen. Dadurch wurde das Attentat am 20. Juli 1944 zum größten Widerstandsereignis, das aus der deutschen Bevölkerung gegen die nationalsozialistische Regierung hervorging. An diesen Ereignissen waren viele Personen des Adels unter Lebensgefahr beteiligt oder ließen ihr Leben (etwa: Albrecht Graf von Bernstorff, Georg Freiherr von Boeselager, Philipp Freiherr von Boeselager, Hans von Dohnanyi, Horst von Einsiedel, Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg, Hans Bernd von Haeften, Carl-Hans Graf von Hardenberg, Paul von Hase, Caesar von Hofacker, Heinrich Graf von Lehndorff-Steinort, Wessel Freytag von Loringhoven, Ludwig von Leonrod, Helmuth James Graf von Moltke, Hans-Ulrich von Oertzen, Kurt von Plettenberg, Albrecht Mertz von Quirnheim, Fritz-Dietlof von der Schulenburg, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld, Carl-Heinrich von Stülpnagel, Henning von Tresckow, Carl Dietrich von Trotha, Adam von Trott zu Solz, Berthold Schenk Graf von Stauffenberg, Nikolaus Graf von Üxküll-Gyllenband, Peter Graf Yorck von Wartenburg und Job-Wilhelm Georg Erwin von Witzleben).[14]

In den letzten Kriegstagen befreite Wichard von Alvensleben als Hauptmann der Wehrmacht in Südtirol einen Transport 139 prominenter Sonderhäftlinge, deren SS-Wachmannschaft den Befehl hatte, diese Häftlinge nicht lebend in Feindeshand fallen zu lassen. Zu diesen Häftlingen gehörten u. a. der ehemalige österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg, der mehrfache französische Premierminister Léon Blum, der Theologe Martin Niemöller, Fritz Thyssen, Bogislaw von Bonin, Fabian von Schlabrendorff, Alexander von Falkenhausen, die Kabarettistin, Filmschauspielerin und spätere Ordensschwester Isa Vermehren sowie Sippenhäftlinge des 20. Juli 1944, wie etwa die Familie von Stauffenberg.

Nachfolgeorganisationen des deutschen Adels

Die Angehörigen des deutschen Adels gründeten nach dem Verlust ihrer staatsrechtlichen Privilegien durch die Weimarer Verfassung privatrechtlich organisierte Adelsverbände. Die Mitgliedschaft in den einzelnen regionalen Adelsverbänden und damit deren Dachorganisation, der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA), die auch Voraussetzung für eine Aufnahme in das Genealogische Handbuch des deutschen Adels (GHdA – ehemals Gotha) ist, können grundsätzlich nur Personen des „historischen Adels“ erwerben, d. h. sie müssen in direkter Folge seit 1918 von einem adeligen Vater in rechtsgültiger Ehe abstammen. Andere Träger eines adeligen Nachnamens, die diesen durch uneheliche Geburt oder Adoption, durch Übernahme des adeligen Namens der Ehefrau oder durch Geburt in einer Ehe, deren adeliger Familienname von der Ehefrau stammt, erhalten haben, gelten nicht als adelig: Obwohl das geltende deutsche Namensrecht sie zur Führung des Namens berechtigt, werden sie nicht in das „GHdA“ aufgenommen (siehe Adelsrecht). Ausnahmen hierzu, wie nicht zu beanstandende Adoptionen nach dem historischen Adelsrecht, regelt der Deutsche Adelsrechtsausschuss (siehe unten). Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden wird also auf der Grundlage der Bedingungen gewährt, die für die Zugehörigkeit zum Adel unter der abgeschafften Ständeordnung gültig waren; zur Unterscheidung des „historischen Adels“ von sonstigen Trägern adeliger Nachnamen werden die zur Zeit der Monarchie geltenden Regeln der salischen Erbfolge angewendet (Adelsprobe, Ahnenprobe). Diese Unterscheidung in „adelige“ und „nicht adelige“ Namensträger gilt jedoch ausschließlich vereinsintern und hat außerhalb dieser Verbände keinerlei Rechtswirkung.

Anlass für die Einführung dieser Vereinsregeln war ein in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts blühender Handel mit adeligen Namen, der sich der Möglichkeiten der Adoption durch adelige Namensträger bediente (bekannt ist vor allem der Fall des Consul Weyer). Die vereinsseitige Aufsicht über die Konzipierung und Anwendung dieser Regeln führt in Deutschland der Deutsche Adelsrechtsausschuss. Die Absicht des Ausschusses ist es, die soziale Abgeschlossenheit des „historischen Adels“ zu erhalten. Es sollen bewusst nicht alle Möglichkeiten des heutigen liberalen deutschen Adoptions- und Namensrechts ausgeschöpft werden können, um Mitglied dieser Vereine zu werden.

Das am historischen Adelsbegriff orientierte Selbstverständnis der Adelsverbände und ihrer Angehörigen sowie eine entsprechende Berichterstattung, vor allem in der Regenbogenpresse, aber auch in seriösen Medien, haben bewirkt, dass „der Adel“ in weiten Kreisen der Bevölkerung als fortbestehende soziale Gruppierung wahrgenommen wird und die Begriffe „Adel“ bzw. „Adelige“ auch im heutigen Sprachgebrauch noch für die Angehörigen dieser Familien Verwendung finden. Zudem werden ehemalige Adelstitel manchmal noch aus Tradition oder Höflichkeit als Anrede benutzt, auch solche, die nicht zum Namensbestandteil geworden sind. Viele Angehörige ehemals adeliger Familien führen diese namensrechtlich nicht mehr existenten Adelstitel auch in der Öffentlichkeit weiter (wie z. B. „Seine Durchlaucht Fürst“ bzw. „Fürst“ Alexander zu Schaumburg-Lippe oder „Seine Durchlaucht Fürst“ Alfred-Ernst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg) oder machen sie zu Bestandteilen ihres Namens („Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe“ statt korrekt Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe [15]). Diese Personen werden vielfach auch in den Medien so bezeichnet (z. B. „Fürstin Gloria“ statt korrekt Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis). Dass dies so ist, wird darauf zurückgeführt, dass Adelige als „Projektionsfläche“ „unverzichtbar“ seien.[16]

Ferner ist es in Familien ehemals regierender Herrscherhäuser üblich, das Familienmitglied, das nach den historischen Erbfolgeregelungen zur Thronfolge berechtigt gewesen wäre, als „Chef des Hauses“ zu bezeichnen (z. B. „Chef des Hauses Wittelsbach“). Diese familieninterne Bezeichnung hat keine öffentlich-rechtliche Bedeutung.

Kritik

Die deutschen Adelsverbände stehen heute wegen der Anwendung "veralteten Adelsrechts" zunehmend in der Kritik, Frauen (insbesondere adelige Töchter) zu diskriminieren.[17]

Rangstufen und Begriffe

Beim deutschen Adel unterschied man zwischen Hochadel (Fürstenstand und Alter Grafenstand) und dem niederen Adel (Neuer Grafenstand, Freiherrenstand, Ritterstand und „Edler“). Diese Aufteilung hatte sich ursprünglich aus der mittelalterlichen Aufteilung in Edelfreie (nobiles) und abhängiger Dienstmannschaft (Ministerialen) entwickelt. Da einerseits Edelfreie in die Ministerialität eines Reichsfürsten eintraten und andererseits ursprünglich unfreie Ritter diesen Status im Spätmittelalter verloren, variierten die Rangstufen im Laufe der Jahrhunderte. Neue Adelbezeichnungen wurden geschaffen oder verschwanden. Bei den Grafen gab es eine umfangreiche Bandbreite vom Reichsfürsten bis zum bloßen Titulargrafen, so dass die meisten Grafen nicht zum Hochadel zählten. Im Genealogisches Handbuch des Adels wird zwischen „Fürstlichen Häusern“, „Gräflichen Häusern“, „Freiherrlichen Häusern“ und untituliertem oder einfachem Adel unterschieden. Zum Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) gehörten die geistlichen und weltlichen Fürsten (Erzbischöfe, Bischöfe, Fürstäbte, Kurfürsten, Herzöge, Land-, Pfalz- und Markgrafen, erlauchte Grafen). Die nachstehenden Rangstufen (Adelstitel) traten teilweise nicht zeitgleich auf:

In Großbritannien und Frankreich gibt es mit Viscount bzw. Vicomte noch eine Rangstufe zwischen dem Freiherrn bzw. Baron und dem Grafen. In Deutschland kam der Vizegraf im Mittelalter nur als Funktionsbezeichnung vor, wenn ein Graf, insbesondere im Grafengericht, sich vertreten ließ.

Neben der rangmäßigen Einteilung gibt es weitere Begriffe zur Differenzierung:

Edelfreie

Als »edelfrei« (Edelfreie oder Edelinge) wurden ursprünglich diejenige germanischen Adeligen bezeichnet, die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden. Aus den Edelfreien entwickelte sich im Laufe des 12. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich der hohe Adel im Gegensatz zum niedrigen Adel, der sich im Kern aus dem ursprünglich unfreien Dienstadel, den sogenannten Ministerialen, zusammensetzte.

Da in Deutschland das Recht der ärgeren Hand galt, konnte nur der edelfrei sein, der ehelich geboren war und dessen beider Eltern ihrerseits edelfrei waren. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei somit, dass jemand von allen vier Großeltern her dynastischer Herkunft war. Soweit er nicht als Graf mit dem Königsbann belehnt war und comes genannt wurde, wurde er als Zeuge unter den Nobiles aufgeführt und ansonsten in den Urkunden als Senior, Vir nobilis (Edelmann) oder Domicellus (Junggraf, Junker) bezeichnet. Edelfreie Familien waren nach Landrecht untereinander, aber auch im Verhältnis zu den Reichsfürsten gleichrangig. So konnte z. B. ein einfacher Edelfreier im Königsgericht Otto von Northeim, seinerzeit Herzog von Bayern, des Hochverrats beschuldigen und zum gerichtlichen Zweikampf herausfordern. Im Lehnswesen standen sie im Heerschild unter den weltlichen Fürsten.

Der heutige Begriff Uradel darf nicht mit dem Begriff edelfrei verwechselt werden, denn viele – wenn nicht die Mehrheit – der Familien, die sich zum Uradel zählen, waren zum Zeitpunkt ihrer Ersterwähnung unfrei.

Uradel / Alter Adel

Zum Uradel zählten nach dem Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört hat. Diese Familien werden in Deutschland in den Adelshandbüchern der Reihe A unterschieden nach adeligen, freiherrlichen und gräflichen Häusern.

Nach österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen.[18] In Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung schon früh von allerhöchster Stelle, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom „Alten Adel“.

Nach einer dritten, strengeren Auffassung zählten nur solche adelige Familien als ritterbürtige Geschlechter zum Uradel, die urkundlich vor 1350 nachweisbar sind. Die seit Kaiser Karl IV. verstärkt nach französischem Vorbild durch Diplom in den Adelsstand Erhobenen werden im Unterschied dazu als der sogenannte Briefadel betitelt.[19]

Briefadel

Zum Briefadel zählten adelige Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft oder von ausländischem Adel, durch einen Adelsbrief (auch Adelsdiplom genannt), meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben wurden. Dabei wurde der „Status“ der „ausländischen“ Familie, die zum Teil dem „Alten Adel“ angehörte, meist entsprechend berücksichtigt; so wurde die polnische Familie Zaluski nach der Aufteilung Polens gleich in den österreichischen Grafenstand erhoben. Die Geschlechter des Briefadels wurden in Deutschland in den Adelshandbüchern (siehe oben) der Reihe B (Briefadel) geführt, ebenfalls unterschieden nach untitulierten, freiherrlichen und gräflichen Häusern.

Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland in der Zeit Kaiser Karls IV. durch die Erhebung von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse.

Erhebungen in den Adelsstand (Nobilitierungen) waren – und sind in den Ländern, in denen der Brauch noch geübt wird – dem Staatsoberhaupt vorbehalten. Jedoch gab es Familien oder Einzelpersonen, die das Recht (großes oder kleines Palatinat) vom Kaiser erhielten, andere im Namen des Kaisers in den Adelsstand zu erheben.

In Deutschland war die Nobilitierung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, also bis 1806, ein Vorrecht des Kaisers. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Bis 1806 – in Österreich bis 1918 – herrschte die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden (Pseudo-)Ortsnamen zu ergänzen.

In neueren Adelshandbüchern wurde das „von“ immer mit „v.“ abgekürzt (noch nicht in den „Gothas“), um Namen nichtadeliger Familien mit „von“ (wie „von der Forst“, „von Recklinghausen“) von adeligen Namen zu unterscheiden. Dies folgte dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee. Es lässt sich auf unterschiedlichen Sprachgebrauch im Nieder- und Oberdeutschen zurückführen. Im Niederdeutschen und Niederländischen bezeichnete ein „van“ nicht unbedingt den adeligen Stand, sondern häufig lediglich die örtliche Herkunft. Bei der „Verhochdeutschung“ der Familiennamen konnte so der Eindruck adeliger Herkunft entstehen. Eine Sitte, die in Süddeutschland nicht vorkam, so dass die Abkürzung „v.“ nur bei norddeutschen Familien vorkommt, nicht aber bei süddeutschen, die das „von“ immer ausschreiben.

Schwertadel

Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft rechtlichen Anspruch, in den (persönlichen, nichterblichen) Adelsstand erhoben zu werden, wenn er ein entsprechendes Gesuch einreichte. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 fortgeführt. Um den systemmäßigen Adel erlangen zu können, musste ein k.u.k. Offizier entweder eine Dienstzeit von 30 Jahren plus Kampfeinsatz oder eine Dienstzeit von 40 Jahren vorweisen können. Dieser systemmäßig verliehene Adel war erblich. Im Deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918) wurden Offiziere erst ab Erreichen eines Divisionskommandos (Generalleutnant) – dann aber quasi automatisch – geadelt.

Ordensadel

Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster „Tapferkeitsorden“) war häufig mit einer Nobilitierung verbunden. Der auf diese Weise erlangte Adel konnte erblich oder ein persönlicher sein. So hatte in Österreich bis 1884 jeder Ritter des Ordens der Eisernen Krone Anspruch auf Erhebung in den erblichen Ritterstand, der Militär-Maria-Theresien-Orden hingegen brachte dem Träger bis 1918 automatisch den persönlichen Adel als „Ritter von“, auf Ansuchen aber den erblichen Freiherrenstand ein. Ähnliche Gepflogenheiten bestanden im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens.

Im Königreich Bayern brachten die Verleihung des Militär-Max-Joseph-Ordens sowie des Zivilverdienstordens der Bayerischen Krone den persönlichen Adel mit dem Titel „Ritter von“ ein (z. B. Ritter von Epp). Ähnliche Regelungen bestanden in Württemberg für den Zivilverdienstorden der württembergischen Krone wie auch für den päpstlichen Orden vom Goldenen Sporn (z. B. Ritter von Gluck).

Amtsadel

Bei manchen Ämtern war mit ihrer Erlangung automatisch der Erwerb des Adels bzw. eines bestimmten Adelstitels verbunden. Derartiger Amtsadel entstand entweder durch ausdrückliche Verleihung (z. B. an den Erzbischof von Prag, der dadurch zum Fürsterzbischof wurde) oder kraft Observanz (z. B. Fürstbischof von Chiemsee). Solchen Amtsadel gab es häufiger für Kirchenfürsten in habsburgischen Landen, wobei es sowohl römisch-deutsche als auch österreichische und böhmische Verleihungen gab. Auch die Reichshofräte dürften im 18. Jahrhundert den Amtsadel erworben haben. Das Preußische Allgemeine Landrecht ging davon aus, dass es Ämter gab, mit deren Innehabung der Adel verbunden war. In Württemberg war der persönliche Adel für Inländer mit den Staatsämtern der obersten vier Rangstufen verbunden (aufgehoben 1913). Der Amtsadel war gleichzeitig ein persönlicher Adel.

Adel ohne Prädikat

Es gab im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit nicht selten Familien des Niederadels, die kein Adelsprädikat im Namen führten. In der Regel stammten sie aus der Ministerialität. Soweit diese Familien im Laufe der Jahrhunderte nicht durch Standeserhöhungen einen Adelstitel erlangten oder mit von oder zu angeknüpfte Ortsnamen ihrem Namen hinzufügten (z. B. Fuchs von Bimbach, Gans zu Putlitz), gibt es derartige Namen adeliger Familien immer noch (z. B. Bremer, Geller). Häufig entwickelten sie sich aus einem Beinamen, mit dem einst der Ahnherrn von gleichnamigen Rittern unterschieden worden war (z. B. der Große). Während das einzelne Familienmitglied z. B. Wolderich Lappe hieß, wurde die Adelssippe dann insgesamt die Lappen genannt.

Prädikat „von” ohne Zugehörigkeit zum Adel

Andererseits muss ein „von“ oder „von der“ in einem Familiennamen nicht zwangsläufig auf eine adelige Herkunft hindeuten. Gerade im norddeutschen und niederländischen, aber auch im deutsch-schweizerischen Raum kann es sich um eine bloße Herkunftsbezeichnung handeln, die insbesondere in Städten hinzugezogene Familien kennzeichnete. Weiterhin war es in Norddeutschland üblich, dass Kinder Adeliger, die aus unebenbürtigen Ehen stammten, den Namen ihres adeligen Vaters führen durften. Das galt selbst für uneheliche Kinder. Andere einst adelige Familien konnten das nach den Statuten der jeweiligen Ritterschaft notwendige Stammgut nicht halten und sanken in den Bauernstand ab oder ließen sich in einer Stadt nieder.

Persönlicher Adel

Persönlicher Adel war ein lebenslanger, nicht vererbbarer Adel, der an die begünstigte Person gebunden und daher auch nicht vererblich war. So war der Verdienstadel als Personaladel in Bayern schon seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar. In Großbritannien heute der Normalfall, trat er in Deutschland in zwei Arten auf: Häufig kam er als Ordensadel vor: diesen gab es in Bayern, Hannover, Preußen, Würzburg und Württemberg. Ein weiterer Fall des persönlichen Adels war der Amtsadel. Der persönliche Adel erstreckte sich in Bayern auf die Ehefrau, nicht jedoch in Württemberg.

Geldadel

Der Geldadel ist umgangssprachlich die Gruppe der Personen, die aufgrund ihres Vermögens in Sphären des gesellschaftlichen Lebens aufgerückt sind, die materiell denen des früheren Hochadels entsprechen. Die Bezeichnung wurde bereits im 19. Jahrhundert für Großindustrielle verwendet, deren finanzielle Mittel ihnen ein Leben ähnlich dem eines barocken Fürsten ermöglichten. Manche dieser Personen wurden geadelt und zählen damit nicht nur zum „Geldadel“, sondern auch zum historischen Adel, z. B. die Familien von Boch, von Siemens usw. Im Volksmund kannte man in diesem Zusammenhang auch den Begriff Neuer Adel.

Reichsadel

Der Begriff des Reichsadels umfasst mehrere Adelsgruppen unterschiedlicher Standesqualität. Allen gemeinsam war, dass sie direkt dem deutschen König bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs unterstellt waren.

Die weltlichen Reichsfürsten erhielten vom König eine Fahne verliehen, die ihr jeweiliges Reichslehen symbolisierte. Zeitweise hatte die Fahne eine derart hohe Bedeutung, dass schon ihr Verlust zum Verlust des Lehen führen konnte. Geistliche Reichsfürsten erhielten ein Zepter. Die Spitze des Reichsfürsten bildeten im Spätmittelalter die sieben Kurfürsten. Mit der Kurwürde waren die Reichserzämter verbunden. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier waren die Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund. Der König von Böhmen war Mundschenk, der Herzog von Sachsen Marschall, der Markgraf von Brandenburg Kämmerer und der Pfalzgraf bei Rhein war Truchsess der Reichs.

Da es Grafschaften gab, die entweder vom Reich, einem Erz- oder Hochstift, einem Herzogtum oder einer Pfalz-, Mark- oder Landgrafschaft zu Lehen gingen, waren die Reichsgrafen innerhalb der Grafen die vornehmste Gruppe und im Wesentlichen den Reichsfürsten gleichgestellt. Nach der Schedelschen Weltchronik von 1493 soll es vier Reichsgrafengeschlechter gegeben haben, obwohl wesentlich mehr Grafschaften reichsunmittelbar waren.

Während die Belehnung mit wichtigen Reichsburgen zu reichsunmittelbaren Burggrafengeschlechtern führte, wurden kleinere Edelfreie mit königlichen Burgwarden und ähnlichen Lehen belehnt. Außerdem verfügte der König über eigene Ministerialen, deren Einfluss und Reichtum teilweise edelfreie Familien weit übertreffen konnte. Geistliche Mitglieder der Reichsministerialität wurden vom König gern als Bischöfe und Erzbischöfe eingesetzt, um die Macht einheimischer Adelssippen zu schwächen bzw. zu brechen. Aus diesen beiden Gruppen entstand die Reichsritterschaft.[20]

Name nach Sitz oder Amt

Der Adelsname war ursprünglich eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel wechselte man seinerzeit auch den Namen – so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängiges Adelsprädikat blieb.

Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Riedesel, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, Knuth, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschall, Schenk, Truchsess, Droste). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz, Marschall von Bieberstein, Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Droste zu Hülshoff). Wurden später in Deutschland durch Nobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel (so wie in Österreich) die Tradition bei, dass meist eine (Pseudo-)Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach).

Rangkronen

Die Helmkrone als Helmzier bei Adelswappen (franz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und Patrizierfamilien.

Hauptartikel: Rangkrone

Siehe auch

Literatur

  • Eckart Conze: Von deutschem Adel. Die Grafen von Bernstorff im zwanzigsten Jahrhundert, Stuttgart: DVA 2000, ISBN 3-421-05344-8
  • Eckart Conze und Monika Wienfort (Hrsg.): Adel und Moderne – Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, ISBN 3-412-18603-1
  • Eckart Conze, Alexander Jendorff und Heide Wunder: Adel in Hessen. Herrschaft, Selbstverständnis und Lebensführung vom 15. bis ins 20. Jahrhundert, Historische Kommission für Hessen, Band 70, Marburg 2010 ISBN 978-3-942225-00-7
  • Elisabeth Fehrenbach, Elisabeth Müller-Luckner: Adel und Bürgertum in Deutschland 1770–1848, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1994 ISBN 3-486-56027-1 (Online-Version Google books (durchsuchbar))
  • Jahrbuch des Deutschen Adels, Neudruck: Verlag Degener & Co
  • Gothaisches Genealogisches Taschenbuch (aufgeteilt in Gräfliche, Freiherrliche und Adelige Häuser), Verlag Justus Perthes Gotha, 1763–1942
  • Genealogisches Handbuch des AdelsAdelslexikon, Limburg/Lahn, 1972–2008
  • Marcus D. Ernst: Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte über die persönlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808–1818). Dissertation, Universität Passau 2002 (Volltext)
  • William D. Godsey jr.: Noble Survival and Transformation at the Beginning of the Late Modern Era. The Counts Coudenhove from Rhenish Cathedral Canons to Austrian Priests, 1750–1850. In: German History. 19/2001, S. 499–524, ISSN 0266-3554
  • Philipp Heck: Der Sachsenspiegel und die Stände der Freien, Halle 1905
  • Mark Hengerer und Elmar L. Kuhn (Hrsg.): Adel im Wandel. Oberschwaben von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-0216-5
  • Dieter Hertz-Eichenrode: Wilhelminischer Neuadel? Zur Praxis der Adelsverleihung in Preußen vor 1914. In: Historische Zeitschrift 282/2006, S. 645–679, ISSN 0018-2613
  • Iris Freifrau v. Hoyningen-Huene: Adel in der Weimarer Republik. Die rechtlich-soziale Situation des reichsdeutschen Adels 1918–1933. Limburg: C. A.Starke Verlag 1992, ISBN 3-7980-0690-3
  • Wolfgang Jahn/Margot Hamm/Evamaria Brockhoff (Hrsg.): Adel in Bayern, Ritter, Grafen, Industriebarone, Lizenzausgabe für die Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Augsburg 2008
  • Larry E. Jones: Catholic Conservatives in the Weimar Republic. The Politics of the Rhenish-Westphalian Aristocracy, 1918–1933. In: German History 18/2000, S. 61–85, ISSN 0266-3554
  • Katrin Keller und Josef Matzerath (Hrsg.): Geschichte des sächsischen Adels. Köln/Weimar/Wien: Böhlau 1997, ISBN 3-412-16396-1
  • Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Leipzig 1859 ff.
  • Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Berlin: Akademie Verlag 2003, ISBN 3-05-004070-X
  • Josef Matzerath: Adelsprobe an der Moderne. Sächsischer Adel 1763 bis 1866. Entkonkretisierung einer traditionalen Sozialformation. Stuttgart: Steiner 2006, ISBN 3-515-08596-3
  • Johannes Rogalla von Bieberstein: Adelsherrschaft und Adelskultur in Deutschland. Limburg a. d. L. 1998: C. A. Starke, ISBN 3-7980-0686-5
  • Hansmartin SchwarzmaierAdel - I. Mittelalter. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 437–446.
  • Stephan SkalweitAdel - II. Reformationszeit. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 446–452.
  • Martin Schmidt: Adel - III. Adel und Kirche 17. bis 20. Jahrhundert. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 452–454.
  • Wolfgang Wüst: Adeliges Selbstverständnis im Umbruch? Zur Bedeutung patrimonialer Gerichtsbarkeit 1806–1848. In: Walter Demel / Ferdinand Kramer (Hgg.), Adel und Adelskultur in Bayern (ZBLG, Beiheft 32) München 2008, S. 349–376, ISBN 978-3-406-10673-6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hermann Ament: Germanen: Unterwegs zu höherer Zivilisation, in: http://www.novaesium.de/artikel/germanen5.htm#2
  2. Publius Cornelius Tacitus: Germania - Übersetzung von Manfred Fuhrmann, Reclam, Stuttgart 1971 und öfter, ISBN 3-15-000726-7
  3. Walter Demel: Die Spezifika des europäischen Adels - Erste Überlegungen zu einem globalhistorischen Thema, in: Zeitenblicke (http://www.zeitenblicke.de/2005/3/Demel/index_html#d49988e147)
  4. Verfassung des Deutschen Reiches, Artikel 109, in: http://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1919)#Artikel_109
  5. Ijoma Mangold: Eine Klasse für sich, in: Die Zeit N° 41, 7. Oktober 2010, S. 17-19 (http://www.zeit.de/2010/41/DOS-Adel)
  6. Artikel 109 WRV
  7. Sebastian-Johannes von Spoenla-Metternich: Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-631-31779-4, S. 119 ff.
  8. Preußische Gesetzsammlung, Jahrgang 1920, Nr. 32 vom 22. Juli 1920, S. 367–382. Online beim Internet-Portal Westfälische Geschichte unter http://www.westfaelische-geschichte.de/que4592.
  9. Bernhard Seeger: Der Ehe- und Lebenspartnerschaftsname in der notariellen Praxis, in Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, ISSN 0941–4193, Juli/August 2002, München 2002, S. 230
  10. Stephan Malinowski, Vom König zum Führer, 2003 (Rezension Vom König zum Führer: „Auch konfessionelle Gründe allein waren nicht ausschlaggebend für die weitgehendere Distanzierung des süddeutschen, insbesondere des bayerischen Adels vom Nationalsozialismus, wie der Kontrast mit dem westfälischen Pendant zeigt. Hier spielt wohl das Zusammentreffen von Katholizismus, partikularistischen Tendenzen und einem durch einen hoffnungsvolleren Thronanwärter stabileren Monarchismus eine Rolle.“)
  11. Lilienthal 2003, Seite 47
  12. Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels Tagebücher, Piper München, 2. Auflage 2000, Bd. 2, S. 698 ISBN 3-492-25284-2
  13. Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, Akademie Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-05-004070-X, S. 573
  14. „Die besten Namen des ostelbischen Adels waren hier (Anm.: im Widerstand) noch einmal vereint.“ Walter Görlitz, Die Junker, 1957, S. 407
  15. Kurzbiografie auf der Website des Schloss Bückeburg; abgerufen: 6. August 2009
  16. Vom Schein des deutschen Adels. NZZ vom 6. März 2011, abgerufen am 7. März 2011.
  17. "Männer erben Titel, Frauen Depressionen" Abendzeitung online vom 29. Dezember 2008 über die BR-Doku "Standesgemäß" von Julia von Heinz, Erstausstrahlung 30. Dezember 2008
  18. a b Rudolf Granichstätten-Czerva: Altösterreichisches Adels- und Wappenrecht. In: Zeitschrift Adler Bd. 1, Heft 4, S. 49-58, Wien 1947 Collegium res nobilis Austriae
  19. Siems, Ursula; Kluxen, Kurt, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft von 800 bis 1776, in: Tenbrock, Kluxen, Grütter (Hg.), Von Zeiten und Menschen. Bd. 2 Paderborn 1979. S. 39-41
  20. Artikel über die Reichsritterschaft im Generallandesarchiv Baden-Württemberg; abgerufen: 6. August 2009

Anmerkungen

  1. Die Zuweisung „deutsch” ist selbstverständlich zunächst nur nachträglich geographisch, mit der Zeit auch kulturell und sprachlich, sowie schließlich ebenso politisch und staatsrechtlich zu sehen.
  2. Das Entstehungsjahr ist nicht unumstritten, siehe Germania (Tacitus)#Datierung.
  3. „Der deutsche Adel erscheint im europäischen Vergleich besonders vielfältig und segmentiert. Nationale Adelsgeschichte zu schreiben, ist daher - zumindest derzeit - weder möglich noch angemessen. Statt dessen kommen sowohl für das 19. als auch für das 20. Jahrhundert primär Untersuchungen unterschiedlicher Adelsgruppen (Standesherren, Militäradel, Adelsverbände usw.) in Betracht.” (Eckart Conze/Monika Wienfort: Einleitung - Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckart Conze/Monika Wienfort: Adel und Moderne - Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 1.)
  4. Als Adel oder adelig werden in vielen nichtständischen Gesellschaften Europas die Angehörigen der Familien bezeichnet, die zu Ständezeiten qua Gesetz den Adel bildeten.
    Beispiele:
    • I. Die „Definition des Adels“ verschiebt sich „von rechtlichen zu soziokulturellen Merkmalen“. (Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, S. 9.)
    • II. „In der Gegenwart besitzen Adelige [in Deutschland] keine rechtlichen oder politischen Privilegien mehr. Trotzdem gehören überproportional viele Adelige zu den politischen oder wirtschaftlichen, zu den regionalen oder lokalen Eliten.“ (Ebenda, S. 10.)
    • III. „Nach vorsichtigen Schätzungen beträgt der Anteil des Adels an der deutschen Bevölkerung heute nicht mehr als 0,1 %.“ (Ebenda, S. 159.)
    • IV. „Das Ende der Geschichte des deutschen Adels war dies aber nicht. Vielmehr gilt, wie Wienfort im Anschluss an Weber ausblickend urteilt, dass »der Adel auch im 21. Jahrhundert weiter besteht, solange er Glauben für seine Adelsqualität findet – in den eigenen Reihen und in der massenmedialen Öffentlichkeit«. Insofern bleibt der Adel auch ein Thema für die Zeitgeschichte. Zumindest in zweierlei Hinsicht eröffnet eine Geschichte des Adels in der Bundesrepublik Erkenntnischancen: zum einen als wesentlicher Bestandteil einer bundesrepublikanischen Elitengeschichte, zum anderen als geradezu Webersche Versuchsanordnung.“ (M. Wienfort: Adel in der Moderne. Göttingen 2006. Rezensiert von Martin Kohlrausch, DHI Warschau. In: H-Soz-u-Kult, 31. Mai 2007. Seite abgerufen am 26. Mai 2011.)
    • V. „Auch die Geschäftspolitik der jungen Bundesrepublik erleichterte die Eingliederung des Adels in die sozialpolitische Ordnung. Denn auf der Linie einer honorigen Traditionsbildung wurde zu einer Zeit, als die Verschwörer des 20. Juli 1944 vielfach noch als «Landesverräter» stigmatisiert wurden, der auffällig große Anteil von Adligen an dieser Opposition anerkannt, damit aber auch der Adel insgesamt als widerstandsfähige Formation gewürdigt. Auch diese Einstellung versöhnte den Adel mit den neuen sozialpolitischen Bedingungen.“ (Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Fünfter Band - Bundesrepublik und DDR 1949–1990. C. H. Beck, München 2008, S. 166 f.)
    • VI. „Politisch optierte der Adel im allgemeinen für die CDU/CSU, allenfalls die Freidemokraten gewannen einige adlige Außenseiter.“ (Ebenda, S. 168.)
    • VII. „Bekanntlich war ein Drittel der in diesem Zusammenhang hingerichteten Gegner des Nationalsozialismus adelig. […] Die mentale Ankunft des Adels in der Bundesrepublik verdankt sich damit auch einer standesbezogenen Geschichtspolitik, die einen als adelig definierten Tugendkanon mit der Bereitschaft zum aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Verbindung brachte.“ (Eckart Conze/Monika Wienfort: Einleitung - Themen und Perspektiven historischer Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckart Conze/Monika Wienfort: Adel und Moderne - Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2004, S. 4.)
    • VIII. „Und gewährt nicht ein Blick auf den Adel nach 1945 auch Einsichten in die Sozialstruktur der Bundesrepublik? […] Und wenn man sich für diese Prozesse und Mechanismen interessiert, wird man auch das Jahr 1945 nicht als Endpunkt von Adelsgeschichte betrachten dürfen.“ (Ebenda, S. 12)
    • IX. „Überlegungen wie die Schulenburgs oder Einsiedels, bei näherem Betrachten jedoch auch diejenigen Moltkes, verweisen auf die Fortwirkung eines spezifisch adeligen Selbstverständnisses, aber auch auf die Verknüpfung, wenn nicht die Identität von Standesethos und Eliteideal, von Dienstideologie und Herrschaftsanspruch. In dieser Perspektive gewinnt auch das Widerstandsdenken und -handeln des Attentäters selbst, von Claus Schenk Graf von Stauffenberg, eine adelshistorisch relevante Dimension.“ (Eckart Conze: Adel und Adeligkeit im Widerstand des 20. Juli 1944. In: Reif, Heinz (Hrsg.): Adel und Bürgertum in Deutschland II. Akademieverlag, Berlin 2001, S. 282 f.)
    • X. Michael Seelig, M.A., Projektbeschreibung: Der ostelbische Adel in der Bundesrepublik Deutschland 1945/49-1974. Dissertationsprojekt an der Philipps-Universität Marburg. Seite abgerufen am 26. Mai 2011.)
    • XI. Eckart Conze: Der Edelmann als Bürger? Standesbewußtsein und Wertewandel im Adel der frühen Bundesrepublik. In: Manfred Hettling/Bernd Ulrich (Hrsg.): Bürgertum nach 1945. Hamburg 2005, S. 347-371.
    • Monika Wienfort spricht von einem „spezifisch adeligen Wertekanon[s] im Kontext von Begriffen wie Ehre, Pflicht und Opfer, der als Gegenmodell zu »bürgerlichen« Vorstellungen von individueller Leistungsbereitschaft entwickelt wurde.“ (Monika Wienfort: Der Adel in der Moderne. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, S. 11.)
    • Hans-Ulrich Wehler spricht in Anlehnung an Lord Ralf Dahrendorf vom Adel als einer „Prestige-Oberschicht“ und einer „geschlossenen Gesellschaft“, „die sich mit eigenen Ritualen, ihrem spezifischen Ehrenkodex, ständischen Prinzipien der Lebensführung, ihrem Abstammungsprestige und dem exklusiven gesellschaftlichen Verkehr von ihrer bürgerlichen Umwelt abhob.“ (Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Fünfter Band - Bundesrepublik und DDR 1949–1990. C. H. Beck, München 2008, S. 167.)

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