Blutbad vor dem Reichstag am 13. Januar 1920

Blutbad vor dem Reichstag am 13. Januar 1920

Das Blutbad vor dem Reichstag ereignete sich am 13. Januar 1920 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin während einer Verhandlung der Weimarer Nationalversammlung zum Betriebsrätegesetz. Es wurde als historisches Ereignis von dem wenige Wochen später stattfindenden Kapp-Putsch überstrahlt, blieb aber in der Arbeiterbewegung und unter den Sicherheitskräften Berlins in kollektiver Erinnerung.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Während des Jahres 1919 lebte in Deutschland die Alternative Parlamentarismus oder Räteherrschaft in der Auseinandersetzung um ein Betriebsrätegesetz auf. Der Artikel 165 der Weimarer Verfassung hatte hinsichtlich der Betriebsräte, die als ein Erbe der Novemberrevolution weithin in Deutschland fortbestanden, festgelegt, dass sie „gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken“ haben und ihnen die „Mitwirkung bei der Ausführung der Sozialisierungsgesetze mit den Vertretungen der Unternehmer“ in einem Reichswirtschaftsrat obliegen solle.

Der Gesetzesentwurf der Nationalversammlung erwies sich als ein Kompromiss zwischen den reformistischen Gewerkschaften und der SPD, die in den Betriebsräten eine störende, syndikalistisch-revolutionäre Konkurrenz sahen und sie einbinden wollten, mit den Unternehmerverbänden, die an einem weitestgehenden Abbau der Arbeitnehmerrechte im Betrieb interessiert waren, der die Mitwirkung der Betriebsräte auf innerbetriebliche Wohlfahrtsmaßnahmen und die Teilnahme am Kündigungsschutz reduzierte.[1]

Gegner des Gesetzesentwurfs waren der in Berlin tonangebende linke Flügel der USPD, der sich in der Nationalversammlung in hoffnungsloser Minderheit befand, und die KPD, die dort nicht vertreten war. Sie forderten den „Ausbau der Betriebsräte zu selbständigen revolutionären Organen neben den Gewerkschaften“ und interpretierten die Mitwirkung als das „volle Kontrollrecht über die Betriebsführung“ durch Arbeiter, Angestellten und Beamte in sämtlichen Privat- und Staatsbetrieben. Durch jederzeit von ihren Wählern absetzbare Vertreter sollte es bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Stillegung, des Umfangs der Produktion, der Preisgestaltung, der Verteilung von Rohstoffen und der Ein- und Ausfuhr ausgeübt werden.[2] In der Konsequenz zielten die Vorschläge auf ein Verschwinden „der Unternehmerschaft als gesellschaftlicher Klasse“ ab.[3]

Als die zweite Lesung des Gesetzes im Reichstagsgebäude am 13. Januar stattfinden sollte, wollten USPD und KPD durch die Mobilisierung unzufriedener Massen eine Beschlussfassung verhindern. Gemeinsam riefen sie in den Morgenausgaben der Parteiorgane Freiheit und Rote Fahne die Arbeiter Berlins zur Arbeitsniederlegung ab 12.00 Uhr und zur anschließenden Protestversammlung vor dem Tagungsort unter dem Motto auf: Heraus zum Kampf gegen das Betriebsrätegesetz, für das revolutionäre Rätesystem! Der Aufruf betonte, dass „die umfassende Kontrolle“ nur erreicht werden kann „im Kampf gegen die Staatsmacht, die die Unternehmer durch Noskegarden .. schützt,“ und dass die „parlamentarische Aktion der Gegenrevolution nicht nur im Parlament allen erdenkbaren Widerstand“ finden muss. Der Text erweckte den Eindruck, als würde eine Verhinderung des Gesetzes die augenblickliche Notlage der Arbeiter sofort beheben.[4]

Zu den Errungenschaften der Novemberrevolution hatte die Abschaffung der Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel gehört. Es war in den Vortagen der Debatte zu keiner Verständigung der Veranstalter mit den Sicherheitskräften gekommen. Letztere gingen infolge der revolutionären Aufrufe davon aus, am 13. Januar einer bürgerkriegsähnlichen Provokation begegnen zu müssen.

Verlauf

Der Schutz des Gebäudes lag bei der militärischen organisierten Sicherheitspolizei (Sipo). Sie war von der sozialdemokratisch geführten Reichsregierung in fortgesetzter Zusammenarbeit mit der Heeresleitung zwischen September 1919 und Januar 1920 zum Schutz der bestehenden Ordnung speziell in Berlin aufgestellt worden, weil die vorhandene Berliner Polizei in der Novemberrevolution wie auch während des Spartakusaufstands versagt hatte. Die Sipo bestand hauptsächlich aus ehemaligen Freikorpsangehörigen und wurde von Armeeoffizieren mit General Walther von Lüttwitz an der Spitze kommandiert. Weder Führung noch Mannschaft hatten eine polizeiliche Ausbildung.[5] Kleinere Sipoverbände mit Maschinengewehren waren im Reichstagsgebäude postiert, größere vor dem Portal des Gebäudes am Königsplatz und entlang der Simsonstraße.[6]

Am frühen Nachmittag des 13. Januars hatte sich auf dem Königsplatz mehrere zehntausend Menschen versammelt, die vorwiegend aus den Arbeiter- und Industriebezirken des Berliner Nordens und Ostens anmarschiert waren. Die Demonstration hatte keine erkennbare Leitung. Es kam zu tätlichen Angriffen auf Abgeordnete, die auf dem Weg zur Sitzung waren. Nachdem die letzte Ansprache verstummt war, verließen die Protestierer nicht den Platz. Noch bevor um 15.20 Uhr die Debatte begonnen hatte, waren Demonstranten an mehreren Stellen dazu übergegangen, Sipomänner zu verhöhnen, einzelne abzudrängen, dann zu entwaffnen und zu misshandeln. Im Plenum forderten unterdessen die Abgeordneten der USPD entweder den Abzug der Sipo aus dem Gebäude oder die Schließung der Debatte. Infolge massiver Störung durch die Fraktion der USPD musste die Sitzung nach zwanzig Minuten unterbrochen werden.

Abgeordnete, die nun dem Tumult auf dem Königsplatz aus den Fenstern des Reichstags zusahen, wurden von erregten Demonstranten mit Revolvern bedroht.[7] Eine Person aus der Menge gab Schüsse gegen das Portal II des Reichstagsgebäudes ab.[8] Getroffen wurde mindestens ein Polizist. Als gegen 16.00 Uhr von Demonstranten versucht wurde, in das Gebäude einzudringen, eröffnete die Sipo am Königsplatz aus kürzester Entfernung das Feuer auf die Kundgebungsteilnehmer und warf Handgranaten. Das Gros der Opfer entfiel auf diesen Moment. Danach floh die Menge panikartig. Die Opferzahlen schwanken zwischen 42 Toten und 105 Verletzten auf Seiten der Demonstranten[9] und etwa 20 Toten, darunter ein Polizist, und rund 100 Verletzten, davon 15 Polizisten.[10] Als Reichstagspräsident Fehrenbach die Sitzung wieder eröffnete, wollte er zunächst von den toten und verwundeten Demonstranten, von denen einige ins Gebäude getragen worden waren, nichts wissen. Nach einer erneuten Unterbrechung nahm er die Opfer zur Kenntnis und schloss die Verhandlung gegen 17.00 Uhr. Das Betriebsrätegesetz verabschiedete die Nationalversammlung in einer ihrer folgenden Sitzungen am 4. Februar 1920.

Folgen

Reichswehrminister Noske übernahm die vollziehende Gewalt für Berlin und die Provinz Brandenburg.[11] Über Preußen und die norddeutschen Staaten wurde der Ausnahmezustand verhängt, die zwei genannten Zeitungen nebst einigen kleineren Blättern verboten und Versammlungen unter freiem Himmel untersagt. Am 19. Januar wurden zwölf Parteifunktionäre der USPD und der KPD, darunter die Vorsitzenden Ernst Däumig und Paul Levi, für einige Zeit inhaftiert.

In der ganz überwiegend links stehenden Arbeiterschaft Berlins, besonders unter den Anhängern der USPD und der KPD, löste das Ereignis große Erbitterung und Rücktrittsforderungen an die drei hauptverantwortlichen SPD-Politiker, den Reichskanzler Gustav Bauer, den preußischen Innenminister Wolfgang Heine und den Berliner Polizeipräsidenten Eugen Ernst aus. Innerhalb der USPD spitzte sich die Spaltung der Parteiflügel weiter zu, indem Arthur Crispien auf einer Reichskonferenzam 28. Januar den Kominternanhängern vorwarf, eine Konfrontation revolutionärer Arbeiter mit der Staatsgewalt gesucht zu haben, deren Ausgang von vornherein feststand,[12] während diese sich in ihrer revolutionären Illusion eher bestärkt sahen.[13] In der marxistisch-leninistischen Geschichtsschreibung tragen die Sozialdemokraten Noske und Heine die Verantwortung des Blutbades, das den Weg zur Annahme des Betriebsrätegesetzes frei machte.[14]

In der bürgerlichen und sozialdemokratischen Öffentlichkeit Berlins erwachten Erinnerungen an den Spartakusaufstand und so rief der Einsatz von Maschinengewehren und Handgranaten gegen eine führerlose Menschenmasse keinen Protest hervor. Dagegen solidarisierten sich viele Berliner mit der Sipo, wie eine erfolgreiche Geldsammlung für die Angehörigen eines getöteten Polizisten zeigte.[15]

Das Mitansehen der Demütigung einzelner Kameraden ist von den Angehörigen der Sipo als Niederlage gewertet worden, hatte eine „grenzenlose Verbitterung über Linksradikale“ und einen Ansehensverlust ihrer Offiziere zur Folge. Als bei der Auflösung der Sipo im Oktober 1920 aus ihren Angehörigen der Stamm der Berliner Schutzpolizei wurde, nahmen sie diese Erfahrung mit.[16] Sie sollte sich im Wechselspiel mit dem Klassenhass der Anhänger der kommunistischen Partei in Berlin, die in der Polizei eine „freiwillige Söldnertruppe des Kapitals“ sahen, als verhängnisvoll für die Sicherheitslage der Reichshauptstadt in der Endphase der Weimarer Republik erweisen.[17]

Der blutige Vorfall hatte den politischen Gegensatz der zerstrittenen Arbeiterparteien weiter verschärft, ohne dass eine Seite einen Erfolg verbuchen konnte. Aus dem Prager Exil bezeichnete Friedrich Stampfer im Jahre 1936 das Verhalten der sozialdemokratischen Verantwortlichen, die den Protestierern einen Sturm auf das Reichstagsgebäude ermöglicht hatten, und den kommunistischen Veranstaltern, die in voller Absicht den Protest dem Selbstlauf überlassen hatten, als „Wahnsinn“.[18]

Die Nationalversammlung schuf, um die Wiederholung eines derartigen Zusammenstoßes zu verhindern, mit dem Gesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage vom 8. Mai 1920 einen Bannkreis um das Regierungsviertel Berlins.[19] Verletzungen der Bannmeile durch Anhänger der NSDAP und der KPD führten in den Folgejahren zu zahlreichen Polizeieinsätzen im Regierungsviertel. Noch am Tag seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 setzte Hitler das Gesetz außer Kraft.

Literatur

  • Curt Geyer: Die revolutionäre Illusion. Zur Geschichte des linken Flügels der USPD. Erinnerungen (=Wolfgang Benz und Hermann Graml [Hrsg.]: Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Nr. 33), Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1976, S. 163–165.
  • Hsi-Huey Liang: Die Berliner Polizei in der Weimarer Republik. Aus dem Amerikanischen übersetzt von Brigitte und Wolfgang Behn. de Gruyter, Berlin/New York 1977, S. 112–114, zur Sipo: S. 48–59. (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin ; Bd. 47)
  • Heinrich August Winkler: Von der Revolution zur Stabilisierung. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1918-1924. Dietz, Bonn 1984, S. 284–289.
  • Walter Wimmer: Das Betriebsrätegesetz von 1920 und das Blutbad vor dem Reichstag. Beiträge zur Geschichte und Theorie der Arbeiterbewegung, Heft 11, Berlin, Dietz, 1957.
  • Die Wahrheit über das Blutbad vor dem Reichstag, 13. Januar 1920. Verlagsgenossenschaft „Freiheit", Berlin, 1920
  • Reichstagsprotokolle vom 13. und 14. Januar 1920.[20]

Einzelnachweise

  1. Dazu Volker Hentschel: Die Sozialpolitik in der Weimarer Republik in: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke und Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik - Wirtschaft - Gesellschaft, 2. durchgesehene Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1988, ISBN 3-89331-000-2, S. 202–204, Zitat S. 204.
  2. Die Forderungen sind abgedruckt bei Wimmer (siehe Literatur), S. 47.
  3. Zitat bei Peter von Oertzen: Betriebsräte in der Novemberrevolution, Droste, Düsseldorf 1963, S. 164.
  4. Zitate bei Wimmer (siehe Literatur), S. 46–48
  5. Zur Geschichte der Sipo siehe Hsi-Huey Liang (siehe Literatur), S. 48–59
  6. Die Darstellung der Einzelheiten folgt hier Hsi-Huey Liang, S. 113f.
  7. So Friedrich Stampfer: Die ersten 14 Jahre der Deutschen Republik, Bollwerk Verlag Karl Drott, Offenbach/Main 1947, S. 155f. Stampfer vermutet in den Gewalttätern ohne nähere Bezeichnung „unlautere Elemente“
  8. Zu den „Schüssen aus der Menge“ siehe Annemarie Lange: Berlin in der Weimarer Republik, Dietz, Berlin 1987, ISBN 3-320-00833-1, S. 257. Auch diese Autorin hält die Schützen, ohne dies zu belegen, für Provokateure
  9. Bundesministerium für Arbeit und Soziales [1]
  10. Hsi-Huey Liang, S. 113. Diese Angabe stimmt mit der des Reichstagspräsidenten überein. Als er sie einige Tage später im Plenum bekannt gab, erhoben Abgeordnete der USPD keinen Einspruch. Der angegebenen Literatur fehlt ein überprüfbarer Beleg für die 42 erschossenen Demonstranten. Bei Winkler (S. 289) sind diese Toten „meistens“ Demonstranten.
  11. Ingo Materna: Politik in der republikanischen Provinz. In: Ingo Materna, Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, S. 574−583, hier 574: [2]
  12. Winkler zitiert: Hartfried Krause: USPD. Zur Geschichte der USPD. Frankfurt a. M. 1975, S. 168f.
  13. Dazu Geyer (Literatur), S. 143f.
  14. Walter Ulbricht (Vorsitzender des Redaktionskollektivs): Institut für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der SED. Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung in 15 Kapiteln - Kapitel VII - Periode vom Januar 1919 bis Ende 1923. Dietz Verlag, Berlin 1967, S. 69.
  15. Zur Geldsammlung siehe Hsi-Huey Liang, S. 113f.
  16. Zum Zitat und den genannten Folgen siehe Hsi-Huey Liang, S. 113.
  17. Zitat bei Hsi-Huey Liang, S. 109.
  18. Friedrich Stampfer: Die ersten 14 Jahre der Deutschen Republik. Bollwerk Verlag Karl Drott, Offenbach/Main 1947, S. 156.
  19. Gesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage [3]
  20. Reichstagsprotokolle, 1919/20,6: Nationalversammlung — 135. Sitzung. Dienstag den 13. Januar 1920.

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