UIC-Bauart-Bezeichnungssystem für Güterwagen

UIC-Bauart-Bezeichnungssystem für Güterwagen
Gedeckter Güterwagen der Sonderbauart mit dem UIC-Gattungszeichen Hbillns
Anschriften eines italienischen Flachwagens der Gattung Rgmms

Die Bauart-Bezeichnung von Güterwagen ist eine internationale Buchstabenkennzeichnung, welche die wichtigsten technischen Merkmale dieser Eisenbahnwagen enthält. Diese Kennzeichnung gilt für alle Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden.

Diese Kennzeichnung wurde schon vor 1960 von der UIC entwickelt, aber erst ab 1964 allgemeingültig eingeführt. Ab 1968 musste diese Kennzeichnung an allen Güterwagen der UIC und OSShD zugehörigen Mitglieder (Bahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen) angeschrieben sein. Von 1964 bis Januar 1968 wurde die UIC-Kennzeichnung in ganz Deutschland umgesetzt und seitdem stetig weiterentwickelt.

Diese Bauart-Bezeichnung wird im allgemeinen UIC-Gattungszeichen genannt und setzen sich aus einem „Gattungsbuchstaben“ (groß geschrieben) und einem oder mehreren „Kennbuchstaben“ (klein geschrieben) zusammen und dienen zur Identifizierung der Güterwageneigenschaften, was besonders beim Beladen und für den Betrieb von Bedeutung ist. Das UIC-Gattungszeichen ist unterhalb der UIC-Wagennummer angeschrieben und löste somit die bisher verwendeten Kennzeichnungen ab.

Nicht alle Güterwagen in Europa erhielten die UIC-Kennzeichnung. So behielten beispielsweise in Deutschland die wenigen noch vorhandenen Güterzugbegleitwagen und Schmalspurgüterwagen ihre ursprüngliche Gattungsbezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Gattungsbuchstaben

Die folgende Tabelle enthält der Vollständigkeit halber auch die international einheitlichen Gattungsbuchstaben für Reisezugwagen (A bis D, WL und WR), welche unter Bauart-Bezeichnungssystem für Reisezugwagen behandelt werden. Jedem Güterwagentyp ist eine Typennummer zugeordnet, deren erste Ziffer die fünfte Ziffer der 12-stelligen UIC-Wagennummer bildet.

Gattung Wagenart 1. Ziffer der Typennummer
A Personenwagen 1. Klasse
AB Personenwagen 1. und 2. Klasse
B Personenwagen 2. Klasse
D Gepäckwagen
E Offener Güterwagen der Regelbauart 5
F Offener Güterwagen in Sonderbauart 6
G Gedeckter Güterwagen der Regelbauart 1
H Gedeckter Güterwagen in Sonderbauart 2
I Kühlwagen 8
K Flachwagen mit Einzelradsätzen in Regelbauart 3
L Flachwagen mit Einzelradsätzen in Sonderbauart 4
O Offener Mehrzweckwagen (Gemischter offener Flachwagen) 3
R Flachwagen mit Drehgestellen in Regelbauart 3
S Flachwagen mit Drehgestellen in Sonderbauart 4
T Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach 0 (vor 1988: 56..)
U Sonderwagen 9
WL… Schlafwagen
WR Speisewagen
Z Kesselwagen 7

Kennbuchstaben

International einheitliche Kennbuchstaben

für Gattungen Bedeutung
a E,F,G,H,I,T,U,Z
L,O
S
4 Radsätze*11
3 Radsätze
6 Radsätze
aa E,F,G,H,T,U,Z
L
S
≥ 6 Radsätze*11
≥ 4 Radsätze
≥ 8 Radsätze
b F
G
H
I
T
G,T
H
K
L,S
Einzelachser mit mehr als 45 m³ Rauminhalt
Einzelachser ab 12 m Länge und 70 m³ Laderaum
Einzelachser Länge 12-14 m, 70 m³ Rauminhalt, kann bei Fährbootwagen (f) geringer sein
Einzelachser mit Ladefläche 22-27 m²
Einzelachser mit Länge über 12 m
Drehgestellwagen mit Ladelänge ab 18 m
Drehgestellwagen mit Ladelänge 18-22 m
Flachwagen mit langen Rungen
Tragwagen für Mittelcontainer
bb H
I
H
Einzelachser mit Ladelänge ab 14 m
Einzelachser mit Ladefläche ab 27 m²
Drehgestellwagen mit Ladelänge ab 22 m
c E
F
H,T
I
L,S
U,Z
Entladeklappe im Wagenboden
regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung ≥70 cm über Schienenoberkante
Stirnwandtür
Fleischhaken
Drehschemel
Entladung durch Druckluft oder Luftstöße
cc F
H
regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung <70 cm über Schienenoberkante
Stirnwandtür und Inneneinrichtung für Kraftwagentransport
d H
I
L,S
T,U
Bodenklappe
für Seefisch
für Transport von Straßenfahrzeugen auf einer Ebene
regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft, Unterkante Entladeöffnung ≥70 cm über Schienenoberkante*19
dd T,U regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung <70 cm über Schienenoberkante, Fördereinrichtungen nicht einsetzbar*19
e H
I
L,S
R
T
Z
zwei Böden
elektrischer Luftumwälzer
Doppelstockwagen für Kraftfahrzeuge
abklappbare Seitenborde
Türhöhe über 1,90 m
Heizeinrichtung
ee H mehr als zwei Böden
f F,H,I,L,O,S,T,U,Z Für Fähren nach Großbritannien geeignet
ff F,H,I,L,O,S,T,U,Z Für Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet
g G,H,T,U
I
K,L,R
S
Z
für Getreide
Maschinenkühlwagen
für Containerbeförderung
für Container bis 60 Fuß
für verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase
gg I
S
Kühlwagen mit Flüssiggas gekühlt
für Container bis 80 Fuß
h G,H
I
L,R,S,T
für Frühgemüse
mit starker Isolierung
für Blechrollen mit horizontal liegenden Achsen
hh L,R,S,T für Blechrollen mit vertikal liegenden Achsen
i H,T
I
K,L,R,S
U
Z
öffenbaren Seitenwänden (Schiebewand)
Kühlwagen mit Kältemaschine auf Beiwagen
Stirnwand fest, Abdeckung beweglich
Tiefladebühne
Transportbehälter nicht aus Metall
ii H
I
hochfeste Schiebewände
technischer Beiwagen
k E,F,G,H,K,L(a),O,T,U,Z
Ea,Fa,Ga,Ha,
Laa,R,S,Ta,Ua,Za
Eaa,Faa,Gaa,Haa, Sa(a),Taa,Uaa,Zaa
I
Ia
Lademasse bei Lastgrenze C: m < 20 t

Lademasse bei Lastgrenze C: m < 40 t

Lademasse bei Lastgrenze C: m < 50 t*12
Lademasse bei Lastgrenze C: m < 15 t
Lademasse bei Lastgrenze C: m < 30 t
kk
*13
E,F,G,H,K,L(a),O,T,U,Z
Ea,Fa,Ga,Ha,
Laa,R,S,Ta,Ua,Za
Eaa,Faa,Gaa,Haa, Sa(a),Taa,Uaa,Zaa
Lademasse bei Lastgrenze C: 20 t ≤ m < 25 t

Lademasse bei Lastgrenze C: 40 t ≤ m < 50 t

Lademasse bei Lastgrenze C: 50 t ≤ m < 60 t
l E
F,T,U
G
H
I
K,L,O,R,S
nicht seitenkippbar
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung ≥70 cm über Oberkante Schiene*19
bis 8 cm Lüftungshöhe
mit beweglichen Trennwänden (ab 1. Mai 1994)
Wärmeschutzwagen ohne Eiskästen
ohne Rungen
ll F,T,U

H
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft, Unterkante Entladeöffnung <70 cm über Oberkante Schiene,
keine Fördereinrichtung möglich*19
mit verriegelbaren Trennwänden (ab 1. Mai 1994)
m
*15
E
Ea(a)
G,H,T
Ga(a),Ha(a),Ta(a)
I
Ia
K,O,L
R,S
La(a),Sa(a)
Ladelänge*14: l < 7,7 m
Ladelänge: l < 12 m
Ladelänge*14: l < 9 m
Ladelänge: l < 15 m
Ladefläche: A < 19 m²
Ladefläche: A < 39 m²
Ladelänge*14: 9 m ≤ l < 12 m
Ladelänge*14: 15 m ≤ l < 18 m
Ladelänge: 18 m ≤ l < 22 m
mm
*16
K,O,L
R,S
La(a),Sa(a)
Ladelänge*14: l < 9 m
Ladelänge*14: l < 15 m
Ladelänge: l < 18 m
n
*13
I
H
E,G,K,L,T
F,O,U,Z
Ia,La
Ea,Fa,Ga,Ha,Laa,
R,S,Ta,Ua,Za
Eaa,Faa,Gaa,Haa,
Sa(a),Taa,Uaa,Zaa
Lademasse bei Lastgrenze C: m > 25 t
Lademasse bei Lastgrenze C: m > 28 t
Lademasse bei Lastgrenze C: m > 30 t
Lademasse bei Lastgrenze C: m > 30 t für zweiachsige Wagen / m > 40 t für dreiachsige Wagen
Lademasse bei Lastgrenze C: m > 40 t

Lademasse bei Lastgrenze C: m > 60 t

Lademasse bei Lastgrenze C: m > 75 t
o E
F,T,U

G,H
I
K
R
S
nicht stirnkippbar
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung ≥70 cm über Oberkante Schiene. Fördereinrichtungen nicht einsetzbar
Zweiachser mit Ladelänge unter 12 m und mehr als 70 m³ Laderaum
Eiskästen unter 3,5 m³
feste Borde
feste Stirnwände unter 2 m
Gelenkwagen mit drei zweiachsigen Drehgestellen
oo F,T,U

R
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung <70 cm über Oberkante Schiene. Fördereinrichtungen nicht einsetzbar
feste Stirnwände über 2 m
p F,T,U

I
K,L,S
R
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung ≥70 cm über Oberkante Schiene. Fördereinrichtungen nicht einsetzbar
ohne Fußbodenroste
ohne Borde
ohne Stirnwand
pp F,T,U

K,R
nicht regelbarer Selbstentlader durch Schwerkraft. Unterkante Entladeöffnung <70 cm über Oberkante Schiene. Fördereinrichtungen nicht einsetzbar
abnehmbare Borde
q alle elektrische Heizleitung für alle zugelassenen Stromarten
qq alle elektrische Heizleitung und Heizeinrichtungen für alle zugelassenen Stromarten
r
*17
alle Dampfheizleitung
rr
*17
alle Dampfheizleitung und -einrichtung
r
*18
S Gelenkwagen
s alle zugelassen für Züge bis 100 km/h
ss alle zugelassen für Züge bis 120 km/h

*11 In der bis 1979 gültigen Version bezeichnete a Drehgestellwagen, aa war für die Gattungen E,F,G,H,T,U,Z nicht enthalten.
*12 In der bis 1979 gültigen Version galt auch hier die Lastgrenze von 40 t.
*13 Der Kennbuchstabe war in der Ursprungsversion von 1966 nicht enthalten und wurde erst später eingeführt.
*14 Bei der DR hieß die Definition anfangs nur "Länge unter …m", was als Länge über Puffer (LüP) verstanden wurde. Daher erhielten viele Wagen zunächst eine falsche Gattungsbezeichnung mit fehlendem m.
*15 In der Ursprungsversion von 1965 war m nur für die Gattungen E,G,I,K,O,R vorgesehen.
*16 In der Ursprungsversion von 1965 war mm nur für die Gattungen K,O,R vorgesehen.
*17 Der Kennbuchstabe konnte ab 1980 entfallen, blieb aber zum Teil noch länger angeschrieben.
*18 Der Kennbuchstabe wurde später als 1980 eingeführt.
*19 Bis 1979 wurden sowohl Wagen mit dosierbarer als auch mit schlagartiger Schwerkraftentladung mit d bezeichnet.

Nationale Kennbuchstaben

Der zweistellige Code für das Eigentumsmerkmal wurde als Kennziffer in der Wagennummer verwendet, seit 2005 wird der zweistellige UIC-Ländercode verwendet. Mit dem UIC-Ländercode wird das Herkunftsland eines Fahrzeugs festgelegt.

Ländercode 50: DR

für Gattungen Gültigkeitszeitraum Bedeutung
t Gbkl, Hkr 1968 bis 1979 mit Sondereinrichtungen für Mannschaftstransporte
u E, G, K, R 1968 bis 1979 unbrauchbar für Militärtransporte
v E, T
G, H
U
1968 bis 1979
1968 bis 1993
1980 bis 1993
nicht geeignet für Be- und Entladung mit Kran
mit Dachluken (Ladeöffnungen im Dach)
für Zement
w U
Z
1968 bis 1979
1980 bis 1993
für flüssige Brenn- und Treibstoffe
x E
Uc
1980 bis 1993
1968 bis 1993
mit Stahlfußboden
für Kohlenstaub
y Uc
T, U, Z
1968 bis 1979
1980 bis 1993
Chemiebehälterwagen
mit Innenauskleidung
z K, L, R, S
G, I
1968 bis 1979
1980 bis 1993
abnehmbares Bühnengeländer
mit Dampfheizleitung
zz F 1980 bis 1993 mit Dampfheizleitung und -einrichtung

Ländercode 80: DB

für Gattungen Bedeutung
t H
L
Transportschutzeinrichtung Daberkow (bis 30. April 1994)
lichte Beladebreite an der Stirnseite unter 2,45 m
tt H verriegelbare Trennwände (bis 30. April 1994)
u E,F,S
G,H,I,K,L,T
hydraulische Kippeinrichtung
Dampfheizleitung
v alle elektrische Heizleitung für 1.000 oder 1.500 Volt
vv alle elektrische Heizleitung und Heizeinrichtung für 1.000 oder 1.500 Volt
w G,H,S durchgehende Funkenschutzabdeckung
ww alle Funkenschutzblech gemäß UIC-Merkblatt 543
x E mit Stahlfußboden (ab 1. Januar 1994)
z F
H
T
Muldenkippwagen
Wagen für Leig-Einheit
Wagen wird als Td oder Tdg eingesetzt
zz Fb Kübelwagen

Ländercode 85: SBB

für Gattungen Bedeutung
t alle Speiseleitung (10 bar)
u F
H
Elektro-hydraulische Kippvorrichtung
Kühlgerät
v alle elektrische Heizleitung 1000 V 16 2/3 ~
w R,S,U Bewegliches Handbremsgeländer und Bremsspindel (demontier/umklappbar)
ww H Funkenschutzblech gemäß UIC-Merkblatt 543
x H
S,L
2achsig mit Trommelbremse
ACTS-Drehrahmen
y H
F
R,S
Isoliert
kleiner Laderaum (<20m³)
Scheibenbremsen
z G,H mit 12-adrigem UIC-Kabel

Siehe auch

Weblinks


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